28. November 1918

Alle Scans zum Schreiben

Stadtarchiv Troisdorf, „Stromversorgung“ 1910-1928, B 150, Bl. 104-106

Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk teilt Bürgermeister Johann Lindlau mit, dass es aufgrund des Ausfalls der Rüstungsindustrie und der hohen Preisen für Kohle die Strompreise erhöhen muss. Eine Kommission aus mehreren Oberbürgermeistern, dem Vorsitzenden Hugo Stinnes und weiteren Herren soll über die Erhöhung kurzfristig abstimmen.

2. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Oktober 1918

Die Kriegsamtstellen aus Koblenz, Frankfurt am Main und Münster warben auf einer Konferenz für „Frauenarbeit und Frauenfürsorge im Kriege“.

        Frauenarbeit und Frauenfürsorge im Kriege.
   Am 18. und 19. September fand in Münster eine Ver-
sammlung der Kriegsamtstellen Koblenz, Frankfurt a[m] M[ain] und
Münster mit dem „Nationalen Ausschuß für Frauenarbeit im
Kriege“ unter der Hinzuziehung der interessierten Behörden und
Vereine statt. Vertreter von Ministerien, staatlichen, kommu-
nalen und militärischen Behörden und freien Organisationen
aus dem 8., 18. und 7. Korpsbezirk waren in großer zahl er-
schienen, – ein Beweis daß den Frauenarbeits- und Frauen-
fürsorgefragen des Krieges von allen Seiten lebhaftes Inter-
esse entgegengebracht wird. Der Zweck der Tagung, weiteren
Kreisen Einblick in die Tätigkeit der Frauenreferate bei den
Kriegsamtstellen zu geben, und die Zusammenarbeit mit den
Zivilbehörden, den halbbehördlichen Institutionen und den
Organisationen weiter zu fördern, dürfte durchaus erreicht
sein. Der erste Verhandlungstag war von Referaten über
Wohnungspflege und Kinderfürsorge in ihren Beziehungen
zum Kriegsamt ausgefüllt. Es waren keinerlei Beschluß-
fassungen oder sofort zu erreichende Ziele angestrebt, sondern
es sollten die Grundgedanken der Wohnungspflege und des
Kinderschutzes erneut der Oeffentlichkeit nahe gebracht werden,
was durch rege Aussprache auch gelang. Der zweite Tag mit
seinen Vorträgen über Gewinnung von weiblichen Hilfskräften
für die Etappe und für die Munitionsindustrie verfolgt den
Zweck, eine in diesen Tagen einsetzende erhöhte Anwerbung von
Frauen für das besetzte Gebiet und von Frauen aller
Stände für die Rüstungsindustrie vorzube-
reiten, da der Arbeitsmarkt im Bezirk des 7. Armeekorps zur-
zeit derart hohe Bedarfsziffern aufweist, daß sie nur durch Her-
anziehung aller noch verfügbaren Kräfte beglichen werden
können.

27. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Juli 1918

Zusätzliche Rationen für Schwerstarbeiter in der Rüstungsindustrie

Schleiden, 19. Juli. Zur zusätzlichen Versorgung
der in der Rüstungsindustrie beschäftigten Personen
sind dem Kommunalverband Schleiden 300 kg Speck
als 2. Rate der aus den Hausschlachtungen gesammelten
Mengen an Speck und Fett überwiesen worden. Mit
Rücksicht darauf, daß bei Zuweisung der ersten Rate
lediglich die Schwerstarbeiter berücksichtigt wurden,
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23. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Mai 1918

Kriegsgewinne der Kronprinz AG in Ohligs.

   Ohligs. Kronprinz, A. G. für Metallindustrie
in Ohligs. Nach 687 604 Mark (i[m] V[orjahr]. 626 525 Mark) Ab-
schreibungen und Verwendung von 708 473 Mark (256 314) für
Kriegswohlfahrt bleibt ein Reingewinn von 5 632 221 Mark
(3 854 018 Mark), aus dem wieder 15 Prozent Dividende ver-
teilt werden sollen, was diesmal 1 680 000 Mark gegen vor-
jährig 840 000 Mark erfordert. Außerdem werden wieder
2 240 000 Mark zur Einzahlung auf 5 600 000 Mark junge
Aktien verwandt. Ferner erhält die gesetzliche Rücklage
360 120 Mark (0), der Arbeiter- und Beamtenunterstützungs-
bestand 600 000 Mark (150 000 Mark) und der Aufsichtsrat
456 909 Mark (375 779 Mark). Der Rest von 295 209 Mark
(248 238 Mark) wird vorgetragen. – Der Mehrwert ist im ver-
flossenen Jahre ein so reicher gewesen, daß die Firma, ohne das
Geschäft in Gefahr zu bringen, auch den Arbeitern etwas ab-
abgeben könnte. Ob sie es tut, wissen wir nicht.

23. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. April 1918

Die Gewinne für die Kronprinz AG für Metallindustrie im Jahr 1917 erneut gestiegen

   Ohligs. Die „Kronprinz“ A.-G. für Metall-
industrie in Ohligs erzielte im Geschäftsjahre 1917 ein-
schließlich Vortrag aus 1916 einen Reingewinn von 5,63 Mil-
lionen Mark (im Vorjahre 3,85 Millionen Mark). Der Gene-
ral-Versammlung soll vorgeschlagen werden: die Dotierung des
Beamten- und Arbeiterunterstützungsbestandes mit 600 000
Mark, die Verteilung einer Dividende von 15 Pro-
zent und eine weitere Zahlung von 2,24 Mil-
lionen Mark auf 5,6 Millionen Mark junge Aktien.
Die Gewinnausschüttung hält sich demnach genau auf der
Höhe des Vorjahres, d.h. es werden 55 Prozent an die
Aktionäre verteilt. Dabei ist zu bemerken, daß diesmal ein
erhöhtes Aktienkapital zur Verzinsung steht, da die neu ge-
schaffenen, mit 40 Prozent bereits eingezahlten Aktien an der
Dividende teilzunehmen haben. In den Jahren 1915 – 1913
waren je 25, 16, und 16 Prozent verteilt worden.

5. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. April 1918

Zuschüsse wegen unfreiwilliger Feierschichten infolge Kohlenmangels sollen an Rüstungsbetriebe ausgezahlt werden

  Bekanntmachung
       betr[effend]
   Entlohnung der Arbeiter bei unfreiwilligen
       Feierschichten infolge Kohlenmangels.
   Kriegswichtige Betriebe der Rüstungs- und
Ernährungs-Industrie, welche an ihre Arbeiter
Entschädigungen für Feierschichten gezahlt haben,
die infolge von Kohlenmangel entstanden sind,
werden ersucht, etwaige ausführlich begründete
Anträge auf Zahlung von Zuschüssen möglichst
bald, spätestens aber bis zum 12. d[iese]s M[ona]ts beim
Oberbürgermeisteramt einzureichen.
   Die Gewährung von Zuschüssen kommt nur in
Betracht bei Einstellung oder Beschränkung der
Arbeit in der Zeit vom 2. Januar bis 31. März
1918, soweit diese unmittelbar oder mittelbar durch
Kohlenmangel herbeigeführt worden ist.
   Solingen, den 5. April 1918-
                   Der Oberbürgermeister: Dicke.

12. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. März 1918

Aufgrund von Engpässen im Eisenbahnverkehr, wird empfohlen auf die örtlich verfügbare Braunkohle zum Heizen zurückzugreifen

     Die Inanspruchnahme der Eisenbahn.
ist zurzeit eine ganz gewaltige, so daß in erster Linie die dringenden
Sendungen für die Heeresverwaltung und der durch diese beschäf-
tigten Betriebe befördert werden, dadurch können andere Sendungen
nicht immer so schnell und vor allem nicht in dem Umfange ihrem
Bestimmungsorte zugeführt werden, wie es wünschenswert erscheint.
– Diese Verhältnisse treten besonders bei den Massengütern, zu
welchen Brennstoffe zählen, stark in Erscheinung, so daß augenblick-
lich die Zufuhr in Kohlen, Koks usw. knapp ist. Es ist noch nicht vor-
auszusehen, ob in absehbarer Zeit eine Aenderung zum Besseren in
diesen Verhältnissen eintritt. Zu empfehlen ist es deshalb, daß mög-
lichst Gebrauch von den vorhandenen Rohbraunkohlen gemacht wird.
Rohbraunkohle genügt in der jetzigen vielfach schon warmen Witte-
rung als Heizmittel vollständig und ist auch bei fast sämtlichen Kohlen-
händlern zu haben.

15. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Februar 1918

Der Siegen-Solinger Gußstahl-Aktien-Verein erhöht sein Aktienkapital deutlich

   Solingen. Siegen-Solinger Gußstahl-Aktien-
Verein, Solingen. Eine außerordentliche Hauptversammlung
der Gesellschaft, in der ein Aktienkapital von 1 339 200 Mark ver-
treten war, hatte gestern über den Vorschlag der Verwaltung und
des Aufsichtsrates betr[effend] Erhöhung des Grundkapitals
zu befinden. Letzteres soll bekanntlich um den Betrag von 1 500 000
Mark, nämlich von 2 400 000 auf 3 900 000 Mark erhöht werden
durch Ausgabe von 1250 Stück auf den Inhaber lautender Aktien
im Nennbetrage von je 1200 Mark. Die neuen Aktien, die mit den
alten gleichberechtigt sein und vom 1. Januar 1918 an der Dividende
teilnehmen sollen, werden zum Kurse von 165 Prozent zuzüglich
5 Prozent Zinsen vom 1. Januar bis 14. Februar frei von Stempel

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6. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Februar 1918

Aufruf an die Rüstungsindustrie auf Streik und ähnliches zum Kriegswohl zu verzichten

Arbeiten und ausharren!
Ein stellvertretendes Generalkommando händigt den-
jenigen Unteroffizieren und Mannschaften, die zur
Kriegsindustrie beurlaubt oder entlassen werden, das
folgende Merkblatt aus:
An Euch, die Ihr zur Arbeit in der Kriegsindustrie
beurlaubt oder entlassen werdet, ergeht die dirngende
Mahnung, immer eingedenk zu sein, daß Ihr durch
rastlose Arbeit zur baldigen und siegreichen Beendigung
dieses Krieges beitragen könnt. Je mehr Waffen Ihr
unseren Truppen liefert, je besser Ihr sie mit allem
ausstattet, was sie nötig haben, desto größer werden
die Verluste unserer Feinde, desto nutzloser ihre An-
strengungen, desto früher werden sie zum Frieden
geneigt sein. Jede Arbeitseinstellung, jeder Streik
aber verlängert den Krieg, denn er schwächt unsere
Verteidigung und gibt dem Feinde neue Zuversicht.
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24. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Januar 1918

Weitere Informationen zur Kapitalerhöhung des Siegen-Solinger Gußstahl-Aktienvereins

   Solingen. Siegen-Solinger Gußstahl-Aktien-
verein Solingen. Zu der von uns bereits mitgeteilten Er-
höhung des Aktienkapitals des hiesigen Gußstahlwerks um 1½ Milli-
onen Mark ist noch nachzutragen, daß die neuen Aktien an eine
Bankengruppe unter Führung des Bankhauses O. Heimann u. Co. in
Berlin übergeben werden sollen mit der Verpflichtung, sie den alten
Aktionären zum Kurse von 170 Prozent im Verhältnis von 2:1 mit
Dividendenberechtigung ab 17. Januar 1918 anzubieten. Der Erlös
aus der Kapitalserhöhung ist bestimmt zur Deckung der Kosten für
die Errichtung von Arbeiterwohnhäusern, sowie zum Erwerb von
Grundstücken für eine beabsichtigte Vergrößerung der Werke. Die
Reichsbank hat ihre Zustimmung zur Kapitalserhöhung bereits er-
teilt.

21. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Januar 1918

Enorme Kriegsgewinne beim Siegen-Solinger Gußstahlwerk

   Solingen. Kriegsgewin[n]e. Bei dem Siegen-Solinger Guß-
stahlwerk soll, um eine allzu hohe Dividendensteigerung zu ver-
meiden, eine auf den 14. Februar einberufene außerordentl[iche] General-
versammlung die Erhöhung des Aktienkapitals um 1,5
auf 3 Millionen Mark beschließen. Die neuen Aktien sollen vom
1. Januar 1918 ab dividendenberechtigt sein. Das sind direkte Ge-
schenke an die Herren Aktionäre.

12. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Januar 1918

Zwangsabgabe von Speck und Fett aus Hausschlachtungen

Schleiden, 10. Jan[uar]. (Zwangsabgabe von Speck
und Fett aus Hausschlachtungen) Es erscheint Un-
klarheit über den Zweck und die Verwendung der bei
dieser Sammlung anfallenden Mengen zu herrschen.
Aehnlich wie bei der Specksammlung, welche im ver-
gangenen Jahre unter dem Namen Hindenburgspende
stattfand, handelt es sich um die Sicherstellung einer
Sonderzulage an die Arbeiter der Rüstungsindustrie.
Wie wir hören, sollen die bis zum 31. Dezember
1917 gesammelten Mengen in Kürze durch Vermitt-
lung der Kommunalverwaltung zur Verteilung gelangen.

1. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Oktober 1917

Die Ohligser Metallwerke suchen Arbeitskräfte für den Schichtbetrieb.

    Größere Anzahl
Arbeiter und Arbeiterinnen
   für 8 Stundenschicht
         sofort gesucht.
Metallwerke Ohligs, G. m. b. H. in Ohligs

9. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. August 1917

Große Kriegsgewinne beim Siegen-Solinger Gußstahlwerk

   Solingen. Der Aufsichtsrat des Siegen-So-
linger Gußstahlwerkes hielt eine Sitzung ab, in der
mitgeteilt wurde, daß sich das Unternehmen weiter kräftig ent-
wickelt. Der Gewinn übersteigt beträchtlich den in der gleichen
Zeit des Vorjahres erzielten, und man kann mit einer erheb-
lich höheren Dividende auf das erhöhte Aktienkapital von
2 400 000 Mark (gegen 15 Prozent auf 1 500 000 Mark im
Vorjahre) rechnen. Der gegenwärtige Auftragsbestand beträgt
ungefähr 10 Millionen Mark. Der Gußstahlverein hat bereits
vor einiger Zeit zum Zwecke späterer Betriebserweiterungen
größere Geländeankäufe an der Kotterstraße gemacht; zum
Teil wird schon für Fabrik-Neubauten ausgeschachtet. Da-
durch sind einige Anschlußgleis-Verlegungen nötig geworden.

23. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Juli 1917

Sind Betriebsversammlungen nach dem Hilfsdienstgesetz erlaubt oder wegen des Belagerungszustandes verboten?

     Die Betriebsversammlungen und das
                     Hilfsdienstgesetz.
   Der Geschäftsführer der Verwaltungsstelle Solingen des Deut-
schen Metallarbeiterverbandes, Genoss Karl Rapp, der bei den
häufig unleidigen Verhältnissen in der Rüstungsindustrie in der
letzten Zeit sich wiederholt veranlasst gesehen hat, Betriebsversamm-
lungen einzuberufen, wurde jetzt durch einen Brief des königlichen
Amtsgericht Solingen überrascht, der die ein wenig polternde An-
rede „Strafbefehl“ trug. Der Empfänger des „Strafbefehls“ (am
schlechtesten geht es bei unseren Gerichten bekanntlich der deutschen
Sprache!) ersah daraus, dass gegen ihn auf Antrag der königlichen
Staatsanwaltschaft wegen der Beschuldigung, in Solingen
„fortgesetzt handelnd“ in einem im Belagerungszustand erklärten
Distrikt ein während des Belagerungszustandes von dem Militär-
befehlshaber erlassenes Verbot durch Veranstaltungen von Versamm-
lungen übertreten zu haben, eine Geldstrafe von 60 Mark oder eine
Gefängnisstrafe von einem Tage für je 3 Mark festgesetzt worden sei.
Genosse Rapp wird aufgefordert, die 60 Mark nebst den Kosten von
4,60 Mark „binnen einer Woche“ an die Gerichtskasse zu zahlen
   Genosse Rapp wird dies nach unseren Informationen nicht tun,
sondern wird die Sache zum gerichtlichen Austrag bringen. Er hat
damit recht. Der Staatsanwalt würde schwerlich zu seinem Antrag
gekommen sein, wenn er den Geist des Zivildienstgesetzes
erfasst und besonders den § 4 beachtet hätte, der den Arbeitern
die Aushändigung des ihnen gesetzlich zustehenden Vereins-und Ver-
sammlungsrechtes auch im Krieg sichert. Und das Zivildienst-
gesetz geht nicht nur in den Momenten über die preußischen Landes-
gesetze und über die Verordnung des kommandierenden Generals,
in denen es den Arbeitern Pflichten auferlegt, sondern auch
in den Punkten, in denen es ihnen Rechte gewährleistet.