14. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. März 1918

In Ohligs wurde ein russisch-polnischer Arbeiter verhaftet.

  Ohligs. Ein Russe verhaftet. Ein russisch-polnischer
Arbeiter, der sich ohne die Genehmigung seines Arbeitgebers und der
Polizeibehörde aus seinem Wohnort Hamborn entfernt hatte,
wurde hier festgenommen und wieder nach Hamborn zurückgebracht.

17. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. November 1917

Flüchtiger russischer Arbeiter von der Polizei festgenommen

   Solingen. Ein flüchtiger Russe festgenommen.
Die Polizei nahm gestern auf der Kronprinzenstraße einen
Russen fest, der bis vor etwa 4 Wochen auf einer Kohlenzeche
bei Borbeck beschäftigt worden ist. Der Mann hat in dieser
Zeit bettelnd die Lande durchzogen.

18. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. November 1916

Gräfrather Polizei nahm enflohenen russischen Kriegsgefangenen fest

  Gräfrath. Einen Russen gefangen. Gestern
nahm die Polizei hier einen russischen Kriegsgefangenen fest,
der aus einem Lager bei Bochum entwichen war. Der Ver-
haftete wird in das Gefangenenlager zurückgebracht werden.

12. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Januar 1916

Geldstrafe für einen Russen, der den Meldeauflagen nicht nachgekommen ist

  Solingen. Ausländer, die während der Kriegszeit
im Reichsgebiet geduldet sind, haben sich täglich bei der Polizei
zu melden. Ein in Solingen wohnender russischer Arbeiter
hatte dies eines Tages unterlassen. Er wurde daher in eine
Geldstrafe von zehn Mark genommen.
 

16. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Oktober 1915

Haftstrafen für eine Frau wegen eines Obstgeschenks an französischen Kriegsgefangenen sowie für Ausländer wegen unerlaubtem Wohnortwechsel

                  Strafkammer Elberfeld.
   Mit französischen Gefangenen trat die Witwe
Ludmilla R. aus Haan in Verbindung. Gelegentlich eines
Spazierganges entfiel einem Kinde der noch unbescholtenen
Frau, einer Oesterreicherin, eine Birne und rollte in einen
Chausseegraben, den französische Gefangene ausbesserten. Einer
von ihnen reichte sie der Frau zuvorkommend zurück, sie ver-
zichtete jedoch auf die Annahme der Frucht und schenkte sie dem
Gefangenen. Hierin wurde eine strafbare Handlung erblickt,
die das Gericht mit 1 Tage Gefängnis, der geringsten zu-
lässigen Strafe, verurteilte. Das Gericht riet der Angeklagten,
ein Gnadengesuch einzureichen.

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