Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. August 1917
Weitere Kriegsfähige, die bisher reklamiert waren, sollen nun eingezogen werden
Erneuerung der Reklamationen.
Diejenigen industriellen Unternehmungen oder Be-
triebsinhaber, welche nicht mir Heereslieferungen be-
schäftigt sind, haben die Erneuerung der Reklama-
tionen für den Aushebungsbezirk Solingen-Stadt bis
spätestens 1. September d[iese]s J[ahre]s beim Oberbürger-
meisteramt, Militärabteilung, einzureichen. Geburtsdatum
und militärische Verwendungsfähigkeit ist unbedingt
anzugeben.
Eine Zurückstellung von Kriegsverwendungsfähigen,
welche in den Jahren 1888 bis 1899 geboren sind, kann
bestimmungsgemäß nicht mehr erfolgen und sind derartige
Anträge gänzlich zwecklos. Bei den übrigen Kriegsver-
wendungsfähigen kann eine Zurückstellung nur dann in
Frage kommen, wenn ein äußerster Notfall als vorliegend
erachtet werden kann.
Solingen, den 20. August 1917.
Der Oberbürgermeister.