Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Februar 1917
Elberfelder Sozialdemokraten wegen Flugblattverteilung vom Reichsgericht zu Gefängnisstrafen verurteilt
Reichsgerichtsurteil gegen Elberfelder
Genossen.
Im letzten Sommer wurde in Elberfeld eine Anzahl Genossen
verhaftet unter der Beschuldigung, Flugblätter strafbaren Inhalts
verbreitet zu haben. Es handelte sich um das Flugblatt mit dem
Titel „Zweieinhalb Jahre Zuchthaus“, in dem zu Lieb-
knechts Verurteilung Stellung genommen wird. Wegen Verbreitung
dieses Flugblattes hat das Reichsgericht in Leipzig kürzlich den Ge-
meinderat Schwab aus Stuttgart zu 2 Jahren Zuchthaus ver-
urteilt Die Elberfelder Verhafteten: Redakteur Oskar Hoff-
mann, Buchdrucker Koch, Metallarbeiter Möller und Drogist
Dattan standen nach ca. siebenmonatiger Untersuchungshaft am
Montag und Dienstag vor dem Reichsgericht unter der Anklage des
versuchten Landesverrats. Die Verhandlung war nicht öffentlich, auch
die Presse war ausgeschlossen. Es waren etwa 20 Zeugen geladen.
Als Verteidiger fungierten Rechtsanwalt Haase – Berlin und
Rechtsanwalt Landé – Elberfeld. Der Reichanwalt beantragte
gegen Dattan 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus, gegen Koch und Möller
je 1 Jahr und 4 Monate Zuchthaus, gegen Hoffmann 1 Jahr Zucht-
haus, gegen alle Angeklagten außerdem je 4 Jahre Ehrverlust. Das
Reichsgericht verurteilte Dattan, Koch und Möller zu je
9 Monaten Gefängnis, auf die 3 Monate Untersuchungshaft ange-
rechnet wurden und Hoffmann zu 3 Monaten Gefängnis, die durch
die Untersuchungshaft für verbüßt gelten. Verhaftet ist außer den vom
Reichsgericht Abgeurteilten wegen derselben Sache auch der Genosse
Kaufmann Löwenstein, der sich zur Zeit der Tat auf Urlaub be-
fand und als Soldat vom Kriegsgericht abgeurteilt wird.