Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 10.8.1914, Anzeigenteil
Für Lebensmittel-Preise wird ein amtliches Preisverzeichnis bekanntgegeben, um Wucher vorzubeugen. Reichsbanknoten sind zu akzeptieren.
Lebensmittel-Preise.
Für den Kreis Cleve wird für die wichtigsten Lebensmittel das nachstehende amtliche Preisverzeichnis, das die Höchstpreise angibt, festgesetzt. Die verzeichneten Lebensmittel dürfen zu höheren Preisen nicht verkauft werden.
Das Preisverzeichnis erhält unmittelbar nach der Veröffentlichung verbindliche Kraft.
Verkaufsstellen, deren Inhaber diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, sind von der Polizeibehörde sofort zu schließen.
Ferner wird noch auf die Bekanntmachung des kommandierenden Generals des VII. Armeekorps zu Münster vom 3. August 1914 hingewiesen, wonach die Furcht, die Annahme von Reichsbanknoten und Reichskassenscheinen könnte zu Geldverlusten führen, gänzlich unberechtigt ist und Geschäfte, die auch jetzt noch die Annahme dieser gesetzlichen Zahlungsmittel – insbesondere von Reichsbanknoten – verweigern, sofort polizeilich geschlossen werden.
Cleve, den 8. August 1914. Der Landrat: Eich.
Amtliches Preisverzeichnis für die wichtigsten Lebensmittel im Kreise Cleve für ein Pfund ….