3. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Juni 1918

Die Lazarette sind voll

   Solingen. Keine Ueberführungen. Wir werden
nochmals von der Verwaltung des hiesigen Reservelazaretts
darauf aufmerksam gemacht, daß wegen Ueberfüllung sämtlicher
Lazarettabteilungen und der Notwendigkeit, daß alle freien
Lagerstellen für neue Transporte freigehalten werden müssen,
keine Ueberführungen ins hiesige Lazarett stattfinden können.

10. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Mai 1918

In das Solinger Reservelazarett werden verstärkt Schwerverwundete eingeliefert, deren Transport vom Bahnhof Solingen ins Krankenhaus aber von Massen neugieriger Zuschauer unangenehm gestört wurde

  Solingen. Aus dem Reservelazarette wird uns mit-
geteilt, daß die Lagerstellen des hiesigen Lazaretts jetzt für die
Schwerverwundeten zur Verfügung gestellt werden müssen. Deshalb
ist es nicht mehr möglich, daß die Genesenden so bereitwillig wie bis-
her hier Aufnahme finden können. Anstatt einer Ueberweisung von
fremden Lazaretten in die Heimat kommt nur eine Beurlaubung in
Frage, wenn während derselben die Verbände und die Behandlung
ohne Lazarettaufnahme hier übernommen werden können. Durch an-
erkennenswerte Hilfe der Sanitätskolon[n]e und pünktliche Gestellung von
Sonderwagen durch die Straßenbahn ließ sich der Abtransport vom

Weiterlesen

27. Oktober 1914

Akte G 505_1914_10_27_Ausgeherlaubnis

Stadtarchiv Solingen, Akte Gräfrath G 505, 27. Oktober 1914

Die Patienten des Reserve-Lazaretts Solingen erhalten zwar Ausgeherlaubnis, dürfen aber keine Wirtschaften besuchen und keinen Alkohol konsumieren. Da die Soldaten sich aber an diese Verbote nicht halten, ersucht der Chefarzt des Reservelazaretts Solingen, Dr. Döhnhoff, den Bürgermeister von Gräfrath um verstärkte Polizeikontrollen in den Gaststätten seiner Stadt.

Reservelazarett.                                                  27. Okt[o]b[er] 1914
Tgb No 389.

         An
              den Herrn Bürgermeister
                                            in Gräfrath

                      Auf Grund der Verfügung des General-Kommandos
vom 9.10.1914 VI No 8295 ist allen hier in Behandlung des Reserve
Lazaretts überwiesenen Verwundeten von hier aus einzeln untersagt worden,
Wirtschaften zu besuchen. Von einer Veröffentlichung dieses allgemeinen
Verbotes ist bisher Abstand genommen worden. Trotz des Verbotes
muß ich Ihnen mitteilen, daß mehrfach sogar betrunkene Mann-
schaften in das Lazarett zurückgekehrt sind. Diese konnten oder
wollten keine Angaben machen, in welchen Wirtschaften  ihnen die
zu großen Mengen Alkohol abgegeben wurden. Nur in sehr drin-
genden Fällen sind die Räume des Lazaretts und nur gegen
Urlaubsschein zu verlassen. Die in Privatpflege befindlichen Weiterlesen