6. November 1914

BAST_06_11_1914_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. November 1914

Briefe Angehöriger von in Gefangenschaft geratenen deutschen Soldaten sind an das Rote Kreuz in der Schweiz zu richten, um von dort aus weitergeleitet zu werden, und müssen in lateinischer Schrift verfaßt sein.

   Solingen. Briefe an deutsche Kriegsgefan-
gene. Angehörige von deutschen Soldaten, die in französische
oder englische Kriegsgefangenschaft geraten sind, werden darauf
aufmerksam gemacht, daß Briefe, die sie an die Kriegsgefangenen
schreiben, in lateinischer Schrift abgefaßt sein müssen.
Die Sendungen sind zu richten an das „Rote Kreuz“ in
Genf (Schweiz). Diese Organisation hat die Vermittlung von
Briefen und sonstigen Sendungen zwischen den kriegsführenden
Ländern übernommen.