Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Dezember 1918
Nachts dürfen auf der preußischen Rheinstrecke keine Schiffe fahren.
– Beschränkung der Rheinschiffahrt. Der Ober-
präsident als Chef der Rheinstrombauverwaltung
macht bekannt, daß das Befahren der preußischen
Rheinstrecke für Schiffe, einschließlich der Motorboote
und Nachen, während der Nacht bis auf weiteres unter-
sagt ist.