Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Oktober 1915
Haftstrafen für eine Frau wegen eines Obstgeschenks an französischen Kriegsgefangenen sowie für Ausländer wegen unerlaubtem Wohnortwechsel
Strafkammer Elberfeld.
Mit französischen Gefangenen trat die Witwe
Ludmilla R. aus Haan in Verbindung. Gelegentlich eines
Spazierganges entfiel einem Kinde der noch unbescholtenen
Frau, einer Oesterreicherin, eine Birne und rollte in einen
Chausseegraben, den französische Gefangene ausbesserten. Einer
von ihnen reichte sie der Frau zuvorkommend zurück, sie ver-
zichtete jedoch auf die Annahme der Frucht und schenkte sie dem
Gefangenen. Hierin wurde eine strafbare Handlung erblickt,
die das Gericht mit 1 Tage Gefängnis, der geringsten zu-
lässigen Strafe, verurteilte. Das Gericht riet der Angeklagten,
ein Gnadengesuch einzureichen.
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