7. August 1915

BAST_07_08_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. August 1915

Bericht über einen Beleidigungsprozess aus Elberfeld um die Frage:

  Sind Reklamanten Drückeberger?
   Diese auch für unsere Gegend recht zeitgemäße Frage
wurde gestern von der Elberfelder Strafkammer so beantwortet,
wie sie von allen vernünftigen Menschen beantwortet werden
wird: nur Unvernunft oder böser Wille kann den Reklamanten
den Vorwurf der Drückebergerei machen. Außerdem ist dieser
Anwurf für einen Reklamanten eine schwere Beleidigung, die
mit Gefängnis bestraft wird. Für den Ausfall des
Krieges ist es außerordentlich wichtig, daß das wirtschaftliche
und kommerzielle Leben in seinem Gange bleibt. Die Anträge
auf Zurückstellung werden gewissenhaft geprüft, und nur, wenn
es sich herausstellt, daß der Mann unabkömmlich ist, wird er
zurückgestellt.

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