11. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Januar 1917

Rübenverkauf durch die Stadt Solingen

   Solingen. Rübenverkauf. Die Stadt läßt morgen
auf dem Lager des Gaswerks weiße Rüben verkaufen. Der
Zentner kostet 5,50 Mark. Es werden bis zu 10 Zent-
ner abgegeben. Die Verkaufszeit ist von 8 bis 12 Uhr vor-
mittags und von 3 bis 5 Uhr nachmittags.

5. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Januar 1917

Die Stadt Ohligs gewährt den Kriegerfamilien einen Kartoffelzuschuss

                                    Bekanntmachung.
   Mit Rücksicht auf die Teuerung sämtlicher Lebensbedürf-
nisse hat der Kriegsfürsorge-Ausschuß beschlossen, den Krieger-
familien, die Unterstützung beziehen, einen Kartoffelzuschuß von
1,25 Mark pro Zentner zu gewähren, und zwar vorläufig für
die Zeit vom 15. Oktober 1916 bis 15. Januar 1917. Die zu-
stehende Kartoffel- und Rübenmenge wird mit 7 Pfund für die
Person und Woche berechnet.
   Unterstützungsberechtigte, die lediglich Staatsunterstützung
beziehen, haben keinen Anspruch auf vorgenannte Vergünsti-
gung.
   Die Zahlung des Kartoffelzuschusses erfolgt am nächsten
Zahltage.
   Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß die einzelnen
Zahltage und Stunden unbedingt eingehalten werden müssen.
Außerdem ist bei allen Anträgen auf dem Kriegsunterstützungs-
bureau die Unterstützungskarte vorzulegen.
                Ohligs, den 4. Januar 1917
                                               Der Bürgermeister: Czettritz.

20. Dezember 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Dezember 1916

Es werden Höchstpreise für Rüben im Siegkreis festgesetzt.

         Amtliche Bekanntmachungen.
                          Anordnung.
   Auf Grund der §§ 12 und 15 der Bun-
desratsverordnung über die Errichtung vom
September 1915 (R.G. Bl. S. 439) so-
wie auf Grund der Verordnung über Höchst-
preise für Rüben vom 26.10.1916 werden
für den Umfang des Siegkreises mit Aus-
nahme der Stadt Siegburg folgende Höchst-
preise für den Verkauf von Rüben im Klein-
handel festgesetzt:
1. bei Wasserrüben, Stoppelrüben, Herbst-
    rüben unter Ausschluß der Teltower
    Rübchen auf 0,03 M
2. bei Runkelrüben und Zuckerrunkeln un-
    ter Ausschluß der roten Rüben (rote Bete)
    auf 0,03 M
3. bei Kohlrüben (Wrucken) Bodenkohlrabi,  
    Steckrüben auf 0,05 M
4. bei Möhren aller Art auf 0,07 M
    für das Pfund.
   Als Kleinhandel im Sinne dieser An-
ordnung gilt der Verkauf an den Verbrau-
cher, soweit er nicht Mengen von mehr als
50 Kilogramm zum Gegenstand hat. Zu-
widerhandlungen gegen diese Anordnung
werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend
Mark bestraft.
   Vorstehende Anordnung tritt mit dem
Tage der Verkündigung in Kraft.
   Siegburg, den 13. Dezember 1916.
                        Der Landrat.

25. November 1916

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. November 1916

Ausfuhrverbot für Kohlrüben und Möhren

Bekanntmachung
betreffend

Ausfuhrverbot für Kohlrüben und Möhren.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die

Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Ver-
sorgungsregelung vom 25. September 1915 in der
seit dem 7. Juli 1916 geltenden Fassung sowie auf
Grund des § 4 der Verordnung über Höchstpreise
für Rüben vom 26. Oktober 1916 (veröffentlicht im
Kreisblatt Nr. 89) wird für den Kreis Schleiden
folgendes angeordnet:
§ 1. Die Ausfuhr von Kohlrüben (Wruken,
Bodenkohlrabi, Steckrüben) und Möhren aller Art
aus dem Kreise Schleiden ist ohne meine besondere
schriftliche Erlaubnis verboten.
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22. November 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. November 1916

Es ist geplant große Mengen von Kohlrüben aufzukaufen.

   –  Kohlrüben als Kartoffelersatz. Das
Kriegsernährungsamt hat der Reichskartoffel-
stelle den Auftrag gegeben, in möglichst großem
Umfange Kohlrüben aufzukaufen, um dort, wo
infolge länger anhaltenden Frostes nicht ge-
nügend Speisekartoffeln zur Verfügung stehen,
Kohlrüben als Ersatz überweisen zu können.
Den Bedarfsverbänden, die Kohlrüben wün-
schen, wird zunächst eine Menge überwiesen wer-
den können, die ausreicht, um für sechs Wochen
an Stelle von Kartoffeln Kohlrüben zu geben,
unter Zugrundelegung einer doppelten Rüben-
ration gegenüber den für Speisekartoffeln gel-
tenden Tageskopfmengen. Die Kohlrübe soll
hierbei nicht etwa die Kartoffel ganz ersetzen,
sondern eine Zugabe bilden, wenn es infolge
der Witterungsverhältnisse nicht möglich ist, die
Kartoffelration in voller Höhe zu verabfolgen.
Daß die Kohlrübe ein sehr gutes und bekömm-
liches Nahrungsmittel ist, das in vielen Landes-
teilen auch sich bereits im Frieden sehr einge-
bürgert hat, ist bekannt. Die Kohlrübe hat
überdies den Vorteil, daß sie weniger frostem-
pfindlich ist als die Speisekartoffel, so daß sie
auch bei mäßigem Frost ohne Schaden trans-
portiert werden kann.

21. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. November 1916

Wenig Neues vom Wochenmarkt in Solingen

                            Vom Wochenmarkt
… Mit dem heutigen Tage wird der Markt wieder in der
Halle abgehalten. Die Zufuhr war der Jahreszeit entsprechend
gut, soweit Wintergemüse in Betracht kommt. Die Verkaufs-
stände der Metzger, Käse- und Geflügelhändler auf der Galerie
standen öde und leer. Die Preise standen auf der alten Höhe
Für alle Rübensorte einschließlich rote Möhren hat die
Reichsverteilungstelle für Gemüse und Obst den höchstpreis
auf 4 Mark für den Zentner freigesetzt. Auf unserm Markte
stand aber der Preis auf 15 bis 22 Pf[enni]g für das Pfund, während
weiße Rüben 10 Pf[enni]g kosteten. Der Preis für Schellfische hat
einen starken Preissturz erfahren. Von der bisherigen schwin-
delnden Höhe von 2 Mark und mehr ist er auf 1,30 Mark
gefallen. Aber auch dieser Preis ist noch so hoch, daß Fische
als Nahrung für Arbeiter kaum in Betracht kommen können.

24. März 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. März 1916

Ein neuer Brotaufstrich ist „erfunden“.

  –   Neue Marmeladeart. Da die Butter
uns nur in kleinen Mengen zur Verfügung
steht und auch die Marmeladenvorräte in
der Haushaltung zu Ende gehen, möchten
wir einen billigen Brotaufstrich angeben,
der besonders von Kindern gern gegessen
wird. Es ist dies Marmelade von gelben
Rüben, die ja fast immer zu billigem Preis
zu haben sind. Die geputzten Rüben werden
in Stifte geschnitten, recht weich gekocht,
das Wasser abgegossen und die Rüben durch
das Haarsieb getrieben. Zu einem Pfund
gelber Rüben läutert man 300 Gramm
Zucker, gibt den Saft von einer Zitrone und
etwas Zitronenschale daran und kocht da-
mit das Mark der gelben Rüben steif ein. 

5. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Februar 1916

Stadt Wald bietet Lebensmittel zum Weiterverkauf an

  Wald. Städtische Verkäufe. Die Stadt Wald
hat 2 Waggon Reis, 1 Waggon sehr schönes, dickflüssiges Rüben-
kraut, 1 Waggon Marmelade, sterilisierte Milch und Trocken-
milch (Milchpulver) erhalten. Diese Waren werden an sämt-
liche hiesige Lebensmittelgeschäfte zum Selbstkostenpreise abge-
geben. Die Bezahlung muß vorher auf dem Rathause, Zimmer
N[umme]r 20, erfolgen.

15. Dezember 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Dezember 1915

Höchstpreise für Gemüse, Zwiebeln, Kohl und Rüben festgesetzt

    Höchstpreise für Kohl und Rüben.
   Die jetzt in Kraft tretende Verordnung des Bundesrats
vom 4. Dezember über die Festsetzung von Preisen für Gemüse,
Zwiebeln und Sauerkraut hat folgenden Wortlaut:
   Beim Verkauf durch den Erzeuger oder Hersteller an den
Handel dürfen für 50 Kilogramm frei nächste Verladestelle
(Bahn oder Schiff) einschließlich Verpackung folgende Preise
nicht überschritten werden:
     Für Weißkohl (Weißkraut) . . . . . . . . . . . . 2,50 Mk.
       „   Rotkohl (Blaukohl) . . . . . . . . . . . . . .  4,50 „
       „   Wirsingkohl (Savoyerkohl) . . . . . . . . 4.50 „
       „   Grünkohl (Braun- oder Krauskohl)     3,00 „
       „   Mohrrüben (rote und gelbe Speise-
            möhren, auch gelbe Rüben genannt)   5,00 „
       „   Zwiebeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6,00 „
       „   Sauerkraut (Sauerkohl) . . . . . . . . . .  12,00 „

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15. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1915

Die Preisprüfungsstelle Solingen beriet über Höchstpreise für frisches Schweinefleisch und Rübenkraut

    Höchstpreis für frisches Schweine-
                           fleisch!
   Die Solinger Preisprüfungsstelle beschäftigte
sich heute morgen mit der Preisfestsetzung für frisches Schweine-
fleisch und Fett. Nach längerer Beratung wurde jedoch die
Preisfestsetzung vertagt. Vorläufig gelten für Solingen die
vom Bundesrat festgesetzten Höchstpreise. Diese betragen für
Solingen 1,47 Mark für frisches rohes Schweinefleisch und
1,89 Mark für Fett. Dem frischen Fleisch ist das frisch ge-
salzene Schweinefleisch, das also nicht für Pökel- und Räucher-
gewerbe bestimmt ist, gleich zu erachten. Die Polizeiverwaltung
ist angewiesen, darauf zu achten, das diese Bestimmung streng
eingehalten wird. Auch das Publikum wird gut tun, Zuwider-
handlungen der Behörde zu melden.
   Bei einer späteren Festsetzung des Höchstpreises hofft man,
obige Preise ermäßigen zu können.
   Von der Festsetzung eines Höchstpreises für Rübenkraut
wurde Abstand genommen, da derselbe ohne Festsetzung eines
Höchstpreises für den Produzenten undurchführbar erscheint.