9. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1918

Nach der Auflösung des Bezirkskommandos Solingen ist ab sofort die Versorgungsstelle für den Stadt- und Landkreis Solingen für die Betreuung der Angelegenheiten von Kriegsbeschädigten, Invaliden, Rentnern und sonstigen derartigen Angelegenheiten zuständig.

           Bekanntmachung.
   Das Bezirkskommando in Solingen ist mit dem 1. Dezember
1918 aufgelöst.
   Zur Versorgung der Kriegsbeschädigten, Invaliden und Renten-
empfänger bleibt die bisherige Versorgungsabteilung weiter bestehen
und erhält die Bezeichnung:
„Versorgungsstelle für den Stadt- u[nd] Landkreis Solingen“
   Dieselbe wurde dem Oberbürgermeisteramt Solingen angegliedert,
die Büroräume befinden sich Rathausstraße 20.
   Außerdem gehören zur Versorgungsstelle Solingen folgende ört-
liche Meldeämter- und Stellen:
            1. Meldeamt Solingen, Rathausstraße 45,
            2. Meldeamt Opladen, Bürgermeisteramt,
            3. Meldeamt Benrath, Kaiser-Wilhelmstraße,
            4. Meldestelle Leverkusen, Farbenfabriken,
            5. Meldestelle Haan, Bürgermeisteramt,
            6. Meldestelle Burg a[n] d[er] Wupper.
      Anmeldungen usw. werden bei der Versorgungsstelle, den Melde-
ämtern und Meldestellen in der Zeit von 9 – 12 Uhr vormittags und
2½ – 5 Uhr nachmittags angenommen. Ebendaselbst werden Aus-
künfte erteilt.
   Schriftliche Gesuche sind an die Versorgungsstelle
Solingen oder die örtlichen Meldeämter und Melde-
stellen zu richten.
   Solingen, den 7. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister:            Soldatenrat:                  Versorgungsstelle:
      gez. Dicke.                      gez. Bauermann.                 gez. Tschirner.

4. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. September 1918

Billigung der Aufnahme von lungenkranken Rentnern in Invalidenheime

– (Aufnahme lungenkranker Rentenempfänger in
Invalidenheime.) Die Landesversicherungsanstalt der
Rheinprovinz hat die segensreiche Einrichtung getroffen,
lungenkranke Rentenempfänger in Invalidenheimen,
welche meist mit ländlichen Krankenhäusern verbunden
sind, aufzunehmen. Die Aufnahme erfolgt in der
Regel nur gegen Abtretung der Rente. Die ständige
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