5. September 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. September. 1918

Die Zigarettenproblematik

Hilden, 5. Sept. 1918.
Die Zukunft der Kriegszigarette.
Schon im Herbst v. J. ermächtigte der Bundesrat
die Zigarettenfabrikanten, bei der Herstellung der Ziga-
rette einen kleinen Prozentsatz von Ersatzstoffen (höchstens
10 Prozent) zu verwenden. Nun sollen sich die Behörden
mit einer Verordnung beschäftigen, die den Fabrikanten
eine Verwendung von Tabakersatz bis zu 50 Prozent ge-
stattet. Deutschlands Versorgung mit Zigaretten werde
dadurch noch auf einige Jahre sichergestellt, und man werde
dann voraussichtlich wieder Zigaretten zu 5 Pfennig im
Kleinhandel erhalten können.
Die vorjährige bundesrätliche Maßnahme, die doch
gegenüber dem künftigen Mischungsverhältnis nur eine ge-
ringe Menge Ersatzstoff duldete, fand bei der Industrie
wenig Beachtung. Ein kleiner Bruchteil der Fabrikanten
mischte zwar mit Hopfen, später auch mit Buchenlaub.
Wegen der bewegten Klagen der Raucher ob des scheuß-
lichen Geschmacks der neuen „Zigarette“ ließen Sie aber meist
bald die Hand von dem zweifelhaften Tabakersatz. Heute
kann man mit ziemlicher Sicherheit behaupten, daß 90
Prozent der Ware völlig reinen Tabak enthält. Wie wird
es aber werden, wenn der Krieg weitere Materialnot
bringt? Es besteht durchaus keine Knappheit an Ziga-
rettentabaken. In Bulgarien, Mazedonien und Kleinasien
befinden sich etwa 100 Millionen Kilogramm alter und
neuer Ernte. Bei dem jetzigen Stückzahlkontigent der
deutschen Zigarettenindustrie würde diese Menge uns auf
etwa drei Jahre versorgen. Hierbei ist zu beachten, daß
40 bis 45 Prozent der gesamten Herstellung für den
Heeresbedarf in Betracht kommt, daß aber trotzdem die
Privatkundschaft heute nicht weniger Zigaretten erhält
als z. B. 1913. Das Heeresquantum bedeutet nämlich
einen reinen Produktionszuwachs, herbeigeführt durch ent-
sprechende Vergrößerung der Betriebe.
Eine eigentliche Notlage besteht demnach nicht, jeden-
falls nicht in Form von Rohstoffmangel. Aber durch die
Knappheit des Zigarren- und Rauchtabaks, ferner durch
den Umstand, daß die Lieferung der Heeresverwaltung für
den Rauchbedarf des Soldaten nicht ausreicht und daher
ein großer Teil des Heimatkontingents an Zigaretten durch
die Angehörigen den Feldgrauen zugesandt wird, werden
außerordentlich viel Zigaretten verbraucht.
Von der neuerlichen Bundesratsermächtigung wird der
renommierte Fabrikant, der sogenannte Marken–Fabrikant,
keinen Gebrauch machen. Die bekannteren Firmen, die An-
gehörigen der Interessengemeinschaft deutscher Zigaretten-
fabrikanten, daneben aber auch viele andere geschätzte
Fabriken lehnen es sogar ab, andere als reinorientalische
Tabake zu verarbeiten. Diese Fabriken werden freilich die
Preise nicht ermäßigen oder nur dann, wenn die Preise für
orientalischen Tabak sinken sollten. Indessen ist die Ein-
fuhr der genannten großen Orientvorräte vor der Hand
durch Valutarücksichten sehr erschwert, eine Verbilligung
der Orienttabake daher vorläufig ausgeschlossen.

16. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. August 1918

Die Mohnpflanze wird als ungiftiges und „unschädliches“ Tabakersatzmittel genutzt.

  – Mohnpflanzen als Tabakersatz. Im
„Calwer Tagebl.“ weist ein „alter Raucher“
darauf hin, daß Blätter, Stengel und Frucht-
kolben des Mohns, der ja auch heuer in größe-
rerer Menge als früher angepflanzt worden ist,
einen ganz vorzüglichen Rauchtabak oder min-
destens Tabakersatz geben. Man kann den Ver-
gleich damit schon jetzt mit den untersten nach
und nach abfallenden Blättern machen. Die-
selben werden, wie der echte Tabak, an dunklem
lufttrockenem Orte oder im Ofen gedörrt, zer-
rieben. Stengel und Fruchtkolben werden nach
Reife der Samen zerkleinert, ebenso getrocknet
und der beste Tabakersatz ist kostenlos zum Ge-
brauche fertig. Giftige Öle, überhaupt schäd-
liche Stoffe enthält die Pflanze keinesfalls
mehr als die Tabakpflanze an Nikotin enthält.
Jeder Raucher wird erstaunt sein über die
Milde und den Wohlgeschmack dieses Tabak-
aushilfsmittels.

26. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1918

Waldmeister ist ein gesundheitsschädlicher Tabakersatz.

                    Ein bedenkliches Tabakersatzmittel.
   Das Rauchen von Waldmeister wird jetzt vielfach zur Streckung
des Tabaks für die Pfeife benutzt. Von ärztlicher Seite wird darauf
aufmerksam gemacht, daß diese Verwendung bedenklich sei, da die
Pflanze ein Herzgift enthalte, das Herzschlag zur Folge haben kann.

10. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Mai 1918

Pfingstwanderung der Arbeiterjugend Solingen und Wald.

                          Arbeiter-Jugend.
   Am kommenden Sonntag findet im Gewerkschaftshaus Solingen
eine Zusammenkunft statt, in der die letzten Vorbereitungen zur
zweitägigen Pfingstwanderung zu besprechen sind. Anmeldungen
können noch erfolgen. Wanderliederbücher und ein kleiner Teil Ruck-
säcke sollen an unsere Jugendlichen zu Friedenspreisen abgegeben
werden.
   Nach der Besprechung sollen die beifällig aufgenommenen Gesell-
schaftsspiele mit Musikbegleitung wieder veranstaltet werden. – Die
Walder beteiligten sich vorläufig an den Solinger Veranstaltungen.
   Jugendfreundinnen und -freunde! Haltet euch fern von dem
teuren Vergnügungsrummel! Spart eure sauer verdienten
Groschen für wichtigere Dinge. Aufrichtige Freundschaft, wirk-
liche Jugendfreude soll auch zusammenhalten. In diesem Sinne
müssen wir die schwere Zeit überstehen, dazu sind wir unseren zahl-
reich im Felde stehenden Jugendgenossen gegenüber verpflichtet.
   Arbeiter-Eltern, schickt die schulentlassene Jugend in die Arbeiter-
Jugend!
   In unseren Veranstaltungen herrscht der alte Grundsatz: Meidet
den Alkohol! Laßt das Rauchen!

3. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. April 1918

Die Gefahren des Zigarettenrauchen für die Arbeiterjugendlichen

          Das Rauchen der Jugendlichen.
   Wenn der Junge aus der Schule kommt – und schon vorher –,
erprobt er seine Männlichkeit nach alter Sitte an der – Zigarette.
Der junge Arbeiter auf der Straße, mag er nun aus der Fabrik
kommen oder dahin gehen, hat den Glimmstengel im Munde. Haben
sich die Arbeiter schon einmal klargemacht, welche gewaltigen
Summen auf diese Weise aus ihren Taschen in die der Unternehm[en]
(und welcher!) hinüberwandern? Arbeiterjungen haben, wie dem
„L.V“ geschrieben wird, Berechnungen vorgelegt, daß allein in den
Leipziger Vororten noch bis vor gar nicht lange Zeit, als die Ziga-
retten noch billiger waren, an jedem Sonntagvormittag etwa eine
Million Stück „Stäbchen“ von jugendlichen Arbeitern „verqualmt“
werden. Daher sieht man denn auch überall, pflichtschuldigst in der
Zeit des Papiermangels, an allen Plakattafeln der Vorstädte die
Riesenplakate des sich so gut rentierenden Kapitals. Der Preis hat
sich mit der Zeit vervielfacht, so daß also der Profit in jenen Fa-
briken noch gestiegen sein wird.

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19. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Januar 1918

Jugendliche in Ohligs wegen verbotenem Rauchens angezeigt

   Ohligs. Wegen verbotenen Rauchens sind wieder
einmal einige junge Burschen von 14 bis 15 Jahren zur Anzeige
gebracht worden. Die jugendlichen Zigarettenliebhaber werden
natürlich bestraft. – Die Polizeibehörde macht wiederholt darauf
aufmerksam, daß Wirte, bei denen Fremde übernächtigen,
dies bis spätestens 11 Uhr des folgenden Tages bei der Behörde an-
zumelden haben.

3. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Dezember 1917

Polizeiliche Kontrollen in Ohligs wegen der Einhaltung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen bei Wirtschaften, Konditoreien und Kinos

   Ohligs. Polizeiliche Revisionen. Gestern wurden
von mehreren Polizeipatrouillen Revisionen in den Wirt-
schaften, Konditoreien und Kinos vorgenommen. Es wurde in
zahlreichen Fällen festgestellt, daß sich dort jugendliche Personen
unter 17 Jahren aufhielten, obwohl das durch eine Verordnung
des kommandierenden Generals vom 13. Dezember 1915 ver-
boten ist. Besonders viele Jugendliche wurden in Wirtschaften
angetroffen, in denen Komiker auftreten. Die Wirte machen
sich nicht nur strafbar, sondern sie laufen auch Gefahr, daß bei
wiederholter Uebertretung ihr Geschäft geschlossen wird. Auf
den Straßen wurden ebenfalls eine Anzahl Jungen von 14 bis
17 Jahren angetroffen, die Zigaretten rauchten. Die Namen
der jungen Tabakverbraucher wurden ebenfalls festgestellt,
ebenso die Namen der Verkäufer des Rauchmaterials, die sich
ebenfalls strafbar gemacht haben. In den Lebensmittelge-
schäften wurde vielfach festgestellt, daß die vorgeschriebenen
Preisverzeichnisse nicht ausgehängt worden sind. In mehreren
Wirtschaften und Konditoreien fanden die revidierenden Be-
amten, entgegen der Bestimmung, die Tische noch gedeckt. Auch
das ist strafbar und wird für die betreffenden Wirte Strafe im
Gefolge haben. Endlich wurde der Magenfahrplan (auch
Speisekarte genannt) von den wißbegierigen Polizeibeamten in
den Wirtschaften einer genauen Prüfung unterworfen, aber
weniger, um selbst zu schlemmen, denn dazu reicht meistens das
Gehalt nicht aus, als um festzustellen, wieviel Fleischgänge auf
der Karte verzeichnet waren. In mehreren „besseren“ Ge-
schäften wurde denn auch festgestellt, daß man in Ohligs noch
recht gut leben kann, wenn man das nötige Geld besitzt. Auch
gegen diese Wirte soll eingeschritten werden.

12. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. September 1917

Die Raucher und der Krieg: Rauchverbote, Tabakkarten, Tabakpreise, Tabakmangel, Ersatztabak

               Rauch- und Brandopfer.
   Was sie nicht alles erduldet haben, die armen, gequälten
Raucher. Erst wurden die Glimmstengel immer schlechter,
notgedrungen griff der passionierte Raucher zu einer „höheren
Preislage“; dann wurden sie immer kleiner, der Mann half
sich, indem er ein paar mehr rauchte; schließlich oder gleich-
zeitig wurden sie auch immer teurer, doch auch das ertrugen
die Raucher, wenn es ihnen auch schwer genug wurde, da sie
doch nicht alle Kriegslieferanten sind. Es wurde zwar weid-
lich geschimpft und giftig gespuckt – das letztere wegen des
„starken Tobaks“ – aber, geraucht wurde er trotzdem. Manch-
mal machte es freilich Schwierigkeiten, selbst diesen starken
Tobak aufzutreiben, nicht selten war dazu stundenlanges
Warten an den Geschäften nötig, doch die Raucher hielten
aus. Nach der Qualität wurde dabei noch kaum gefragt. Nach
mancher Uebung und nach manchem Rachenkatarrh mit Hals-
entzündungen hatten es die meisten Raucher bald dahin ge-
bracht, daß sie mit glühender Begeisterung und abgestumpften
Geruchs- und Geschmacksnerven das vaterländische Kraut noch
immer besser vertrugen als ihre lieben Mitmenschen, die sich
den Qualm dieses Krauts ins Gesicht blasen lassen mußten.

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27. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. August 1917

Rauchverbot auf Straßen von Zigarrenfabrikanten gefordert

    Ein Vorschlag zur Tabakstreckung!
   Ein paar große Zigarrenfabrikanten sollen die Anregung gegeben
haben, das Rauchen auf der Straße zu verbieten.
Wohlgemerkt: Zigarrenfabrikanten! Der Mangel an Tabak ist es,
der sie auf diesen für sie sonst wirklich nicht „naheliegenden“ Einfall
gebracht hat. Die Vorräte werden immer knapper, die Fabrikation
muß weiter eingeschränkt werden – da sucht man nach Mitteln zur
Tabakstreckung. Warum aber haben die bedrängten Zigarrenfabri-
kanten zuerst an die Straße gedacht, als sie auf das Rauchverbot ver-
fielen? Warum schlagen sie nicht zunächst mal vor, das Rauchen in
den jetzt ständig überfüllten Wagen der Eisenbahn oder auf den Platt-
Seife, Oel, Futtermitteln und Schweinen kam die Polizei auf [Satzfehler]
besteht übrigens keine Neigung, die Anregung der Zigarrenfabri-
kanten zu befolgen. Die Raucher haben also nichts zu fürchten –
nichts außer der fortschreitenden Aufbrauchung des Tabaks, die ein-
schneidender als alle Rauchverbote wirkt.

24. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. August 1917  

Ein Rauchverbot auf der Straße soll es nicht geben.

    –  Ein Straßen-Rauchverbot soll zur
Streckung der knapp gewordenen Tabakvor-
räte in Aussicht genommen sein. Das wäre
eine kleinliche Maßnahme, die noch nicht
einmal besonderen Einfluß auf die Strek-
kung haben würde. Für diese kommt es
nicht darauf an, wo, sondern wieviel geraucht
wird. Das Rauchverbot gegenüber Jugendli-
chen könnte strenger gehandhabt und der
tägliche Verkauf von etwa fünf Zigaretten an
jeden Raucher beschränkt werden. Auch die
Einführung von Kundenlisten käme im Not-
falle in Frage. Tabakarten nach dem Muster
von Brot- und Fleischkarten einzuführen,
erscheint deshalb unzweckmäßig, weil nicht
jedermann Raucher ist, wie er Brot- und
Fleischesser ist. Das Straßenrauchverbot
würde verbitternd wirken und wird voraus-
sichtlich unterbleiben. Von amtlicher Stel-
le wurde übrigens erklärt, daß die Behörden
nicht daran dächten, ein Rauchverbot für die
Straße zu erlassen.

20. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1917

Kaufmann aus Leichlingen vor Gericht – Das Verbot, Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen, bereitet dem Handel Probleme.

   Verkauf von Zigaretten an Jugendliche.
   Man schreibt uns aus Leichlingen:
   Zigarrenhändler oder ihre Angestellten kommen jetzt oft in recht
fatale Situationen. Nach einem Erlaß ist es allen Rauchwaren-
händlern verboten, an Jugendliche „unter 16 Jahren“ Zigaretten
zu verkaufen. Es ist oft schwer, einem Zigaretten fordernden jungen
Menschen anzusehen, ob er das „zigarettenempfängnisfähige“ Alter
hat. So ging es auch dem Kaufmann Karl R. von hier. Er hatte an
einen noch nicht 16 Jahre alten Jüngling, der aber für älter ge-
schätzt werden konnte, Zigaretten verkauft und sollte deshalb bestraft
werden. Von dem Schöffengericht in Opladen wurde er aber
freigesprochen. Gegen dieses Urteil legte der Amtsanwalt Be-
rufung ein. Die Strafkammer in Düsseldorf bestätigte aber das frei-
sprechende Urteil. Den Ausführungen des Verteidigers des Ange-
klagten, daß der Käufer der Zigaretten ein recht männliches Aus-
sehen gehabt und von solchen Leuten als Legitimation schlecht eine
Geburtsbescheinigung verlangt werden könne, trat das Berufungs-
gericht bei.

4. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Mai 1917

Ein größerer Waldbrand an Solingens Talsperre, verursacht von einem rauchenden Schüler

   Solingen. Waldbrände. Kaum sind uns die ersten
warmen und sonnigen Frühlingstage beschert, und schon mehren
sich die Nachrichten über die Waldbrände in unserer Gegend in
geradezu schreckenerregender Weise. Nun ist auch Solingen
von einem solchen Schadenfeuer betroffen worden. In der
Nähe des Vorbeckens der Sengbachtalsperre brannte eine der
Stadt Solingen gehörige Fichtenschonung nieder. Ueber 1000
Fichten, die bereits eine Höhe von 4 bis 6 Fuß erreicht hatten,
wurden von den Flamen vernichtet. Die Bewohner von
Höhrath löschten die Flammen. Als Brandstifter kommt ein
Schüler von Höhrath in Frage, der im Walde geraucht haben
soll. – Eltern und Erzieher sollten auf ihre Schützlinge jetzt
ein besonders wachsames Auge haben. Es muß angesichts
solcher Vorkommnisse immer wieder darauf hingewiesen wer-
den, daß Eltern für den Schaden, der durch ihre unmündigen
Kinder verursacht wird, haftpflichtig gemacht werden können.

12. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. März 1918

Gegen das Rauchverbot in den Wäldern wird immer noch zahlreich verstoßen, wie die Polizei bei Kontrollen in Ohligs feststellen musste.

   Ohligs. Raucht nicht im Walde! Am Sonntagnach-
mittag konnte die Polizei auf ihrem Rundgang durch die hiesigen
Waldungen feststellen, daß das Rauchen immer noch von vielen Per-
sonen nicht unterlassen wird. Obschon diese Unsitte strengster Be-
strafung unterliegt, muß es im Interesse der restlosen Erhaltung
unseres Waldbestandes aufs tiefste bedauert werden, daß trotz der
vielen Hinweise in den Tageszeitungen und der an den Waldein-
gängen angebrachten Plakate mit der Ueberschrift „Rauchen verboten,
die Polizeiverwaltung“ immer noch gegen die bestehende Verordnung
verstoßen wird. Die Polizeibeamten werden für die Folge jede Ueber-
tretung unnachsichtlich zur Anzeige bringen. Es sei daher ein jeder
gewarnt.

13. Juli 1916

BAST_13_07_I

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1916

In Ohligs ging die Polizei gegen Jugendliche vor, die das Rauchverbot übertreten haben

   Ohligs. Uebertretungen des Rauchverbots. In den
letzten Tagen hat die Polizei die Namen von über 40 jungen Leuten
festgestellt, die das Rauchverbot des kommandierenden Generals
übertreten haben. Die Verordnung bedroht bekanntlich junge Leute
unter 17 Jahren, die Tabak rauchen, mit Strafe. Ebenso werden die
Verkäufer mit Strafe bedroht, die an Jugendliche Tabak verkaufen.
Es wurden dann auch eine ganze Anzahl Wirte und Tabakhändler
wegen Uebertretung des Verbots zur Anzeige gebracht.

25. Februar 1916

BAST_25_02_1916_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Februar 1916

Der Landrat des Kreises Solingen erklärt, dass das Abbrennen von Flächen verboten ist, da dies auch Waldbrände auslösen kann. Diese Unsitte wird unnachsichtlich von den Polizeibehörden verfolgt werden.

    Nicht flämmen!
   Der Landrat macht bekannt:
   Im Bergischen Lande ist die Unsitte sehr verbreitet, im
Frühjahr und Herbste Feldraine, Bergabhänge, Oedländereien,
bisweilen auch Weide, abzubrennen. Da hierdurch
häufig Waldbrände verursacht werden, was sich auch in neuerer
Zeit wieder gezeigt hat, ist es im Interesse der Erhaltung
unserer Wälder dringend geboten, dieser Unsitte energisch ent-
gegenzutreten. Eine Handhabe ist hierfür durch §14 des Feld-
und Forstgesetzes und die §§ 308 und 368, Ziffer 6, des
Strafgesetzbuches gegeben. Mit Erfolg wird die Unsitte nur
bekämpft werden können, wenn von diesen Bestimmungen nach-
drücklich Gebrauch gemacht wird. Ich habe die Polizeibehörden
des Kreises aufgerufen, daß sie in jedem zu ihrer Kenntnis
kommenden Fall unnachsichtlich einschreiten.
   Ferner mache ich erneut darauf aufmerksam, daß das
Rauchen in Waldungen in der Zeit vom 1. März bis 1. Nov[ember]
verboten ist. Dieses Verbot bezieht sich auch auf das Rauchen
auf öffentlichen, durch die Waldungen führenden Wegen mit
Ausnahme von Chausseen.
   Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden
mit einer Geldstrafe bis zu 30 oder 60 Mark oder mit ent-
sprechender Haft geahndet.