5. September 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Veterinärwesen“ 1910-1934, B 80, Bl. 28

Clemens Grommes teilt dem Bürgermeisteramt Sieglar mit, dass er beim Landwirt Johann Becker die Fleischbeschau an einem notgeschlachteten Kalb durchgeführt hat. Das Fleisch war ungenießbar.

                                       Müllekoven den 5.9.18
                                         [Eingangsstempel]

Betriff Fleischbeschau
bei Nothschlachtung eines
Kalbes bei Joh. Becker
in Eschmar.

Heute Nachmittag habe ich
auf Antrag des Landwirths Joh.
Becker in Eschmar die Fleisch-
beschau an einem nothgeschlachteten
schwarzweißen 14 Tage alten Kalbe
vorgenommen.
Das ergebniß war das der Nabel
stark entzündet, das Fleisch durch
und durch wäßerig und ungenieß-
bar ist, folge deßen ich die
begrabung veranlaßt habe
Clemens Grommes

An                                           Ad acta
das Bürgermeisteramt           [Sieglar] 9/9 18
in Sieglar                                D.[er] [Bürgermeister]
                                               [Lindlau]

[25-8]

23. August 1916

23081916 schweine

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. August 1916

Vermittlung von unreifen Schweinen

Bekanntmachung.
Um zu verhüten, daß kleinere Schweinemäster in-
folge wirtschaftlicher Umstände oder Futterknappheit
sich unreifer Schweine unter persönlichen Geldverlusten
und unter Nachteilen für die Volksernährung entledigen,
sind Vermittelungsstellen für unreife Schlacht-
schweine eingerichtet worden. Die Vermittelungen
haben übernommen die Herren:
1.) Winterschuldirektor Dr. Schmitz in Call Heistert,
2.) Gutsbesitzer Franz Fettweiß in Glehn,
3.) Landwirt Josef Dederichs in Dahlem:
Etwaige Anträge sind an einen dieser Herren zu
richten.
Schleiden, den 12. August 1916
Der c[ommissarische] Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee, Regierungsrat

18. Mai 1916

18.5. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 18.5.1916

Verlängerung des Verbots der Schlachtung von Ziegenmutterlämmern.

Kriegsfürsorge.
Vohwinkel, 17. Mai. Das Verbot der
Schlachtungen von Ziegenmutterläm-
mern, das für die Zeit bis zum 15. Mai d[iese]s J[ahre]s ausge-
sprochen war, ist für den Bezirk des Kreises Mettmann
bis zum 31. August d[ieses] J[ahres] verlängert worden.