22. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. März 1918

Die Stadtverwaltung Ohligs macht auf nicht beachtete Verkehrsregeln aufmerksam: das Befahren der Bürgersteige, aber auch der Fußgängerbrücke am Ohligser Bahnhof, mit Karren und Wagen, das Auf- und Abspringen von fahrenden Straßenbahnwagen und das respektlose Verhalten gegenüber Straßenbahnschaffnerinnen

  Ohligs. Verkehrsbeschwerden. In der Regel ist
es das Publikum, das mit mehr oder weniger berechtigten Be-
schwerden über unser Verkehrswesen in der Tagespresse das
Wort ergreift. Heute wollen wir einmal der Sicherheits-
behörde das Wort geben. In letzter Zeit hat das Befahren
der Bürgersteige mit Karren und kleinen Leiterwagen überhand
genommen. Der geregelte Verkehr wird dadurch gehemmt.
Fuhrwerk, auch das kleinste, gehört nicht auf den Bürgersteig,
sondern auf den Fahrdamm. Aber nicht nur die Bürgersteige
werden von Vehikeln aller Art befahren, nein, mancher fährt
mit Kinder-, Heu- und sonstigen Wagen sogar über die Fuß-
gängerbrücke am Bahnhof. Der Name „Fußgängerbrücke“
sollte eigentlich jedem Menschen sagen, daß das kein Fahrweg
ist. Dann zum dritten: Das Auf- und Abspringen von fahren-
den Straßenbahnwagen ist zwar verboten, das Verbot wird
aber nicht genügend beachtet. Leichtsinnige Fahrgäste über-
treten immer wieder dieses Verbot, selbst auf die Gefahr hin,
mit dem Straßenpflaster unangenehme Bekanntschaft zu machen.
Und zum Schluß: „Kommt den Frauen zart ent-
gegen!“, sagt schon ein deutscher Dichter. Darum beherzige
dieses Wort auch dann, wenn du es mit einer Straßenbahn-
schaffnerin zu tun hast. Folge ihren Anweisungen, denn in
ihre Hand ist große Macht gelegt. Auf Grund des § 10 der
Fahrordnung kann sie dich, wenn du widerborstig bist, kurzer-
hand an die frische Luft befördern, und eine gesalzene Geld-
oder Gefängnisstrafe steht dir außerdem noch in Aussicht.

17. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1917

Auf dem Walder Bahnhof kam es zu einem schweren Unfall.

Wald. Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich
gestern morgen 8.35 Uhr auf dem hiesigen Bahnhof. Einer
Schaffnerin  aus Vohwinkel wurden beim Rangieren beide
Beine vom Unterschenkel abgefahren. Die Verunglückte wurde
dem hiesigen allgemeinen Krankenhause zugeführt.

5. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Dezember 1916

Ein Fast-Unfall einer Schaffnerin bei der Kreisbahn in Wald

   Wald. Mehr Vorsicht! In eine gefährliche Lage
geriet gestern nachmittag eine Schaffnerin der Kreisbahn. Die
Rolle der Kontaktstange war vom Draht abgesprungen. Als
die Schaffnerin, die zwischen dem Motor- und Anhängewagen
stand, damit beschäftigt war, die Sache wieder in Ordnung zu
bringen, zog der Motorwagen im letzten Augenblicke an, als die
Rolle den Draht berührte. Um ein Haar wäre die Schaffnerin
unter den Anhänger geraten. Der Führer hatte den Motor
auf Fahrt gestellt, ohne das Signal abzuwarten. Die Ent-
rüstung der Fahrgäste über den unvorsichtigen Wagenführer
war allgemein und berechtigt.

16. Juli 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Juli 1916

Weibliches Personal im Schaffnerdienst hat bestimmte Kleidung zu tragen.

     –  Die Schaffnerin in Hosen. Nach einer
Verfügung der Staatsbahnverwaltung ha-
ben die im Schaffnerdienst tätigen Frauen
als Dienstleistung Joppe und Mütze wie die
Hilfsbeamten und ein dunkelgraues, bau-
schiges Beinkleid zu tragen. Es bleibt ihnen
überlassen, dazu sich ihrer bisherigen Röcke
zu bedienen und die Hose darunter zu be-
lassen. Die Dienststellenvorsteher sollen für
einen geeigneten Raum zum Umkleiden der
weiblichen Schaffner sorgen. – Im Ber-
liner Hochbahnbetrieb tragen die im Fahr-
dienst beschäftigten Frauen schon seit län-
gerer Zeit kurze Hosen (sogenannte geteilte
Röcke), was sich gut bewährt hat, da es
verhindert, daß die Frauen durch weite,
flatternde Kleidung in Gefahr geraten.

18. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. April 1916

Nicht ganz ungefährliche jugendliche Flegelei

   Wald. Flegeleien. Gestern abend zertrümmerte ein
halbwüchsiger Bursche auf der Kaiserstraße eine Scheibe an
einem in Fahrt befindlichen Straßenbahnwagen. Durch die
umherfliegenden Glassplitter wurde zum Glück keiner der zahl-
reichen Fahrgäste verletzt. Die Schaffnerinnen des Motor-
und des Anhängewagens machten vergeblich Jagd auf den
Taugenichts. Solch frivolen Burschen, die die Gesundheit
ihrer Mitmenschen durch Flegeleien bedrohen, gebührt
eine exemplarische Strafe.