25. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Februar 1916

In Wald treiben Jugendliche nachts ihre ruhestörenden Scherze

Wald-Schlagbaum. Nächtliche Ruhestörer. Die
Anwohner von Schlagbaum und Mangenberg klagen
schon längere Zeit über Störung der nächtlichen Ruhe durch
jugendliche Personen. Nunmehr ist es der Polizei gelungen,
mehrere der Bürschchen zu ermitteln und ihnen als Entschädi-
gung für die nächtlichen „Gesänge“ ein gepfeffertes Strafman-
dat zuzustellen. An der Mangenbergerstraße hat es einigen
15jährigen Burschen gefallen, nächtlicherweise ein – Sofa
auf den Bürgersteig zu stellen. Auch diese jungen Leute wur-
den mit einem Strafmandat bedacht. Ja, ja, das gefährliche
Alter!

13. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Oktober 1915

Ruhestörung in Wiesdorf: Leierkasten-Spieler rauben Nachtarbeitern den dringend benötigten Schlaf

Wiesdorf. Eine berechtigte Klage. In den hiesigen Fa-
briken wird mit Tag- und Nachtschicht gearbeitet. Die Leute, die
Nachtschicht haben, müssen tagsüber ruhen. Der Schlaf wird aber,
besonders Freitags und Samstags, beträchtlich gestört durch die
„Orgelkünstler“, die gewissenhaft jede Straße abspielen. Allgemein
beschweren sich die Leute über diese unliebsame Störung und können
es nicht begreifen, daß die Behörde nichts dagegen tut. Es müßten
sich doch Mittel und Wege finden lassen, diese lästige Leierei auszu-
merzen. Die schwerarbeitenden Leute haben ein Recht auf Ruhe.
Sie verlangen Abhilfe.

18. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Juni 1915

Jugendliche stören die Nachruhe der Solinger Bürger

Solingen. Ruhestörender Lärm. Von den An-
wohnern der Kölner- und Katternbergerstraße in der Nähe der
Anlagen wird seit einiger Zeit darüber geklagt, daß sie in
ihrer nächtlichen Ruhe gestört werden. Junge Burschen und
weibliche Personen treiben nach Eintritt der Dunkelheit bis
tief in die Nacht hinein in den Anlagen ihr Wesen. Auf
Harmonikas und sonstigen Instrumenten wird musiziert und
dazu übermäßig laut „gesungen“. Die Polizeibehörde
wird von jetzt an durch Beamte in Zivil die Anlagen kontrol-
lieren lassen und jede Person unnachsichtlich zur strengen Be-
strafung bringen, die sich in der oben geschilderten Weise be-
nimmt.