Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 21. August 1915
Nachmusterung der dauernd Untauglichen
Hilden, 21. August. Nachmusterung der dauernd Untauglichen. Dem Reichstag ist die Vorlage zugegangen auf Aenderung des Reichsmilitärgesetzes, in dessen § 15 hinter „sind“ die Worte „im Frieden“ eingefügt werden soll; hierdurch wird die Bestimmung, wonach die bei der Musterung für „dauernd untauglich“ Erklärten keiner weiteren Kontrolle, Einberufung usw. unterliegen, auf den Frieden beschränkt. Die Begründung erklärt die Notwendigkeit dieser Aenderung mit den während des Krieges gemachten Erfahrungen.