14. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Dezember 1917

Eine kurzfristige Absperrung erfolgt nahe des Schießplatzes.

         Bekanntmachung.
Die Kommandantur des Fußartillerie-
Schießplatzes Wahn teilt mit, daß am 15., 17.
und 18. Dezember aus Sicherheitsgründen
eine Absperrung der Straße Lohmar-Alten-
rath von Punkt 500 m nordöstlich Lohmar-
Brücke (Höhe Sperrbaum XI a) auf etwa
800 m nach Altenrath zu (Höhe südöstlich
Sperrbaum XI) stattfindet.
  Dauer der Absperrung von 12,30 bis etwa
3,00 nachm.
Der Landrat.
                         Strahl.

11. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Mai 1917 

Straßenbahnverbindung zum Schießplatz Wahn wurde freigegeben.  

    Wahn. Die Straßenbahn vom Staats-
bahnhof Wahn zum Schießplatz, die in die-
sem Winter erbaut wurde, ist am Sonntag
dem öffentlichen Verkehr übergeben worden.

27. April 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. April 1917 

Bekanntmachung über Schießübungen auf dem Schießplatz in Wahn.

                  Bekanntmachung.
      Während des Kriegszustandes finden auf
dem Fußartillerie Schießplatz Wahn täglich
    – unter Umständen auch Sonntags- vor-
ge Übungen mit scharfer Munition statt,
wozu aus Sicherheitsgründen die über den
Platz führenden öffentlichen Wege gesperrt
werden. Die täglichen Schießzeiten können
nicht im voraus abgegeben werden. Bei
geschlossenen Sperrbäumen, hochgezogenen
schwarzen Schießflaggen oder Körben so-
wie der Kugel auf allseitig sichtbaren Was-
serturm ist ein betreten des Platzes mit
Lebensgefahr verbunden und verboten.

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19. Januar 1917

19170119_wahn_531

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Januar 1917

Ankündigung und Warnung vor Schießübungen in der Wahner Heide.

     –  Auf dem Schießplatz Wahn finden
täglich – unter Umständen auch Sonntags –
vor- und nachmittags Scharfschießen und
sonstige Übungen mit scharfer Munition
statt, wozu aus Sicherheitsgründen die über
den Schießplatz führenden Wege gesperrt
werden. Die täglichen Schießzeiten können
nicht im voraus angegeben werden. Bei ge-
schlossenen Sperrbäumen und hochgezogenen
schwarzen Schießflaggen ist ein Betreten des
Platzes mit Lebensgefahr verbunden und ver-
boten. Ebenso ist ein Berühren blindge-
gangener Geschosse wie überhaupt aller Mu-
nitionsgegenstände mit Lebensgefahr ver-
bunden. Diese Gegenstände dürfen unter kei-
nen Umständen berührt werden, auch dann
nicht, wenn der Finder von der Ungefähr-
lichkeit überzeugt ist.

16. Juli 1916

19160716_Wahn_365

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Juli 1916

Bekanntmachungen zum Schießplatz Wahn.

                Bekanntmachung.
   Während des Kriegszustandes finden auf
dem Fußartl. Schießplatz Wahn täglich
– unter Umständen auch Sonntags- vor-
und nachmittags Scharfschießen und sonstige
Uebungen mit scharfer Munition statt, wozu
aus Sicherheitsgründen die über den Platz
führenden öffentlichen Wege gesperrt werden.
Die täglichen Schießzeiten können nicht im
voraus angegeben werden. Bei geschlossenen
Sperrbäumen und hochgezogenen schwarzen
Schießflaggen ist ein Betreten des Platzes
mit Lebensgefahr verbunden und verboten.

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23. Januar 1916

19160123_Schießplatz_207

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Januar 1916 

Erneute Bekanntmachung über Schießübungen auf dem Platz Wahn. 

                 Bekanntmachung.
       Während des Kriegszustandes finden auf
dem Fußartillerie-Schießplatze Wahn täglich
– unter Umständen auch Sonntags – vor-
und nachmittags Scharfschießen und sonsti-
ge Uebungen mit scharfer Munition statt,
wozu aus Sicherheitsgründen die über den
Platz führenden öffentlichen Wege gesperrt
werden. Die täglichen Schießzeiten können
nicht im voraus angegeben werden. Bei ge-
schlossenen Sperrbäumen und hochgezogenen
schwarzen Schießflaggen ist das Betreten des
Platzes mit Lebensgefahr verbunden und
verboten.
       Ebenso ist ein Berühren blindgegangener
Geschosse mit und ohne Zündschnur, von
Sprengstücken mit Resten von Sprengstoffen,
Zündern und Zündladungen oder Zündla-
dungskörpern, geladenen Mundlochbüchsen,
lose oder im Geschoßkopf sitzend, usw., kurz,
aller Munitionsgegenstände überhaupt, mit
Lebensgefahr verbunden. Diese Gegenstände
dürfen unter keinen Umständen berührt wer-
den, auch dann nicht, wenn der Finder
von der Ungefährlichkeit derselben über-
zeugt ist.
       Ein Unschädlichmachen dieser Munitions-
gegenstände erfolgt lediglich durch die von
dem Funde in Kenntnis zu setzende Schieß-
platz-Kommandantur.
       Siegburg, den 19. Januar 1916.
                                   Der Landrat.
                                      v. Dalwigk.

27. März 1915

RZ19150327

Stadtarchiv Ratingen, Ratinger Zeitung vom 27.03.2015

Für die Ratinger Garnison wird eine Schießanlage eingerichtet.

Schießstände im Aaperwalde
Im Gelände der alten Militär-Schießstände im Aaperwalde werden zur Zeit wieder Schießstände hergerichtet und von den Truppen der Garnison Ratingen zu Schießübungen benutzt. – Das Garnisonskommando Ratingen weist daher darauf hin, daß das Betreten dieser Schießstandsanlagen von Zivilpersonen von jetzt ab bis auf weiteres strengstens verboten ist. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

10. März 1915

19150310_Schießplatz Wahn_483

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. März 1915

Amtliche Bekanntmachung zum Schießen auf dem Wahner Schießplatz.

                   Bekanntmachung.
               Es wird hierdurch zur allgemeinen
Kenntnis gebracht, daß bis auf weiteres
täglich (also auch Sonntags) auf dem
Schießplatze Wahn Schießen mit Geschütz und
Gewehr stattfindet.       
     Siegburg, den 6. März 1915.
       Der Landrat: gez. v. Dalwigk.