26. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. Mai 1918

Die Zeit des Kohlweißlings beginnt, der ein Schädling für die Gärten ist.

– Kampf dem Kohlweißling. Es sei darauf
aufmerksam gemacht, daß gerade jetzt die Flug-
zeit des Kohlweißlings eingesetzt hat. Zu Mil-
lionen legen diese weis- gelben Schmetterlinge
die Eier. Wer seinen Garten und Feldgewächse
lieb hat, der sollte sich daran machen, diese
Schädlinge zu fangen. Besonders wäre das
Sache der Jugend, allein man muß sie hier-
für auch animieren.

20. Juni 1916

1916 06 20

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. Juni 1916

Steckbrief des Kartoffelkäfers

Hilden, 20. Juni. Landwirte achtet auf
den Kartoffelkäfer! Der Kartoffel- oder Kolo-
radokäfer ist bisher in Deutschland nur an einzelnen
Stellen aufgetreten, hat dann aber bedeutenden Schaden
angerichtet. Er lebt vorzugsweise auf der Kartoffel-
pflanze, deren Blätter ihm und seinen Larven zur Nahrung
dienen. Der Käfer ist etwa 1 Ztm. lang, hat einen halb-
kreisförmig gewölbten Rücken und einen unbehaarten,
etwas glänzenden Körper. Er ist rotgelb gefärbt, hat
einen schwarzen, herzförmigen Stirnfleck und auf dem
Halsschilde 11 schwarze Fleckchen, deren mittelstes von
der Form einer römischen V ist; auf der Bauchseite
finden sich zahlreiche, in Querreihen angeordnete schwarze
Punkte und Flecken. Die beiden lichtgelben Flügeldecken
weisen zusammen 11 schwarze Längsstreifen auf, deren
mittelster die Naht einnimmt. Die rotgelben Eier sitzen in
Häufchen zu 10-12 an der Unterseite der Kartoffel-
blätter. Aus den Eiern schlüpfen Larven aus, welche
zuerst blutrot gefärbt sind, mit zunehmendem Wachstum
aber heller werden und eine rotgelbe Farbe annehmen.
Die ausgewachsene Larve ist etwa 12 Millimeter lang
und hat einen schwarzen Kopf. Schwarz sind auch der
Hinterrand des ersten Leibringes, die Beine und zwei
Längsreihen warzenförmiger Erhabenheiten auf jeder
Seite des Hinterkörpers. Die Pflanzenschutzstelle an der
Königl. Landw. Akademie in Bonn-Poppelsdorf, Nuß-
Allee 7, bittet bei vermutlichem Auftreten des Kartoffel-
käfers um umgehende Benachrichtigung unter
Einsendung von Belegmaterial.