17. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. August 1917

Die Bezeichnung Rheinlachs wird falsch verwendet, wenn diese nicht aus dem Rhein stammen.

    –  Was ist Rheinlachs? Die Bezeichnung
eines Fisches als „Rheinlachs“, der nicht aus
dem Rhein kommt, fällt unter § 3 des Gese-
tzes über den unlautern Wettbewerb. Daß
Fischhändler und Gastwirte vielfach unter
„Rheinlachs“ nur eine besonders gute Sorte
Lachs verstehen, auch wenn sie nicht aus dem
Rhein kommt mag richtig sei, ist aber nicht
entscheident. Es ist eine unwahre Bezeich-
nung, wenn ein aus andern Flüssen her-
rührender Fisch „Rheinlachs“ genannt wird.
                                   (Allg. Fischerei-Ztg).