18. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Dezember 1918

Bestimmungen über den Güterverkehr auf dem Rhein werden veröffentlicht.

        Der Güterverkehr auf dem Rhein.
     Der Präsident der Interalliierten Binnenschiffahrts-
kommission, Oberst Meynial, erläßt folgende Bekannt-
machung über den Transport von Gütern aller Art
auf den Wasserstraßen, der der Kontrolle der Inter-
alliierten Schiffahrtskommission unterstehen: 1. Jeder
Gütertransport (Materialien, Rohstoffe, Lebensmittel
usw.) ist untersagt von Häfen des linken Rheinufers
zu denen des rechten Ufers. 2. Die Gütertransporte
(Materialien, Rohstoffe, Lebensmittel usw.) vom linken
Ufer zum linken Ufer und die vom rechten Ufer zum
linken Ufer dürfen vorläufig durchgeführt werden, eben-
so die vom rechten Ufer zum rechten Ufer. Die Inter-
alliierte Kommission für die Binnenschiffahrt verlangt
jeden Tag vor 6 Uhr abends Bericht über Schiffsbewe-
gungen und Leistungen der Umschlagsplätze während
der letzten 24 Stunden. Die Schiffsbewegungen wer-
den überwacht. 3. Der Schiffsverkehr von neutralen
Ländern nach Rheinstationen ist bis auf weiteres er-
laubt. Der Bericht über diesen Verkehr, der 1. den
Abgangshafen und die Ausladehäfen für jedes Schiff,
2. die in jedem einzelnen Hafen gelöschten Mengen um-
fassen muß, ist jeden Tag bis 6 Uhr abends einzu-
reichen, und zwar für die letzten 24 Stunden von
Mitternacht zu Mitternacht.

16. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. August 1918

 Die Handelsmarine sucht Köchinnen, um dem Mangel an männlichen Arbeitern entgegenzuwirken.

  – Der weibliche Koch in der Handelsmarine
scheint bei dem Mangel an männlichen Kräften sich
einzubürgern. In früheren Jahren kannte man
weibliche Schiffsleute fast ausschließlich bei schwe-
dischen Schiffen. Die schwedischen Kapitäne waren
mit ihrem weiblichen Koch bisher im allgemeinen
sehr zufrieden. Außerdem waren die weiblichen
Kräfte billiger als die männlichen. Jetzt sieht
man auch auf deutschen Dampfern statt des Koches
die Köchin.

28. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. November 1917

Organisation des Schiffsverkehrs mit Belgien und den Niederlanden

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps

Abt[eilung] Ic. Nr. 2260 geh.
Verordnung
betreffend die Zulassung der von Deutschland
aus über die Niederlande auf dem Wasserwege
nach Belgien kommenden Personen u[nd] Fahrzeuge.

Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungs-
zustand vom 4. 6. 1851 in der Fassung des Gesetzes vom 11.
12. 1915 verordne ich für den Bezirk des 8. Armeekorps mit
Ausnahme der Festungsbereiche Cöln und Coblenz, für welche
besondere Verordnung ergeht, was folgt.
1. Zur Zulassung nach Belgien auf dem Wasserwege be-
dürfen die aus Deutschland kommenden Rheinschiffe eines Durch-
gangsfahrtscheines, der von den Hafenbehörden oder den Grenz-
übergangsstellen nach besonderem Muster ausgestellt wird.
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2. Januar 1916

19160102_Kriegsschiff_189

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. Januar 1916 

Eine „schöne Feier“ auf einem deutschen Kriegsschiff wurde abgehalten. 

   –  Ueber eine Weihnachtsfeier auf ei-
nem Deutschem Kriegsschiff schreibt ein Be-
teiligter: Es war eine sehr schöne Feier
hier an Bord. Zuerst war allgemeiner
Gottesdienst mit Bescheerung. Viel gab`s
dieses Mal nicht, dafür ist`s eben Krieg.
Nach dem feierte jeder in seiner Back. Wir
Unteroffiziere hatten in unserem Raum ei-
nen Weihnachtsbaum mit elektrischen Lich-
tern aufgestellt, welcher abwechselnd in an-
derem Lichte aufleuchtete. Dann hatten wir
eine Grotte mit Springbrunnen und Was-
serrad gebaut, alles magisch beleuchtet und
dieses Wasserrad betrieb den Lichtwechsel am
Baum. Die Backen waren weiß gedeckt,
hübsche Blumen standen darauf. Wir Un-
teroffiziere hatten alle weiße Parade ange-
legt, alles in allem machte einen vorneh-
men Eindruck. Der Kommandat, der mit
seinen Offizieren durch`s Schiff ging, konnte
sich nur schwer von diesem hübschen Anblick
trennen und hat sich sehr lobend ausgespro-
chen. Dann wurde hinterher gegessen, ge-
trunken, Reden gehalten und Konzert ver-
anstaltet. Um ½ 12 Uhr ging alles in die
Hängematte.