Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Juni 1918
Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei Schlachtviehverkäufen
Schlachtviehaufbringung.
Vom 1. Juli 1918 ab ist der Handelsmann Josef
Haas aus Schleiden zum Vertauensmann des
Rheinischen Viehhandelsverband für Groß- und Klein-
vieh für den Kreis Schleiden ernannt.
Höherer Weisung über die Einführung des im
vaterländischen Interesse liegenden bargeldlosen Zah-
lungsverkehrs entsprechend, wird vom 1. Juli 1918
ab bei der Schlachtviehlieferung das angelieferte Vieh
seitens des Vertrauensmannes nicht mehr bar an die
Händler bezahlt. Die Händler haben sich vielmehr
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