Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. Oktober 1918
Die Eisenbahnverwaltung führte eine Versicherung für das Reisegepäck ein.
– Reisegepäckversicherung. Die Reisegepäckver-
sicherung, die seit kurzem auf den deutschen Bahnen
eingeführt ist, erfreut sich trotz der kurzen Dauer
ihres Bestehens bereits einer lebhaften Benutzung
durch die Reisenden. Die Zahl der Abschlüsse
nimmt von Tag zu Tag zu, ein Zeichen, daß die
Eisenbahnverwaltung einem allgemeinen Bedürf-
nis genügt hat, als sie sich zur Einführung der
Versicherung entschloß. Die schnelle Einbürgerung
der Versicherung wird wesentlich durch die außer-
ordentliche Einfachheit des Verfahrens gefördert.
Der Reisende hat lediglich bei der Gepäckabfer-
tigung anzugeben, daß und in welcher Höhe er
sein Gepäck zu versichern wünscht, worauf der
Beamte der Gepäckabfertigung eine der Höhe der
Versicherung entsprechende Versicherungsmarke auf
die Rückseite des Gepäckscheins klebt. Damit ist
der ganze Versicherungsvorgang beendet. – Die
Gebühren sind mäßig und betragen für 1000
Mark je nach der Entfernung 50 Pfg. bis 3,00 Mk.
Während die Eisenbahn für Verlust, Minderung
oder Beschädigung des Reisegepäcks nur den allge-
meinen Handelswert ersetzt und bei Lieferungs-
fristüberschreitung nur eine Entschädigung in be-
grenzter Höhe gewährt, haftet die Versicherungs-
gesellschaft bis zur Höhe der Versicherungssumme
für den Ersatz des vollen entstandenen Schadens
einschließlich des entgangenen Gewinns. Die Scha-
denersatzansprüche werden von der Versicherungs-
gesellschaft in kürzester Zeit und in entgegenkom-
mendster Weise erledigt.