15. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Oktober 1918

In Wald können sich Kleinhändler für den Verkauf von Kinderstrümpfen anmelden.

   Wald. Kinderstrümpfe. Der hiesigen Stadtgemeinde ist
von der Reichsbekleidungsstelle ein Posten Kinderstrümpfe überwiesen
worden, die im Wege des Kleinhandels an die Verbraucher abge-
werden sollen. Die Kleinhändler werden daher aufgefordert, ihren
Bedarf bis zum 22. d[ieses] M[ona]ts beim hiesigen Bürgermeisteramt schriftlich
anzumelden.

15. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Oktober 1918

In Wald können sich Kleinhändler für den Verkauf von Erstlingshemden anmelden.

   Wald. Erstlingshemden. Der hiesigen Stadtgemeinde
sind von der Reichsbekleidungsstelle eine Anzahl Erstlingshemden
überwiesen worden, die an die Kleinhändler zum Verkauf abgegeben
werden sollen. Die Kleinhändler werden daher aufgeforde[rt], ihren
Bedarf bis zum 22. d[ieses] M[ona]ts schriftlich beim hiesigen Bürgermeister-
amt anzumelden. Es dürfen sich jedoch zum Weiterverkauf nur
solche Kleinhändler melden, die vor dem 1. August 1914 Säuglings-
wäsche geführt haben.

6. September 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 6. September 1918

Weil die Reichsbekleidungsstelle jungen Eheleuten (u. a.) neue Bettwäsche verweigert, erschwert sie, angeblich, die Eheschließung.

Hilden, 6.Sept. Die Reichsbekleidungs-
stelle und die jungen Ehen. Wir lesen in den Mit-
teilungen der Reichsbekleidungsstelle: Die Reichsbeklei-
dungsstelle hat infolge zahlreicher Zuwiderhandlungen er-
neut darauf hinweisen müssen, daß bei Neugründung eines
Haushalts Bezugsscheine auf Vorhänge, Bettwäsche
(außer für Kranke, Wöchnerinnen und Säuglinge). Tisch-
wäsche usw. aus Textilfaserstoffen nicht ausgestellt werden
dürfen. Ihr ist daraus der Vorwurf gemacht worden,
sie erschwere Eheschließungen und Haushaltsbegründung.
Demgegenüber muß immer wieder daran erinnert werden,
daß wir mit unseren Webwaren aufs sparsamste umgehen
müssen. Die Wäscheausstattung für neue Haushaltun-
gen würden aber einen nicht unerheblichen Teil der ver-
fügbaren Wäschemenge beanspruchen und daher tief in die
Bestände hineingreifen, die den notwendigen Zwecken (für
Kranke und Säuglinge) vorbehalten werden müssen. Die
Reichsbekleidungsstelle verschließt sich keineswegs der Ueber-
zeugung, daß die Haushaltsbegründung nach Möglichkeit
zu unterstützen ist, sie kann aber ihre Maßnahmen nicht
allein mit Rücksicht darauf treffen, sondern muß das Ge-
samtinteresse im Auge haben. Würde sich das Bezugs-
scheinverbot für Wäsche nicht auch auf neu zu gründende
Haushaltungen erstrecken, so würde binnen kurzem unver-
meidlich gerade das eintreten, was jetzt zu Unrecht befürchtet
wird: die Haushaltsbegründungen würde unmöglich ge-
macht werden, weil die dafür herzugebenden notwenigsten
Webwaren bald völlig geräumt sein würden. Man muß
sich hierin Beschränkung auferlegen, wie bei anderen knapp
gewordenen Gebrauchsgegenständen. Vielfach werden tat-
sächlich ja auch Verwandte aus ihren Beständen zur Aus-
steuer eines jungen Paares beitragen. (Es ist hier wie
in vielen anderen Dingen: die eine Reichstelle sucht die Be-
völkerungsbewegung durch Erleichterung der Heiraten zu
fördern, die andere Reichstelle arbeitet diesem Bestreben
entgegen. Wo soll da etwas Positives zustande kommen?
Red.)

10. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. August 1918

Spendenaufruf von Männeroberbekleidung durch den Schleidener Landrat persönlich

Bekanntmachung.
Der Kommunalverband Schleiden sollte nach der
Aufstellung des zu deckenden Bedarfs durch die Landes-
zentralbehörde für die Bekleidung der Heimarmee
483 Anzüge liefern. Bis jetzt sind aber nur 400
eingegangen.
Die Reichsbekleidungsstelle hat zwar die Frist zur
Ablieferung bis zum 15. August verlängert, hat aber
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3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Klarstellung des Reichsbekleidungsamtes zur aktuellen Bekleidungssammlung

             Die Maßnahmen der Reichsbekleidungsstelle.
   Ueber die Maßnahmen der Reichsbekleidungsstelle ist in einem
großen Teile der Bevölkerung Mißstimmung entstanden. Auf eine
Eingabe des Reichtagsabgeordneten Felix Marquardt, die
den Beschwerden Ausdruck gab, antwortete die Reichsbekleidungsstelle
in Berlin folgendes:
   Die in der Oeffentlichkeit und in der Presse erhobenen Vorwürfe
gehen von unrichtigen Voraussetzungen aus. Nur ein
kleiner Teil der gesammelten Anzüge wird den Munitionsarbeitern
überwiesen, die überdies die Anzügr nach ihrem vollen Werte be-
zahlen müssen. Bei der im Gange befindlichen Sammlung ist eine
Beschlagnahme seitens der Reichsbekleidungsstelle niemals angeord-
net worden; die Sammlung wurde stets als eine freiwillige bezeichnet.
Jeder, der entbehrliche Oberkleidung besitzt, wurde aufgefordert, einen
Anzug abzuliefern. Ein gelinder Druck sollte nur dadurch ausgeübt
werden, daß den Kommunalverbänden das Recht zugestanden wurde,
bei solchen Personen, von denen sie annehmen mußten, daß sie zur
Abgabe eines Anzuges in der Lage wären, eine Bestandsaufnahme
ihrer Männeroberkleider durchzuführen. Die Bedürfnisse des Mittel-
standes, für die die Reichsbekleidungsstelle volles Verständnis hat, sind
demnach bei den bisherigen Maßnahmen stets berücksichtigt worden.
Den kaufmännischen Angestellten insbesondere hat die Reichs-
bekleidungsstelle in dieser Hinsicht beruhigende Versicherungen geben
können. Niemals ist seitens der Reichsbekleidungsstelle ein sogenann-
tes „Höchstmaß“ für Männerkleidung (ein Werktags- und ein Sonn-
tagsanzug) festgesetzt worden. Ebenso werden die Interessen der im
Heeresdienst stehenden Personen voll gewahrt; dies mag schon daraus
hervorgehen, daß in den maßgebenden Ausschüssen der Reichsbeklei-
dungsstelle das K[öni]gl[iche] Kriegsministerium vertreten ist. In ihren
wiederholten Anweisungen an die Kommunalverbände hat die Reichs-
bekleidungsstelle besonderen Wert darauf gelegt, daß die abgelie-
ferten Anzüge angemessen bezahlt werden. Sie hat in
neuerlichen Erlassen den Kommunalverbänden anheimgestellt, die fest-
gesetzten Richtpreise je nach Bedürfnis nicht unwesentlich zu über-
schreiten. Auch ist durch Schaffung eines besonderen Schätzungs-
ausschusses die Gewähr, daß die abgelieferte Kleidung nach ihrem
vollen Wert bezahlt wird, in erhöhtem Maße gegeben.

1. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 1. Juli 1918

Hilden kommt nicht auf die Zahl der abzugebenden Kleider,
da einige wohlhabendere Bürger dem freiwilligen Aufruf
zur Abgabe eines Anzuges nicht gefolgt sind.

Hilden, 1. Juli. Kleiderabgabe. Das Bür-
germeisteramt teilt uns mit: „Der Aufforderung der
Reichsbekleidungsstelle zur freiwilligen Abgabe von Klei-
dungsstücken ist immer noch ein Teil der wohlhabenden
Bevölkerung nicht nachgekommen. Da die auf die hiesige
Bürgermeisterei entfallende Menge noch nicht aufgebracht
ist, wird demnächst von den für die Ablieferung in Frage
kommenden Personen eine vollständige Bestandsangabe
ihrer Oberbekleidung gefordert werden. Wer einen Anzug
abliefert, ist von der Bestandsangabe entbunden.“

5. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1918

Freiwillige Kleiderabgabe gilt auch für Militärpersonen

Solingen. Zur freiwilligen Kleiderabgabe.
Da vielfach die irrige Meinung aufgetaucht ist, der Aufruf, zu-
gunsten der Arbeiterschaft kriegswichtiger Betriebe getragene
Männeroberkleidung abzugeben, richte sich nicht an solche Per-
sonen, die im Heeresdienst stehen, teilt die Reichsbekleidungs-
stelle mit, daß auch Militärpersonen von der Abgabe nicht aus-
geschlossen sind; sie sind, soweit sie entbehrliche Kleidung be-
sitzen, in gleicher Weise zu der Abgabe heranzuziehen, wie die
Zivilpersonen. Von ihnen kann, sofern sie unter Berücksichti-
gung ihrer persönlichen Verhältnisse als abgabefähig anzusehen
sind, ebenfalls die Vorlage eines Bestandsverzeichnisses ver-
langt werden, wenn sie dem Aufruf keine Folge leisten.

25. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Mai 1918

Aufgrund des herrschenden Stoffmangels wird auch in diesem Jahr die Solinger Ausgabestelle für Kleider und Schuhe in den Sommermonaten geschlossen.

   Solingen. Die Ausgabestelle für Kleider
und Schuhe für Kriegerfrauen wird auch in
diesem Jahre vom 1. Juni bis 1. Oktober geschlossen werden,
um die geringeren Vorräte an guten und warmen Stoffen für
die Wintermonate zu reservieren. Die Neubeschaffung von
Stoffen ist außerordentlich schwierig. Sowohl die Geschäfte
am Platze wie auswärtige können die erforderlichen Stoff-
mengen nicht mehr liefern und auch Anträge an die Reichs-
bekleidungsstelle haben keinen nennenswerten Erfolg. Also ist
äußerste Sparsamkeit geboten.

22. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Mai 1918

Die Reichsbekleidungsstelle wird künftig Waschmittel verbieten, die der Wäsche schaden.

  – Eine Hilfe für die Hausfrauen. Die
Hausfrauen wissen, daß die vielversprechen-
den Waschmittel, die ihnen angepriesen werden,
der Wäsche oft mehr schaden als nützen und
es ist daher nur beifällig zu begrüßen, wenn
die Reichsbekleidungsstelle ein rücksichtsloses
Verbot dieser Mittel vorbereitet. Was wirklich
zu gebrauchen ist, das wird auch empfohlen
werden, so daß nutzloses Geldausgeben ver-
hütet wird.

15. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Mai 1918

Die Bemühungen der Stadt Solingen für Kriegsgetraute neben Möbeln nun auch Ofen, Herd und Bettzeug zu besorgen, erweisen sich als sehr schwierig.

  Solingen. Die Beschaffung von Bettzeug und
Oefen für Kriegsgetraute war von der hiesigen Stadt-
verwaltung im Anschluß an die Beschaffung von Kriegsmöbeln ge-
plant. Von der Beschaffung von Oefen und Herden hat man nun-
mehr Abstand genommen, da es nicht wahrscheinlich ist, diese Dinge
zu Vorzugspreisen liefern zu können. Da zurzeit die Oefen- und
Herdfabrikation durch Munitionsfabrikation ersetzt ist, dürfte mit Be-
endigung des Krieges die eingestellte Herdfabrikation wieder aufge-
nommen werden und damit auch ein Preisrückgang zu erwarten sein.
Es wäre danach unwirtschaftlich gehandelt, jetzt die teuren Sachen
anzukaufen. In der Beschaffung von Bettzeug haben sich der Ver-
waltung recht große Schwierigkeiten entgegengestellt, die bisher noch
nicht beseitigt werden konnten. Man hat sich zunächst mit der Reichs-
bekleidungsstelle wegen Ueberlassung von Bettzeug in Verbindung
gesetzt, ist aber abschlägig beschieden worden. Außerdem hat die
Stadt beim Generalkommando um die Erlaubnis gebeten, einem
Vertreter eine Reise nach Belgien zu gestatten, damit dieser dort Bett-
zeug aufkaufen könne. Auch hier ist die Erlaubnis versagt worden.
Man wird sich durch diese Mißerfolge aber nicht beirren lassen,
sondern weiter versuchen, Bettzeug usw. zu beschaffen. Ueber das
Wie ist man sich zunächst noch nicht klar.

15. Mai 1918

Anweisung für die Bearbeitung von Bezugsscheinen für Bekleidung vom 15. Mai 1918

Stadtarchiv Bergisch Gladbach, D 100: Anweisung an die Nebenstellen des Kriegswirtschaftsamtes der Stadt Bergisch Gladbach vom 15. Mai 1918 u.a. über die Ausstellung von Bezugsscheinen für Bekleidung.

Die zunehmende Zwangsbewirtschaftung infolge der sich zuspitzenden Versorgungskrise führte bei den Gemeinden nicht nur zum Aufbau völlig neuer Verwaltungsstrukturen, sondern gingen auch mit Eingriffen in die Privatssphäre der Bürger bis hin zur Hausdurchsuchung einher.

Alle Seiten des Berichts anzeigen: Anweisung für die Bearbeitung von Bezugsscheinen für Bekleidung vom 15. Mai 1918

Der Bürgermeister                                       Berg. Gladbach, den 15. Mai 1918
ab 16/5 M.

An die Nebenstellen!

Bestandsfragebogen bei Beantragung von Bezugsscheinen.

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3. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Mai 1918

Die Kommunalverbände werden zur Beschaffung von einer Million getragener Anzüge für Arbeiter in kriegswichtigen Betrieben verpflichtet.

– Getragene Anzüge für Arbeiter. Das
Wolffsche Telegraphen-Büro teilt mit: Die
durch die Presse verbreitetet Nachricht, daß die
Reichsbekleidungsstelle die Sammlung von
einer Million getragener Anzüge für Arbei-
ter in kriegswichtigen Betrieben auf unbe-
stimmte Zeit verschoben habe, entspricht nicht
den Tatsachen. Die Kommunalverbände sind
verpflichtet, die ihnen auferlegten Mengen von
getragenen Anzügen unverzüglich zu beschaffen.

26. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1918

Die Bevölkerung soll gebrauchte Kleidungsstücke abgeben, die als Arbeitskleidung taugen.

       Eine Million Arbeiter-Anzüge.
   Die steigenden Anforderungen für den Bedarf der Arbeiter in
der Landwirtschaft, der Kriegsindustrie, den Verkehrsbetrieben und
sonstigen kriegswichtigen Betrieben an Arbeitsbekleidung haben die
Reichsbekleidungsstelle vor die Aufgabe gestellt, in kurzer Zeit drei
Millionen Männer-Anzüge zu beschaffen. Mit Hilfe der Verbände,
der Groß-Konfektion und des Schneiderhandwerks ist es gelungen,
etwa 2 Millionen Anzüge sicherzustellen. Rund eine Million Anzüge
bleiben noch zu beschaffen, die aus den Altkleiderbeständen der Be-
völkerung entnommen werden müssen. Die von dem Reichs-Kom-
missar für bürgerliche Kleidung beabsichtigte Regelung dieser Frage
sieht eine Sammlung von getragener Männerkleidung im ganzen
Reiche vor. Für jeden Kommunalverband wird durch die Landes-
Zentralbehörde die Zahl der zu beschaffenden Anzüge festgestellt, wo-
bei als Anzug auch jede hochgeschlossene Joppe mit Hose gilt,
während Fracks, Smoking und Uniformen von der Sammlung aus-
geschlossen sind. Die abgelieferten Anzüge werden nach einem ge-
ordneten Schätzungsverfahren angemessen bezahlt. Auf ausreichende
Bezahlung wird von der Reichsbekleidungsstelle Wert gelegt. Mit
der Sammlung im Kreise wird in Kürze begonnen werden. Schon
jetzt ergeht an die bessergestellte Bevölkerung die Bitte, geeignete
Kleidungsstücke für die Sammlung zurückzulegen und bereitzuhalten.
Auch dieses Opfer wird gewiß gern jeder auf sich nehmen.

16. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Februar 1918

Die von der Reichbekleidungsstelle überwiesenen Kleidungsstücke werden in Wald an die „minderbemittelte Bevölkerung“ verkauft

   Wald. Jackenkleider, Kleiderröcke und Strümpfe.
Die der Stadtverwaltung von der Reichsbekleidungsstelle überwiesenen
Jackenkleider, Kleiderröcke und Strumpfwaren sind heute zum Verkauf
an die Kleinhändler ausgegeben worden. Jackenkleider sind erhältlich
in den Geschäften W[it]we Friedr[ich] Eigen zu Kaiserstraße, Ruhr u[nd] Co.
zu Kaiserstraße, Walter Möller zu Kaiserstraße, Firma Heinr[ich] Hohl-
mann zu Kaiserstraße und Max Rautenberg zu Schulstraße. Kleider-
röcke sind zu haben in den Geschäften W[it]we Friedr[ich] Eigen zu Kaiser-
straße, Karl Weck zu Kaiserstraße, W[it]we Herm[ann] Wietscher zu Kaiser-
straße, Heinrich Hohlmann zu Kaiserstraße, Ruhr u[nd] Co. zu Kaiser-
straße, Walt[er] Möller zu Kaiserstraße, Max Rautenberg zu Schulstraße,
Karl Möller zu Viktoriastraße und C. W. Altendorf zu Hohenzollern-
straße. Strümpfe führen die Geschäfte W[it]we Fried[rich] Eigen zu
Kaiserstraße, W[it]we Herm[ann] Wietscher zu Kaiserstraße, Karl Weck zu
Kaiserstraße, Heinrich Hohlmann zu Kaiserstraße, Ruhr u[nd] Co. zu
Kaiserstraße, Walter Möller zu Kaiserstraße, Ernst Brauns zu Kaiser-
straße, Otto Holthausen zu Kaiserstraße, Max Rautenberg zu Schul-
straße, Emil Bender zu Neustraße, Toni Linder zu Stübbenerstraße,
Werner Aprath zu Allbrechtstraße, C. W. Altendorf zu Hohenzollern-
straße, Karl Müller zu Viktoriastraße. Die von der Reichsbekleidungs-
stelle überwiesenen Bekleidungsstücke dienen nur zur Deckung des
dringenden Bedarfs der minderbemittelten Bevölkerung. Es haben
nur Anspruch auf die Sachen Walder Bürger mit einem jährlichen
Einkommen von weniger als 3000 Mark, die ähnliche Bekleidungs-
stücke nicht mehr besitzen und ihren Bedarf auf eine andere Weise
nicht decken können. Die Abgabe in den vorstehend aufgeführten Ge-
schäften erfolgt nur gegen Bezugsschein und gegen Bedürftigkeitsbe-
scheinigung. Die Bedürftigkeitsbescheinigungen sind bei der Bezugs-
schein-Ausfertigungsstelle (Deutzerhofstraße) erhältlich. Als Ausweis
ist der Sterbezettel oder die Unterführungskarte vorzulegen.

6. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Februar 1918

Sammlung von gebrauchten Kleidungs- und Wäschestücken im Kreis Schleiden

Bekanntmachung
über den Verkehr mit getragenen Kleidungs-
und Wäschestücken und getragenen Schuhwaren.
Da die in meiner Bekanntmachung vom 12. Juni
1917 in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Be-
wirtschaftung der oben genannten Gegenstände sich
nicht haben durchführen lasen, bestimme ich, dass die
Bewirtschaftung in folgender Weise geschehen soll:
Bei sämtlichen Bürgermeisterämtern des Kreises
werden Aufnahmestellen errichtet. Die eingegangenen
Kleidungsstücke pp. werden auf Veranlassung der
Bürgermeisterämter in tragbaren Zustand versetzt und
durch öffentlichen Verkaufsstellen nach den darüber
durch die Reichsbekleidungsstelle erlassenen Bestim-
mung der bedürftigen Bevölkerung gegen Bezahlung
zugänglich gemacht.
Anträge auf entgeltliche Ueberlassung derartiger
Bekleidungstücke sind bei den zuständigen Bürger-
meisterämtern zu stellen.
Alle übrigen Bestimmungen meiner oben genannten
Bekanntmachung bleiben unverändert bestehen.
Schleiden, den 28. Januar 1918
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf von Spee.