Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 27. August 1918
Die Reichsversicherungsanstalt übernimmt die Kosten für eine Berufsumlernung für Kriegsbeschädigte.
Hilden, 27. Aug. Für Kriegsbeschädigte.
Es ist noch nicht allgemein bekannt, daß die Reichsversiche-
rungsanstalt für Angestellte bei versicherten Kriegsbeschä-
digten die Berufsberatung und Berufsumlernung als Heil-
verfahren im Sinne des § 36 des Versicherungsgesetzes für
Angestellte vom 20. Dezember 1911 ansieht und die
Kosten hierfür übernimmt, soweit sie nicht von dritter Seite
getragen werden. Das sind die Kosten für Hin- und
Rückreise nach dem Ausbildungsort in der 2. Wagen-
klasse, sowie die Kosten für den Unterricht und die not-
wendigen Unterrichtsmittel, endlich die Kosten für Woh-
nung und Verpflegung am Aufenthaltsorte bis zu 6 Mk.
je Tag. Hat der Kriegsbeschädigte Angehörige, deren
Unterhalt er ganz oder überwiegend aus seinem Arbeits-
verdienste bestritten hat, so wird nach Maßgabe des § 38
des Versicherungsgesetzes für Angestellte diesen ein Haus-
geld gewährt.