Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Februar 1918
Die von der Reichbekleidungsstelle überwiesenen Kleidungsstücke werden in Wald an die „minderbemittelte Bevölkerung“ verkauft
Wald. Jackenkleider, Kleiderröcke und Strümpfe.
Die der Stadtverwaltung von der Reichsbekleidungsstelle überwiesenen
Jackenkleider, Kleiderröcke und Strumpfwaren sind heute zum Verkauf
an die Kleinhändler ausgegeben worden. Jackenkleider sind erhältlich
in den Geschäften W[it]we Friedr[ich] Eigen zu Kaiserstraße, Ruhr u[nd] Co.
zu Kaiserstraße, Walter Möller zu Kaiserstraße, Firma Heinr[ich] Hohl-
mann zu Kaiserstraße und Max Rautenberg zu Schulstraße. Kleider-
röcke sind zu haben in den Geschäften W[it]we Friedr[ich] Eigen zu Kaiser-
straße, Karl Weck zu Kaiserstraße, W[it]we Herm[ann] Wietscher zu Kaiser-
straße, Heinrich Hohlmann zu Kaiserstraße, Ruhr u[nd] Co. zu Kaiser-
straße, Walt[er] Möller zu Kaiserstraße, Max Rautenberg zu Schulstraße,
Karl Möller zu Viktoriastraße und C. W. Altendorf zu Hohenzollern-
straße. Strümpfe führen die Geschäfte W[it]we Fried[rich] Eigen zu
Kaiserstraße, W[it]we Herm[ann] Wietscher zu Kaiserstraße, Karl Weck zu
Kaiserstraße, Heinrich Hohlmann zu Kaiserstraße, Ruhr u[nd] Co. zu
Kaiserstraße, Walter Möller zu Kaiserstraße, Ernst Brauns zu Kaiser-
straße, Otto Holthausen zu Kaiserstraße, Max Rautenberg zu Schul-
straße, Emil Bender zu Neustraße, Toni Linder zu Stübbenerstraße,
Werner Aprath zu Allbrechtstraße, C. W. Altendorf zu Hohenzollern-
straße, Karl Müller zu Viktoriastraße. Die von der Reichsbekleidungs-
stelle überwiesenen Bekleidungsstücke dienen nur zur Deckung des
dringenden Bedarfs der minderbemittelten Bevölkerung. Es haben
nur Anspruch auf die Sachen Walder Bürger mit einem jährlichen
Einkommen von weniger als 3000 Mark, die ähnliche Bekleidungs-
stücke nicht mehr besitzen und ihren Bedarf auf eine andere Weise
nicht decken können. Die Abgabe in den vorstehend aufgeführten Ge-
schäften erfolgt nur gegen Bezugsschein und gegen Bedürftigkeitsbe-
scheinigung. Die Bedürftigkeitsbescheinigungen sind bei der Bezugs-
schein-Ausfertigungsstelle (Deutzerhofstraße) erhältlich. Als Ausweis
ist der Sterbezettel oder die Unterführungskarte vorzulegen.