Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. April 1918
Neue Bestimmungen über die Einreise nach Elsaß-Lothringen
Paßzwang für Reisen nach Elsaß-Lothringen.
Ueber die Zureise nach Elsaß-Lothringen hat das Oberkommando
der Heeresgruppe Herzog Albrecht folgende, mit ihrer Bekannt-
machung in Kraft tretende Verordnung erlassen: Zur Zureise nach
Elsaß-Lothringen sind ein Paß oder Paßersatz und eine schriftliche
Reiseerlaubnis erforderlich. Im übrigen bleiben die Vorschriften
über die Regelung des bürgerlichen Verkehrs im Reichsland unbe-
rührt, besonders soweit an Stelle von Paß und Reiseerlaubnis andere
Ausweise zugelassen sind. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis
bis zu einem Jahre bestraft. Bei Annahme mildernder Umstände
kann auf Haft oder Geldstrafe bis 1500 Mark erkannt werden.