7. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Gerichtsangelegenheiten“ 1849-1928, B 136, Bl. 182

Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau lässt bekanntgeben, dass die Listen mit den berufenen Schöffen und Geschworenen im Rathaus zur Einsicht bereit liegen.

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Bekanntmachung.
Die Urliste derjenigen Personen der Gemeinde

…………, welche zum Amte eines
Schöffen oder Geschworenen berufen werden können,
liegt von heute ab eine Woche lang zu Jeder-
manns Einsicht auf dem Rathause in Sieglar,
Zimmer 3, offen.
Einsprüche gegen die Richtigkeit und Voll-
ständigkeit derselben können während dieser
Zeit schriftlich oder mündlich zu Protokoll
erhoben werden.

                  Sieglar, den 7. August 1918
                     Z.[u] d.[en] A.[kten]
                    Der Bürgermeister:
                          Lindlau

1. Dem Königl.[ichen] Amtsgericht in Siegburg die
Urlisten wieder eingesandt.                   M.
2. Dem Herrn Landrat berichtet, daß die Listen dem
Amtsgericht zugegangen sind. (Ad 2, Anzeige über
Einreichung der Listen ist durch
Verfg. vom 10/9 1913
No. 4341 aufgehoben.

Zu den Akten
Der [Bürgermeister] 14. 8. 18.
Lindlau

24. Juli 1918

Alle Scans zum Schreiben

Stadtarchiv Troisdorf, „Kleinbahn Siegburg-Zündorf“ 1917-1930, B 759, Bl. 292-294

Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau bittet die Eisenbahn-Direktion in Köln um Erlaubnis, die Kleinbahn Siegburg-Zündorf einmal am Tag mit einem Personenwagen von Spich nach Sieglar und wieder zurück fahren zu lassen. Grund sind die Behörden-gänge, die die Spicher Frauen im Sieglarer Rathaus erledigen müssen.

22. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Grundstücksverkehr“ 1911-1918, B 164, Bl. 547

Der Sieglarer Bürgermeister teilt dem Landrat in Siegburg mit, dass die Beschlüsse
des Gemeinderats für den Erwerb eines Hauses und eines Grundstückes nicht mehr auffindbar sind. Das Haus und das Grundstück sollen zur Erweiterung der Gemeinde-verwaltung nach dem Krieg dienen.

D [er] [Bürgermeister]                    [Sieglar] den 22. 7. 18

I J. No. 3202
Herrn Landrat.
Betr.[eff] Ankauf eines Hauses und eines
Grundstückes in Sieglar

Ohne Verfügung.

Die Bürgermeisterei-Versammlung beschloß am 3.
August 1917 den Ankauf eines Hauses zur Schaffung
weiterer Büroräume für die hiesige Verwaltung
ferner den Ankauf eines Grundstückes zur Errichtung
eines Verwaltungsgebäudes nach dem Kriege.
Die [diesbezüglichen] Beschlüsse wurden am 6. August 1917
unter J. No. 2204 und 2205 mit ausführlichen
Berichten zur Genehmigung dort vorgelegt.
Nach der Verfügung vom 22. 8. 1917 A. No. 7250
und A. No. 7249 wurden die Beschlüsse genehmigt
nach hier zurückgesandt. Weil die notarielle
Akte hierüber bei Justizrat Vieten getätigt worden,
sandte ich die genehmigten Protokollauszüge damals
dem Herrn Justizrat Vieten zu. Inzwischen ist
Letzterer verstorben und die Fortschreibung im
Grundbuche unterblieb. Nach längerer Nach-
forschung stellt sich heraus, daß die genannten
Protokollauszüge nicht mehr zu finden verhanden
sind, jedenfalls sind denn dieselben hier beim Amtsgericht
als Verwahrer der Urkunden des Herrn Justizrats
Vieten sowie bei dem Amtsnachfolger von
Letzterem, Notar Sieburg, nicht mehr zu finden.
Um die Fortschreibung zu bewirken, werden die
genehmigten Protokollauszüge dringend
benötigt, und habe ich je 2 neue Beschlüsse mit
der Bitte vorgelegt beigefügt, die erforderlichen erfolgten Genehmigungen
vermerk nochmals auf die den [betreffenden] Beschlüssen
vermerken zu wollen. [..]
[Lindlau]

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