29. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Juni 1918

Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei Schlachtviehverkäufen

Schlachtviehaufbringung.
Vom 1. Juli 1918 ab ist der Handelsmann Josef
Haas aus Schleiden zum Vertauensmann des
Rheinischen Viehhandelsverband für Groß- und Klein-
vieh für den Kreis Schleiden ernannt.
Höherer Weisung über die Einführung des im
vaterländischen Interesse liegenden bargeldlosen Zah-
lungsverkehrs entsprechend, wird vom 1. Juli 1918
ab bei der Schlachtviehlieferung das angelieferte Vieh
seitens des Vertrauensmannes nicht mehr bar an die
Händler bezahlt. Die Händler haben sich vielmehr
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9. Juli 1916

19160709_Viehverband_359

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Juli 1916

Bericht über die erste Sitzung des Rheinischen Viehhandelsverbandes in Köln.

      Rheinischer Viehhandels-Verband.
Köln, 7. Juli. Der Rheinische Vieh-
handelsverband hielt hier die erste Sitzung
des Beirates in Anwesenheit des Vorstan-
des, eines Vertreters des Oberpräsidenten
und Vertreter der Regierungspräsidenten
der Rheinprovinz ab. Während des vier-
monatigen Bestehens des Verbandes haben
6609 Mitglieder Ausweiskarten erhalten,
3500 davon gehören dem Fleischerberuf an.
Gelegenheitshändler und solche Personen,
die sich nur als Makler im Viehhandel be-
tätigt haben, sind von der Mitgliedschaft
ausgeschlossen worden. Rund 40 000 An-
kaufsanzeigen sind gemäß § 8 der Satzung
dem Verbande eingesandt. In allen Fällen,
in welchen die Nachprüfung Verstöße gegen
die Buchungs- und Anzeigepflicht ergab, ist
Strafanzeige erfolgt. Um die erforderlichen
Mengen von Schlachtvieh unter allen

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17. Mai 1916

17.5. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 17.5.1916

Verkauf von Vieh an Metzger nur mit Ausweiskarte

Umgegend und Nachbargebiete.
Kriegsfürsorge
Vohwinkel, 16. Mai. Der Landrat macht die Land-
wirte des Kreises Mettmann darauf aufmerksam, daß sie
Vieh nur an solche Händler (Metzger) verkaufen dürfen,
die eine Ausweiskarte des Rheinischen Viehhan-
delsverbandes haben.