30. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. März 1918

Warnung vor betrügerischen „Soldschreibern“, die erfolglose Schriftstücke für Kriegerfrauen, z. B Urlaubsgesuche für ihre Männer, gegen hohe Kosten aufsetzen.

                Vorsicht, Kriegerfrauen!
   Schon des öftern haben wir auf die Tatsache hingewiesen,
daß Kriegerfrauen, die sich mit dem Ersuchen um Aufsetzung
eines Urlaubsgesuchs für ihren Ehemann oder einen Sohn an
einen Winkeladvokaten oder an sonst einen „schreibkundigen
Mann“ wenden, in der Regel schwer über die Ohren gehauen
werden. Um den unverschämten Preis, den viele Leute
meistens für ihre Schreibarbeit fordern, in den Augen ihrer
Kundschaft einigermaßen zu rechtfertigen, führen sie Gründe
für die Reklamation an, die wohl in den Augen der Krieger-
frauen stichhaltig erscheinen mögen, die aber, wie die Erfah-
rung lehrt, bei den maßgebenden Behörden keinerlei Wirkung
ausüben. Den Soldschreibern geht es nur darum, möglichst
viel Geld von den Kriegerfrauen herauszuschinden. Man
sollte von Amts wegen eine Stelle einrichten, wo den Krieger-
frauen derartige Schriftstücke aufgesetzt werden. Es werden
sich wohl überall noch Leute finden, die diese Arbeit ehrenamt-
lich übernehmen. Unser Arbeitersekretariat macht solche Ar-
beiten auch unen[t]geltlich.

8. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. März 1917

Der kommandierende General des Armeekorps in Münster äußert sich zu Arbeitsmarkt, Reklamationen und Frauenarbeit.

                         Bekanntmachung
   Von verschiedenen Firmen sind im Heeresdienst stehende Fach-
arbeiter über das notwendige Maß hinaus reklamiert worden. Eine
Erklärung hierfür kann nur darin gefunden werden, daß diese Firmen
darauf ausgegangen sind, sich mit nur erstklassigem Arbeiter-
material zu versehen und dafür andere, weniger wertvolle, insbe-
sondere weibliche Arbeitskräfte wieder abzustoßen. Ein derartiges
Verfahren läuft den heutigen vaterländischen Interessen durchaus
zuwider, da jede Arbeitskraft, ob groß oder klein, ob gelernt oder
ungelernt, im Dienste des Vaterlandes verwertet werden muß, so
daß es keineswegs gebilligt werden kann, wenn eine Firma sich nur
mit erstklassigen, d.h. meistens im besten Mannesalter stehenden
heerespflichtigen Arbeitern zu sättigen versucht um des geschäftlichen
Vorteils willen. Abgesehen davon, daß eine solche Handlungsweise
eine Pflichtverletzung gegen das Vaterland darstellt und daher ver-
werflich ist, kann dieser vermeintliche Vorteil aber auch zu einer
wirtschaftlichen Katastrophe für die betreffenden Firmen umschlagen,
wenn nämlich diese Arbeiter plötzlich wieder dringend für den Heeres-
dienst benötigt werden. Sie werden dann rücksichtlos eingezogen
werden. Es liegt demgemäß im eigensten Interesse einer jeden
Firma, sich möglichst bald unabhängig von den militärischen Ar-
beitern – insonderheit den kriegsverwendungsfähigen – zu machen
durch reichliche Einstellung und durch Anlernen von nicht militär-
pflichtigen Arbeitskräften, zumal auch von Frauen.

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