23. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Veterinärwesen“ 1897-1929, B 70, Bl. 44/46

Das Reichsamt für wirtschaftliche Demobilmachung informiert in diesem Rundschreiben über die Schlachtung von gesunden Militärpferden. Dies soll unterbunden werden. Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau gibt dies im neuen Jahr an die Beamten der Gemeinde weiter.

W.
Sgl. [Sieglar] 18/1. 1919.
VI
1.) Rev III zur
Die Beamten sind zu unter-

weisen.
2.) Z. d. A.
[…]
Der [Bürgermeister]
L[indlau]

5. September 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. September 1918

Warum fleischlose Wochen? Eine Erklärung.

Hilden, 5. Sept. Warum wir fleischlose
Wochen haben. Wer über das „Warum“ noch im
Zweifel sein sollte, beachte folgendes: Die sächsische Regie-
rung teilt in einer Denkschrift mit, daß in Deutschland fast
600 000 Rinder mehr verbraucht worden sind, als der nor-
male Nachwuchs gestattet. Ohne Nachweis des Verbleibes
sind nicht weniger als 216 000 Rinder verschwunden und
1 300 000 Schafe verbotswidrig geschlachtet worden. Man
sagt zuweilen, daß Zahlen nüchtern sind; hier geben sie
aber einen wertvollen Kommentar zu der Tatsache, daß
heute die Lebenshaltung nur noch eine Finanzfrage ist.
Was hätten wir in Deutschland für Zustände gehabt, wenn
die viel umstrittene Rationierung der wichtigsten Lebens-
mittel nicht eingetreten wäre.

21. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. August 1918

Verschärftes Vorgehen zur Abwehr von Viehdiebstählen und Viehschlachtungen

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps.
Abt[eilung] V. W. Nr. 5830.
Verordnung.
Die Zunahme der Viehdiebstähle in Verbindung mit dem
unerlaubten Abschlachten von Rindvieh auf den Weiden lassen
strenge Ueberwachung des Treibens und Fahrens von Rindvieh
geboten erscheinen. Ich ordne deshalb im Interesse der öffent-
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10. April 1918

19180410_Alle Scans zum Schreiben

Stadtarchiv Troisdorf, „Veterinärwesen“ 1897-1929, B 70, Bl. 38-40

Das Kreiswirtschaftsamt für den Siegkreis teilt dem Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau mit, dass das Schlachten von trächtigen Ziegen verboten ist. Beigefügt sind die Anordnungen. Lindlau vermerkt, dass über das Thema in der Zeitung informiert wird und die Schlachter davon in Kenntnis gesetzt werden.

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4. Februar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 4. Februar 1918

Artikel über das Schlachtungsverbot aller „Schafs- und
Ziegenlämmer“ im Jahre 1918

Hilden, 4. Febr. Die Schlachtung aller Schaf-
lämmer und Ziegenmutterlämmer, die im Jahre 1918
geboren sind oder geboren werden, ist durch eine Anordnung
des Landwirtschaftsminister für Preußen bis auf weiteres
verboten. Das Verbot findet keine Anwendung auf
Schlachtungen, die erfolgen, weil zu befürchten ist, daß
das Tier an einer Erkrankung verenden werde, oder weil es
infolge eines Unglücksfalls sofort getötet werden muß.
Solche Schlachtungen sind innerhalb 24 Stunden nach der
Schlachtung der für den Schlachtungsort zuständigen Orts-
polizeibehörde anzuzeigen. Ausnahmen von diesem Ver-
bot können aus dringenden wirtschaftlichen Gründen vom
Landrat, in Stadtkreisen von der Ortspolizeibehörde zu-
gelassen werden.

14. September 1916

1916-09-14

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 14. September 1916

Das Rheinische Volksblatt klärt über das außer Kraft setzendes Hausschlachtverbots auf

Hilden, 14. Sept Das Schwein in der
Pension. Das Hausschlachtverbot, das seinerzeit
aus technischen Gründen erlassen wurde, hat vielfach zu
Beunruhigungen unter den Tierhaltern geführt, die noch
immer nicht ganz verschwunden sind. Im vollen Um-
fang war jenes Verbot nur ganz kurze Zeit in Kraft.
Es kann auf das bestimmteste versichert werden, daß
ein Hausschlachtverbot nicht wieder erlassen wird.
Anderseits ist es selbstverständlich, daß ein bestimmter
Teil des bei der Hausschlachtung sich ergebenden Fleisch-
ertrags dem betreffenden Tierbesitzer auf die ihm durch
die Reichsfleischkarte zustehende Fleischbezugsmenge an-
gerechnet werden muß. Ein anderes Verfahren würde
zu ungemein großen und sehr ungerechten Verteilungs-
unterschieden in der Bevölkerung führen. Jedoch ist die
anzurechnende Menge so gewählt, daß der Tierhalter
noch immer aus der Aufzucht und Fütterung einen bedeut-
samen Vorteil gegenüber denjenigen hat, die sich ein

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5. Juli 1916

05071916 vieh

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Juli 1916

Zuteilung von Großvieh für Schlachtungen im Kreis Schleiden

Schleiden, 3. Juli. (Fleischversorgung.)
Da die Zahl der Notschlachtungen an Großvieh wiederum
die Zahl des dem Kreise zustehenden Viehes übersteigt,
wird auch in dieser Woche den einzelnen Gemeinden
kein Großvieh zur Schlachtung zugeteilt werden.