27. April 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. April 1917 

Bekanntmachung über Schießübungen auf dem Schießplatz in Wahn.

                  Bekanntmachung.
      Während des Kriegszustandes finden auf
dem Fußartillerie Schießplatz Wahn täglich
    – unter Umständen auch Sonntags- vor-
ge Übungen mit scharfer Munition statt,
wozu aus Sicherheitsgründen die über den
Platz führenden öffentlichen Wege gesperrt
werden. Die täglichen Schießzeiten können
nicht im voraus abgegeben werden. Bei
geschlossenen Sperrbäumen, hochgezogenen
schwarzen Schießflaggen oder Körben so-
wie der Kugel auf allseitig sichtbaren Was-
serturm ist ein betreten des Platzes mit
Lebensgefahr verbunden und verboten.

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13. Dezember 1916

13121916-scharfschiessen

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Dezember 1916

Warnung vor Schießübung in der Dorseler Heide

Bekanntmachung.
Am 16., 20. und 22. 12. 1916 von 8 Uhr vormittags
bis 4 Uhr nachmittags findet auf der Dorseler Heide
Scharfschießen statt.

Während dieser Zeit dürfen nicht betreten
werden: Die Heide selbst, der von Antweiler an dieser Heide

vorbei nach Dorsel und der von Arenberg nach Dorsel führende
Weg, sowie sämtliche Wald- und Fußwege, die zur Heide führen,
und das anliegende Gelände selbst; ebenso ist das Vertreten des
Ahrdorfer und des Dorseler Waldes in dieser Zeit strengstens
verboten. Den Anordnungen der aufgestellten Posten ist sofort
Folge zu leisten.
1. Kompagnie II. L[an]dst[urm]-Inf[anterie]-B[a]t[ai]l[lon] Andernach VIII, 5.