Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. Juni 1918
Abänderungen der Reichsreisebrotmarken
Reichsreisebrotmarken.
1. Neugestaltung der auf insgesamt 50 g Gebäck
lautenden Marke infolge Wegfalls der 10 g
Abschnitte
Technische Schwierigkeiten, insbesondere die Be-
schaffung der Nummerierwerke, machen es erforderlich,
die 10 g- Abschnitte der auf insgesamt 50 g laufenden
Reichsreisebrotmarken wegfallen zu lassen.
Dadurch wird eine Umgestaltung der Marken bedingt:
Der kleine schwarze Reichsadler erscheint am linken
Rande. Die Wertangabe unter dem Worte „Reise-
Brotmarke“ wird anstatt „40 g Gebäck“ künftig
„Fünfzig Gramm Gebäck“ lauten. Endlich werden
die 50 g Markenbogen um 1 cm schmäler gehalten
werden.
Die in Bayern und Württemberg zur Ausgabe ge-
langenden 50 g Marken werden sich von denen in den
übrigen Bundesstaaten nicht mehr unterscheiden.
2. Gültigkeitsdauer der jetzigen Reichs-
Reisebrotmarken.
Durch die Umgestaltung wird die Gültigkeitsdauer
der bisherigen, mit 10 g- Abschnitten versehenen 50
g-Marken nicht berührt. Sie bleiben also neben den
Marken ohne 10 g-Abschnitten dauernd gültig.
Schleiden, den 18. Juni 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
J. B.: Dr. Küppers, Kreisdeputierter