12. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Oktober 1918

Die festgesetzten Ortslöhne in Solingen, Höhscheid, Gräfrath, Wald und Ohligs in der Übersicht

                                       Die Ortslöhne
sind auf Grund der Reichsversicherungsordnung für den Stadt-
kreis Solingen und für die Bürgermeistereien Ohligs, Wald
und Gräfrath wie folgt festgesetzt: Männliche Arbeiter unter
16 Jahren 2 Mark, von 16 bis 21 Jahren 4 Mark, über 21
Jahre 5,30 Mark. Arbeiterinnen unter 16 Jahren 1,60 Mark,
von 16 bis 21 Jahren 2,40 Mark, über 21 Jahren für den
Stadtkreis 3,40 Mark und für die anderen genannten Gemein-
den 3,25 Mark. In der Gemeinde Höhscheid ist wie in den
anderen Gemeinden des Landkreises Solingen der Ortslohn
wie folgt festgesetzt: Männliche unter 16 Jahren 2 Mark, von
16 bis 21 Jahren 3,75 Mark, über 21 Jahren 4,75 Mark. Weib-
liche unter 16 Jahren 1,60 Mark, von 16 bis 21 Jahren 2,40
Mark, über 21 Jahren 3,25 Mark.