24. Oktober 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Oktober 1917

Besichtigungen der Massenspeisungsanlagen in Köln und verschiedener Werke in Köln und Troisdorf stehen auf dem Programm im Rahmen einer Unterrichtung über den Stand der Ernährung im Regierungsbezirk Köln.

        Amtliche Bekanntmachungen.
   Am 25. Oktober nachmittags 3 Uhr beab-
sichtige ich im großen Saale im ersten Stock-
werk der hiesigen Regierung durch meine De-
zernenten einen Überblick über den Stand der
Ernährung im hiesigen Regierungsbezirk zu
geben. Ein einleitender Vortrag wird von
einem Vertreter des Kriegsernährungsamtes
gehalten werden.
   Ich lade Sie hierzu ergebenst ein.
   Um den Herrn Vertretern der ländlichen
Bezirke einen Einblick in die schwierigen Ver-
sorgungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen
der städtischen und industriellen Bevölkerung
zu geben, sollen am 26. Oktober vormittags
folgende Besichtigungen stattfinden:
1.) Vormittags 8 Uhr

   Besichtigung der Massenspeisungsanlagen
der Stadt Cöln und Vortrag über die Versor-
gungsschwierigkeiten der Großstadt.
   9,13 Uhr Abfahrt von Cöln Hauptbahnhof
nach Troisdorf zwecks Besichtigung der dor-
tigen Pulverfabrik.

Weiterlesen

10. Juli 1915

BR 0043 Nr. 129_1

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Landratsamt Siegkreis, BR 0043 Nr. 129, o. Bl.

Um die notleidende Bevölkerung im Osten des Deutschen Reiches zu unterstützen veranstaltete die Berliner „Gesellschaft der Freunde ostpreußischer Flüchtlinge“ im zweiten Kriegsjahr in zahlreichen Städten Vortragsabende, die zur Einwerbung von Spenden dienen sollten. In diesem Zusammenhang wandte sich die Gesellschaft auch an den Regierungspräsidenten zu Köln, mit der Bitte diese Veranstaltungen auf lokaler Ebene zu unterstützen. Zur Information wurde dem Anschreiben eine Art Muster-Programm beigegeben, das den anvisierten Ablauf eines solchen „Ostpreußen-Abends“ wiedergab.

6. Juli 1915

BR 0043 Nr. 151 Bl. 305r BR 0043 Nr. 151 Bl. 305v

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Landratsamt Siegkreis, BR 0043 Nr. 151, Bl. 305r-v.

Um den Soldaten an der Front etwas Abwechslung vom düsteren Alltag zu verschaffen, wurde im Sommer 1915 von Seiten des Generalstabes der Vorschlag gemacht, im Kriegsgebiet „gute kinematographische Vorführungen möglichst humoristischen, nicht kriegerischen Inhalts“ zu veranstalten. Hierfür suchte die militärische Führung über den Kölner Regierungspräsidenten und die jeweiligen Landräte auf der Bezirks- und Kreisebene nach geeigneten „Kinematographenbesitzern“.

3. Februar 1915

BR 0009 Nr. 7732 Bl. 273r

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Köln, BR 0009 Nr. 7732, Bl. 273r.

Die zunehmenden Versorgungsprobleme und die daraus resultierende Zwangsbewirtschaftung von Lebensmitteln und Waren führten zu Unmut in der Bevölkerung. Manchmal brach sich dieser in Diffamierungen und Verleumdungen Bahn, wer es sich denn noch in Zeiten der Rationalisierung gut gehen lasse. Ziel wurde beispielsweise  eine Reihe von Vergnügungslokalen des Kölner Nachtlebens, über die sich ein anonymer Schreiber beim Oberbürgermeister beschwerte. (Eine anschließende Observation durch Polizeibeamte ergab aber keine Hinweise auf besondere Ausschweifungen.)

Cöln, den 3. Februar 1915
Geehrter Herr Oberbürgermeister.
Die von dem Herrn Oberbürgermeister eingeführte
Einschränkung des frischen Backwerks ist ja im Interesse der Volks-
wirtschaft sehr schön, aber nun besehe sich der Herr Oberbürgermei-
ster die Vergnügungslocale in Cöln, es ist keine Stadt Deutschlands
ausser Berlin, die soviele Vergnügungslocale hat wie Cöln, dazunoch
eine ganze Masse richtige Ausbeutungslocale, sogenannte Tingel Tan-
gel:
Simplisisimus, Reichshallen, Maxx&Moritz, Kleines Theater, Carton-
Bar, Nachtfalter, Fürstenbar, Gross-Cöln.
Metropol-Restaurant, Germania, Caffe-Runge, Caffe Prinzess, Rest.
Duhr, Rest. Zwölf Apostel, Caffe-Bauer, Caffe-Palant, Kaiserhof,
Rest. Beckmann, Rest. Becher, Rest. Stapelhaus.
Dazu noch alle die Kinos.
In allen Localen wird ein Patriotischer Mantel umgehängt. Besehen
Sie sich aber bitte das Publikum welches dort verkehrt; alles
Leute die besser ihre Schulden bezahlten oder solche, die auf hal-
bem Gehalt stehen. Wäre es nicht am Platze in dieser ernsten Zeit
auch ein grosser Teil dieser Locale das Musizim zu verbieten beson-
ders den Tingel Tangel aufzuheben!

24. Oktober 1914

BR 0043 Nr. 181 Bl. 31r

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Landratsamt Siegkreis, BR 0043 Nr. 181, Bl. 31-32.

Hier finden Sie das vollständige Schreiben vom 24. Oktober 1914.

Beim Lesen des vorliegenden Schreibens des Generalstabs in Berlin an den Kölner Regierungspräsidenten und die Landräte des Bezirks fühlt man sich unweigerlich ein wenig an James Bond erinnert: Eindringlich wird darin vor zwei jungen französischen Spioninnen gewarnt, die sich auf Zugfahrten durch „liebenswürdiges Entgegenkommen“ mitreisende Soldaten „sehr bald gefügig machen“ und versuchen, im zwanglosen Gespräch „aus ihnen alles Wissenswerte herauszuholen“. Vor diesem Hintergrund mahnte die Heeresleitung verstärkte Wachsamkeit gegenüber verdächtigen Personen und „erforderliche Zurückhaltung“ bei Bahnfahrten an.

14. Oktober 1914

BR 0009 Nr. 7732 Bl. 265r BR 0009 Nr. 7732 Bl. 265v

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Köln, BR 0009 Nr. 7732, Bl. 265.

Dass der Krieg kein großes Abenteuer war, sondern ein wenig heroisches Sterben, das konnte langsam dem Einen oder Anderen dämmern. Vorerst aber schrieb man alle Grausamkeiten dem Feind zu und manche(r) bat darum, allzu realistische Szenen nicht im Kino zu zeigen. Dass aber gerade der geforderte Hass auf den Feind zu vielerlei Grausamkeiten führte, blieb der Schreiberin des vorliegenden Briefes offenbar verborgen.

Verehrter Herr Präsident!
Als Mitglied des Ausschusses
für Jugendpflege im Reg[ierungs]b[e]z[irk] Cöln
möchte ich eine Bitte vorbringen.
In den Kinematographen sollen
in letzter Zeit häufig Scenen
vorgeführt werden, welche die
Scheußlichkeiten der Franktireurs
darstellen.
Nach meiner Meinung überwiegt
der Schaden, der durch solche Vor-
führungen, namentlich der un-
serer Jugend geschieht, bei wei-
tem den Nutzen, der etwa darin
liegen sollte, daß der Haß un-
seres Volkes gegen den Feind
geschürt wird.
Meine Bitte geht nun dahin,
veranlassen zu wollen, daß
der Spielplan der Kinemato-
graphen auch in dieser Hin-
sicht einer strengen Censur
unterworfen werde und  Zuwider-
handelnde gebührend bestraft wer-
den.
Dies dem geneigten Wohlwol-
len Eu[er] Hochwohlgeboren
unterbreitend, mit dem
Ausdruck vorzügl[icher] Hochachtung
ergebenst

Maria v[on] Groote
Godesberg, d[en] 14.10.1914

5. Oktober 1914

BR 0009 Nr. 8152 Bl. 122-123

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Köln, BR 0009 Nr. 8152, Bl. 122v-123r.

Die Polizeibehörden waren auch im Rheinland für die Meldepflicht von Ausländern zuständig. Besondere Brisanz hatten die Besuche auswärtiger Offiziere, die genau protokolliert wurden. Der Regierungspräsident zu Köln meldete im Oktober 1914 dem preußischen Innenminister die französischen Offiziere, die sich im letzten Vierteljahr im Regierungsbezirk Köln aufgehalten hatten (wobei nach Ende Juli 1914 kein französischer Offizier mehr ebendort aufgetreten war).

 Exemplarisch sei ein Eintrag transkribiert:

Lfd. No.              
3

Name.
Drumm, Albert Maxime
 
Dienstgrad, Truppenteil, Garnisonort.
Hauptmann im 154. Infanterieregiment in Lérouville
 
Aufenthalt in Deutschland (nähere Bezeichnung der Wohnung).
Cöln, Bahnhofstraße 5/7, Hotel „Kölner Hof“
 
Tag der Ankunft
5. Juli
 
Tag der Abreise
8. Juli
 
Mitteilungen über den Zweck des Aufenthalts, die Meldung und den Ausweis den Behörden gegenüber, Ergebnis der polizeilichen Beobachtung, das Ziel der Abreise, sowie sonstige Bemerkungen.
Drumm befand sich mit seiner Ehefrau auf einer Rheinreise. Am 8. Juli d[iesen] J[ahres] ist er nach Paris weitergereist. Seiner Meldepflicht beim Königlichen Gouvernement hat er genügt. Drumm verkehrte mit dem hier wohnhaften französischen Handelsrat Charles Murillon. Er hat sich unauffällig bewegt. Spionageverdacht liegt nicht vor.

23. September 1914

BR 0009 Nr. 7732 Bl. 257r

Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland, Regierung Köln, BR 0009 Nr. 7732, Bll. 257-258.

(Das gesamte Dokument ist hier einsehbar.)

Mit Kriegsausbruch war auch das gesellige Leben in Wirtshäusern, Vereinslokalen und auch Kinos weitgehend zum Erliegen gekommen bzw. untersagt worden. Nach den ersten Kriegsmonaten (und dem ausbleibenden schnellen Sieg) entstand aber offenbar wieder das Bedürfnis, die alte Normalität zu pflegen. Die Obrigkeit reagiert jedoch zumeist sehr restriktiv, etwa in Euskirchen, wo Bürgermeister, Landrat und Regierungspräsident unisono die Wiedereröffnung des Kinos untersagten. Begründet wurde dieses Verbot nicht nur mit der allgemeinen Kriegslage, die solche Veranstaltungen unangemessen erscheinen lasse, sondern auch mit den wirtschaftlichen Problemen, die gerade die niedrigeren Einkommen belasteten. In bester obrigkeitsstaatlicher Manier glaubte man, die ärmere Bevölkerung von jeglichem Geldausgeben abhalten zu müssen.

Euskirchen, den 23. September 1914.
Der Bürgermeister.
Nr. 42-5 C.

K[urzer] H[and]
dem Herrn Regierungspräsidenten
Cöln
(d[em] V[orgesetzten] des Herrn Landrats hier)
zurückgereicht.

Seit Ausbruch des Krieges haben die Inhaber der hiesigen
Vergnügungslokale, sowie Wirte und Vereine aus freien
Stücken auch die Veranstaltung von Lustbarkeiten unter-
lassen, die einer besonderen Erlaubnis nicht bedürfen.
Schon allein das Bewusstsein, dass Vergnügungen dem Ernste
der Zeit absolut nicht entsprechen, hat sie dazu bestimmt.
Auch die Kinobesitzer unterliessen bisher ihre Veranstal-
tungen. Die Bürgerschaft verzichtet nämlich jetzt auf solche
Darbietungen; sie will von solchen Ablenkungen noch nichts
wissen.
[…]
Weiterlesen

28. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, EU I Bd. 587 Kirmes, Theater, Schaustellungen usw. 1819 – 1923

Erlassung von Verboten von Tanzveranstaltungen auf Grund des Kriegszustandes

Der Regierungs-Präsident. Cöln, den 28. August 1914
I J. 2229. Sofort!
Dem Ernst der Zeit entsprechend ersuche ich mit Bezug
auf die Regierungs-Polizeiverordnungen vom
29. Februar 1860 (A[mts]. Bl[att]. S. 49)
14. August 1874 (A[mts]. Bl[att]. S. 185)
10. Februar 1900 (A[mts]. Bl[att]. S. 75)
5. Juli 1900 (A[mts]. Bl[att]. S. 251)
Weiterlesen

14. August 1914

BR 0051 Nr. 0175 Bl. 49r BR 0051 Nr. 0175 Bl. 50r BR 0051 Nr. 0175 Bl. 50v

 

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Polizeipräsidium Köln, BR 0051, Nr. 175, Bl. 49-50.

Auch wenn eine internationale Vernetzung als Charakteristikum der heutigen Welt gilt, so war doch schon das Zeitalter der Industrialisierung und der Nationalstaaten von einem vielfältigen Austausch über die Grenzen hinweg geprägt, etwa in wirtschaftlicher Hinsicht. Diese Vernetzung kam mit Kriegsausbruch zu einem abrupten Ende, die Grenzen schlossen sich, der Austausch kam zum Erliegen. Besonders schmerzhaft bekamen das die nun als Feinde wahrgenommenen Ausländer in allen kriegführenden Staaten zu spüren. So erkundigt sich die Kölner Maschinenfabrik Walther & Cie. AG kurz nach Kriegsbeginn beim Regierungspräsidenten zu Köln, ob dieser etwas über das Schicksal ihres Monteurs Matthias Lauterbach erfahren könne, der in Russland tätig gewesen sei und zu dem alle Verbindungen abgerissen seien.

Der Regierungspräsident konnte nur wenig helfen:

An
die Firma Walther & Cie
Aktiengesellschaft
Cöln-Dellbrück
 
Cöln, 18. August 1914.
 
Zu meinem Bedauern bin ich z[ur] Z[eit]
nicht in der Lage, über den gegenwärtigen
Aufenthalt und das Befinden des Monteurs
Matthias Lauterbach besondere Ermittlungen an-
zustellen,
werde jedoch Ihre Eingabe
dem hier gesammelten
Material betreffend die
Behandlung Deutscher in
der mit uns im Kriege
befindlichen Staaten bei-
fügen und bitte zu diesem
Zweck um eine neue
Ausfertigung der Eingabe.
Einstweilen kann ich nur
an den
Konsularvertreter einer neutralen
Macht die Bitte richten, sich bei
dem Vertreter derselben
Macht in Moskau für
die Erteilung einer Aus-
kunft zuverwenden.

I.A.
[…]