Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Februar 1917
Die Herstellung von Saft aus Runkelrüben ist erlaubt.
– Rübensaft aus Runkelrüben. Es ist
vielfach die Meinung vertreten worden,
daß zur Verarbeitung von Runkelrüben aus
Rübensaft es ebenso wie zur der Verarbeitung
von Zuckerrüben aus Rübensaft der Geneh-
migung der Kriegs-Rübensaftgesellschaft in
Berlin bedürfe, und es ist behauptet worden,
daß die Kriegs-Rübensaftgesellschaft dieser
Genehmigung Schwierigkeiten entgegensetze.
Das trifft nicht zu. Runkelrüben können zu
Rübensaft ohne weiteres verarbeitet werden,
nur darf der daraus hergestellt Rübensaft
nicht ohne Genehmigung der genannten Ge-
selllschaft abgesetzt werden. Wer also Run-
kelrüben für den eigenen Verbrauch aus Rü-
bensaft verarbeiten will, kann dies ohne
weiteres tun.