1. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. August 1917

Eine Arbeiterin wurde aufgrund ihres Kontaktes zu einem Kriegsgefangenen zu einer Geldstrafe verurteilt.

   Troisdorf. Eine 23jährige Arbeiterin
hatte einem belgischen Kriegsgefangenen auf
dem Wege zur Arbeit eine Rose gegeben, die
jener angeblich als sein verlorenes Eigentum
beansprucht habe. Wegen verbotenen Ver-
kehrs mit einem Kriegsgefangenen verur-
teilte das Außerordentliche Kriegsgericht die
Arbeiterin, zu 25 Mk. Geldstrafe.