21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Wegen der hohen Eisenbahnauslastung wird der zivile Reiseverkehr aufs mindeste beschränkt.

Keine Weihnachtsreisen!
   Niemand darf jetzt ohne zwingendste
   Gründe reisen! Vergnügungs-, Erholungs-,
   Urlaubsreisen müssen unbedingt unter-
   bleiben. Die Eisenbahn muss Truppen
   heimbefördern, die Städte mit Nahrungs-
   mitteln mit Kohlen, Rohstoffen versorgen. Die
   Eisenbahn kann das unbedingt Nötige für
   Demobilisation und Aufrechterhaltung der
   Wirtschaft nur leisten, wenn sie den Zivil-
   personenverkehr aufs äußerste be-
   schränkt. Niemand hat jetzt das Recht,
   sie ohne Not in Anspruch zu nehmen.

20. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918

Die hohe Auslastung der Eisenbahn durch den Güterverkehr und die Rückführung der Truppen sowie die Reparationen an Frankreich zwingen zur fast völligen Einschränkung des zivilen Reiseverkehrs.

               Starke Einschränkung des Personenverkehrs.
   Die Eisenbahndirektion Elberfeld macht bekannt:
   Die Eisenbahn wird gegenwärtig durch die Abbeförderung der
Truppen sehr stark in Anspruch genommen. Hierzu kommt der starke
Güterverkehr zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln
und Brennstoffen und der Industrie mit Rohstoffen und Kohlen.
Die Bewältigung dieses gesamten Verkehrs würde schon in Friedens-
zeiten auf Schwierigkeiten stoßen, läßt sich aber jetzt aus dem Grunde
nicht mehr bewältigen, weil die Bahnanlagen und Betriebsmittel
infolge der langen Dauer des Krieges und der Unmöglichkeit einer
ordnungsmäßigen Instandhaltung an Leistungsfähigkeit bedeutend
verloren haben. Als weitere Erschwernis kommt hinzu, daß die Aus-
lieferung der großen Anzahl Lokomotiven und Wagen an Frankreich
in Ausführung begriffen ist. Aus allen diesen Gründen kann der
Verkehr im bisherigen Umfange nicht mehr bewältigt werden. Ein-
schränkungen müssen eintreten. Die Abbeförderung der Truppen in
ihre Standorte und der einzelnen Soldaten in ihre Heimat darf
keine Verzögerung erleiden. Die Versorgung der Bevölkerung mit
Lebensmitteln und Brennstoffen und der Industrie mit Rohstoffen
und Kohlen muß gesichert bleiben. Auch der Arbeiter- und Berufs-
verkehr darf zur Erhaltung des Wirtschaftslebens nicht beeinträchtigt
werden.
   Sonstige Reisen, soweit nicht ganz besonders zwingende Gründe
vorliegen, müssen zum Besten der Reisenden selbst und des ganzen
Volkes unterbleiben.
   Fahrkarten werden deshalb nur in besonders dringlichen Fällen
bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die durch die örtlich
zuständige Polizeibehörde, Handelskammer, Handwerkskammer erteilt
werden kann, verabfolgt. Nähere Auskunft erteilen die Fahrkarten-
ausgaben.

24. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. November 1918

Urlaubsreisen der Zivilbevölkerung vom linksrheinischen ins rechtsrheinische Gebiet werden untersagt.

   –  Reisen der Zivilbevölkerung des linksrhei-
nischen Gebietes und des zehn kilometer Strei-
fens östlich des Rheines in das weitere rechtsrhei-
nische Gebiet ist grundsätzlich verboten. Ausnah-
men nur in alleräußersten Fällen, dringenden Be-
suchsreisen, in öffentlichem Interesse, bei nachge-
wiesenem Tod, oder Schwererkrankung der näch-
sten Angehörigen, durch Erlaubnisschein auf dem
Lande des Bürgermeisters zulässig. Ab 16. No-
vember werden Fahrkarten an bürgerliche Be-
völkerung nur gegen Erlaubnisschein verausgabt,
hiervon ausgenommen ist nur Arbeiterverkehr auf
Rückfahrt- und Wochenkarten und Berufsverkehr
auf Zeitkarten, neue Ausgabe von Arbeiter- und
Zeitkarten erfolgt nur gegen Rückgabe der ausge-
laufenen Karten; Gepäck und Expreßgut-Verkehr
bis auf weiteres eingestellt. Anspruch auf Beför-
derung gewährt Erlaubnisschein nicht.

23. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. November 1918

Einstellung der D-Züge auf Grund der Rückführung der heimkehrenden Soldaten

– (Einstellung sämtlicher D[urchgangs]-Züge.) Die Zurück-
führung des Heeres aus dem Westen und Osten wird,
wie die Berliner Eisenbahndirektion mitteilt, ein-
schneidende Veränderungen im Reiseverkehr zur Folge
haben. Die D[urchgangs]-Züge werden von heute an ganz auf-
gehoben. Der Verkehr wird nur durch eine beschränkte
Anzahl von Personenzügen aufrechterhalten werden.
Auch im Güterverkehr werden Einschränkungen er-
folgen, doch wird der Lebensmittel- und Kohlen-
transport unter allen Umständen aufrechterhalten
bleiben. Der Postverkehr dürfte voraussichtlich unter
der Betriebseinschränkung der Eisenbahnen ebenfalls
leiden.

2. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. Oktober 1918 

Die Eisenbahnverwaltung führte eine Versicherung für das Reisegepäck ein.

    –  Reisegepäckversicherung. Die Reisegepäckver-
sicherung, die seit kurzem auf den deutschen Bahnen
eingeführt ist, erfreut sich trotz der kurzen Dauer
ihres Bestehens bereits einer lebhaften Benutzung
durch die Reisenden. Die Zahl der Abschlüsse
nimmt von Tag zu Tag zu, ein Zeichen, daß die
Eisenbahnverwaltung einem allgemeinen Bedürf-
nis genügt hat, als sie sich zur Einführung der
Versicherung entschloß. Die schnelle Einbürgerung
der Versicherung wird wesentlich durch die außer-
ordentliche Einfachheit des Verfahrens gefördert.
Der Reisende hat lediglich bei der Gepäckabfer-
tigung anzugeben, daß und in welcher Höhe er
sein Gepäck zu versichern wünscht, worauf der
Beamte der Gepäckabfertigung eine der Höhe der
Versicherung entsprechende Versicherungsmarke auf
die Rückseite des Gepäckscheins klebt. Damit ist
der ganze Versicherungsvorgang beendet. – Die
Gebühren sind mäßig und betragen für 1000
Mark je nach der Entfernung 50 Pfg. bis 3,00 Mk.
Während die Eisenbahn für Verlust, Minderung
oder Beschädigung des Reisegepäcks nur den allge-
meinen Handelswert ersetzt und bei Lieferungs-
fristüberschreitung nur eine Entschädigung in be-
grenzter Höhe gewährt, haftet die Versicherungs-
gesellschaft bis zur Höhe der Versicherungssumme
für den Ersatz des vollen entstandenen Schadens
einschließlich des entgangenen Gewinns. Die Scha-
denersatzansprüche werden von der Versicherungs-
gesellschaft in kürzester Zeit und in entgegenkom-
mendster Weise erledigt.

25. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. August 1918

Wenn Fahrgäste in der falschen Wagenklasse sitzen, dann müssen sie mit einer Strafzahlung in Höhe von sechs Mark rechnen.

  – In den Eisenbahnzügen werden täglich
Reisende ermittelt, die eigenmächtig in einer
ihrer Fahrkarte nicht entsprechenden höheren
Wagenklasse Platz genommen haben. Sie wer-
den von den Zugbediensteten ebenso behandelt
werden, wie Reisende, die sich nicht im Besitze
einer gültigen Fahrkarte befinden, sie müssen
mithin für die von ihnen zurückgelegte Strecke
das doppelte Fahrgeld, mindestens aber 6 Mk.
bezahlen. Dieser Betrag ist auch dann zu ent-
richten, wenn der Zug sich noch nicht in Bewe-
gung gesetzt hat.

12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Eisenbahnüberwachungsreisende, die Sicherheit des deutschen Reiches und die Verpflichtung aller Reisenden, sich persönlich ausweisen zu können

       Persönlichkeitsausweis bei Eisenbahnfahrten.
   Die von den Militärbefehlshabern seit längerer Zeit zum
Schutze unseres gesamten Wirtschaftslebens und der militäri-
schen Maßnahmen gegen die Betätigung feindlicher Agenten
eingerichteten Eisenbahnüberwachungsreisen hab sich als
außerordentlich zweckmäßig und für die Sicherheit des Reiches
förderlich erwiesen. Dieses günstige Ergebnis ist u. a. dem

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9. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. August 1918 

In Berlin schließen zahlreiche Hotels.

   –  Hotelnot in Berlin. Die Hotelnot in
Berlin, die infolge des Verschwindens zahlrei-
cher großer, mittlerer und kleiner Hotels jetzt
einen sehr großen Umfang angenommen hat,
sollte, wie der Konfektionär schreibt, alle nach
Berlin kommenden Fremden veranlassen, sich
vorher ihre Zimmer zu sichern, wenn sie vor
unangenehmen Erfahrungen geschützt sein
wollen.     

27. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juli 1918

Keine zusätzlichen Züge für Reisende in den Herbstferien

                                Herbstferienverkehr.
   Wie aus einer Bekanntmachung der Eisenbahndirektion Elberfeld
hervorgeht, können Sonderzüge zu Beginn der Herbstferien nicht ab-
gelassen werden, weil Lokomotiven und Wagen für Heereszwecke und
zur Heranschaffung der Lebensmittel dringend gebraucht werden. Alle
nicht unbedingt notwendigen Reisen müssen daher unterbleiben.

24. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Juli 1918 

Sommergäste hamstern und kaufen der einheimischen Bevölkerung Lebensmittel weg.

    – Der Reiseverkehr hat in diesem Jahre
doch längst nicht die Höhe erreicht wie in frü-
heren Jahren, vor allem nicht wie in Friedens-
zeiten. Schuld daran dürfte einmal die Tat-
sache sein, daß das Reisen auf der Eisenbahn            
heutzutage an sich kein Vergnügen ist, und                                    
daß jeder, der nicht unbedingt reisen muß,                
lieber zu Hause bleibt. Außerdem aber sind
in vielen Fremdenverkehrsorten, namentlich            
Süddeutschlands, in diesem Jahre allerlei ein-
schränkende behördliche Anordnungen getroffen                                                      
worden, die mehr oder weniger geeignet erschei-
nen, den Aufenthalt in diesen Kurorten nicht                   
allzu erstrebenswert zu machen. Es wird na-
turgemäß seitens der Sommergäste auf diese 
Verordnungen weidlich geschimpft; man darf                                              
sich aber der Überzeugung nicht verschließen,               
daß diese Einschränkungen bis zu einem ge-
wissen Grade berechtigt sind. Schuld sind wie
überall auch hier die davon Betroffenen selbst.
Man brauchte nur im Vorjahre in einzelnen
Kurorten und deren ländlicher Umgebung be-
obachten, mit welcher hyäneartigen Gier die                          
Schar der Sommergäste jedes Bauernhaus                          
förmlich überfiel und wie einer der dem andern                                                          
seinen Stolz darin setzte, möglichst recht viel
gehamsterte Lebensmittel vorzeigen zu können,
man braucht sich nur dieser atsachen zu er-
innern, um die jetzigen Maßnahmen verste-
hen zu können. Im Vorjahre ist es an einigen
Orten tatsächlich soweit gekommen, daß die Ver-
sorgung der einheimischen Bevölkerung in Fra-
ge gestellt wurde, weil die Sommergäste gar zu
rücksichtslos alles wegkauften. Dafür muss nun in
diesen Jahre der Unschuldige mit dem Schuldi-
gen leiden.

12. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Juni 1918

Die Reisebrotmarken werden herabgesetzt.

    –  Wer reisen will, muß in seinen Plänen die
vom 16. Juni in Kraft tretende Herabsetzung der
Reisebrotmarken auf 1400 Gramm in Rechnung
stellen, weil das Brot unterwegs eine größere Rolle
wie zu Hause spielt. Da es keine Sonderfleisch-
zulagen in diesem Jahre gibt, wird auch auf Über-
lassung von Brotmarken oder Extrabrot nicht so
leicht zu rechnen sein.

17. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Mai 1918

Die Eisenbahndirektion Elberfeld bittet Zivilpersonen auf Bahnreisen zu verzichten.

                         Pfingsten keine Sonderzüge.
   Unser Hinweis darauf, daß die Bahnen für Zwecke der Versor-
gung unseres Heeres stark in Anspruch genommen werden, ersucht
die Eisenbahndirektion Elberfeld die Bevölkerung, im väterländischen
Interesse auf Pfingstreisen zu verzichten wie überhaupt alle irgend
vermeidbare Reisen zu unterlassen. Sie sei nicht in der Lage,
Sonderzüge fahren zu lassen.

3. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Mai 1918

Die kriegsbedingte Eisenbahnnutzung führt zu Einschränkungen des Personenverkehrs zu Himmelfahrt und Pfingsten.

– Keine Reisen an Himmelfahrt und
Pfingsten! Der Personenverkehr der Eisenbahn
pflegt bekanntlich am Himmelfahrts- und
Pfingstfest seinen größten Umfang wohl im
ganzen Jahr zu erreichen. Wegen der hohen
Anforderungen des kriegswichtigen Verkehrs ist
es aber in diesem Jahr dringend geboten, die-
sen Verkehr nach Möglichkeit einzuschränken.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat sich
deshalb an die Zentralbehörden des Reiches
gewandt. Die Beamten, Unterbeamten und die
Personen im privatrechtlichen Dienstverhält-
nis werden von neuem darauf hingewiesen, daß
es vaterländische Pflicht eines jeden ist, die
Eisenbahnen besonders während der Festtage
nur in den allerdringlichsten Fällen zu benu-
tzen. Es dürfen nur solche Ausflüge unter-
nommen werden, die ohne Bahnfahrten ausge-
führt werden können. Diese Mahnung gilt
vor allem denen, die Wandervereinigungen und
ähnlichen Vereinen angehören. Eine derar-
tige Mahnung wird ebenfalls an alle Privat-
personen ergehen.

14. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. April 1918

Der Bundesrat plant eine Verordnung über die Beschränkung des Fremdenverkehrs.

   –  Einschränkung der Sommerreisen. Der
Bundesrat wird sich voraussichtlich mit einem
Entwurf einer Verordnung über die Beschrän-
kung des Fremdenverkehrs beschäftigen. Das
Gesetz soll ein Rahmengesetz sein, das den Bun-
desstaaten eine begründetere Handhabe zu Maß-
nahmen gegen die Bade- und Sommerreisen
bieten soll, als sie bisher hatten. Bisher haben
nämlich diejenigen Einzelstaaten, die den Frem-
denverkehr im Interesse der Ernährung ihrer
eigenen Bevölkerung einschränken wollten, sich
der Hilfe der Generalkommanden bedient. Die
Bedenken gegen die militärische Gewalt sollen
nun durch den vorliegenden Gesetzentwurf be-
hoben werden. Das Kriegsernährungsamt hat
seine Zustimmung zu dem Plane gegeben, so
daß die preußischen Stimmen für ihn abgegeben
werden dürften. Auch ist anzunehmen, daß
einige süddeutsche Regierungen wie Bayern und
Württemberg, die schon bisher in strengster
Weise gegen den Fremdenverkehr eingeschritten
sind, sowie Mecklenburg für den Entwurf stim-
men werden, womit eine Mehrheit gegeben
wäre.

5. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. April 1918

Hotelbesitzer fordern in Bonn mehr Lebensmittel ein.

   –  Die Vereinigung rheinischer Hotelbesitzer,
die dieser Tage in Bonn ihre Hauptversamm-
lung abhielt, richtete an die Regierungspräsi-
denten das dringende Ersuchen, sofort Maßnah-
men zu treffen, daß den Gaststätten eine zur
Fortsetzung der Betriebe ausreichende Belie-
ferung mit Lebensmitteln sichergestellt werde.
Man war aber einstimmig der Meinung, daß
die von den Kommunen bereitgestellten Men-
gen, nicht den Einheimischen, sondern nur dem
reisenden Publikum zugute kommen dürften.
Im Interesse der Weiterführung der Betriebe
bezw. Streckung der Vorräte wurde im allge-
meinen als Richtschnur aufgestellt, den Gästen
in Zukunft nur eine Suppe und einen Gang
zu verabreichen, dies gelte auch für Kur- und
Badeorte, soweit die Art der Kranken nicht
Ausnahmen bedinge. Für die Hergabe der
Säle soll künftig eine angemessene Miete erho-
ben werden.