5. April 1916

BAST_05_04_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. April 1916

Über die unzulässige Versendung von Wertbriefen durch die Feldpost und die Schwierigkeiten, Postsendungen an deutsche Zivilgefangene in Russland zusenden

                                Kriegspost.
   Bei den Postanstalten werden neuerdings wieder häufig Feld-
postbriefe mit Wertangabe ausgeliefert, deren Inhalt
aus Waren, wie Lebensmitteln, Zigarren, Zigaretten, Tabak,
Briefmarken zu Sammelzwecken usw. besteht. Die Versendung
solcher Gegenstände in Geldbriefen bringt für den Feldpostbetrieb
arge Mißhelligkeiten mit sich und ist, wie bereits früher bekannt
gegeben, nicht gestattet. Die Postanstalten sind deshalb ange-
wiesen, derartige unzulässige Geldbriefe von den Beförderung aus-
zuschließen.

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