Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. April 1917
Bekanntmachung über Schießübungen auf dem Schießplatz in Wahn.
Bekanntmachung.
Während des Kriegszustandes finden auf
dem Fußartillerie Schießplatz Wahn täglich
– unter Umständen auch Sonntags- vor-
ge Übungen mit scharfer Munition statt,
wozu aus Sicherheitsgründen die über den
Platz führenden öffentlichen Wege gesperrt
werden. Die täglichen Schießzeiten können
nicht im voraus abgegeben werden. Bei
geschlossenen Sperrbäumen, hochgezogenen
schwarzen Schießflaggen oder Körben so-
wie der Kugel auf allseitig sichtbaren Was-
serturm ist ein betreten des Platzes mit
Lebensgefahr verbunden und verboten.