Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. November 1918
Arbeiter- und Soldatenrat ordnet Schankverbot und Fahnenablieferung in Ohligs an
Bekanntmachung.
1. Für die Zeit der Demobilmachung ist es allen Gast- und Schank-
wirtschaften verboten, spirituose Getränke (Schnaps, Wein), wenn auch
nur in kleinen Mengen, an ihre Gäste zu verabreichen. Der Ausschank
von Bier wird von diesem Verbot nicht betroffen. Zuwiderhand-
lungen werden strengstens geahndet.
2. Sämtliche Fahnen unterliegen der Beschlagnahme, auch die sich
in Privathänden befinden. Dieselben sind sofort nach Bekanntgabe
im Polizeibureau, Rathaus, gegen Quittung abzuliefern. Diese Maß-
nahme wird von uns getroffen, um, soweit es in unsern Kräften steht,
die Wäscheversorgung unserer Wöchnerinnen und Säuglinge sicherzu-
stellen.
Ohligs, den 19. November 1918.
Der Arbeiter- und Soldatenrat: I[m] A[uftrag]: Adolf Strietzel.