17. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1918

Der Rat der Volksbeauftragten ruft die Arbeiter auf, die Revolution durch ihre Arbeit zu schützen

  An die deutschen Arbeiter!
               Ein Aufruf der Regierung.
   Die Errungenschaften der sozialistischen Revolution sind in Ge-
fahr! Die drohende Katastrophe zeichnet sich täglich deutlicher ab.
   Vergeßt nicht, wie wir stehen! Der Krieg hat uns arm gemacht,
die Niederlage noch ärmer. Unser Boden ist vernachlässigt und aus-
gesogen, unser Vieh abgeschlachtet, unsere Verkehrsmittel sind her-
untergekommen, die Produktionsanlagen für die Herstellung von
Friedensgütern abgenutzt, teilweise ruiniert, die wichtigsten Rohstoffe
mangeln. Drückende Waffenstillstandsbedingungen lähmen unsere Be-
wegungsfreiheit. Ungeheuerlich sind die Lasten, die der siegreiche
Feind uns aufbürdet.

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12. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Dezember 1918

Die USPD stimmt sich trotz ihrer grundsätzlichen Ablehnung auf den Wahlkampf zur Nationalversammlung ein und appelliert an alle Arbeiter für die Errungenschaften der Revolution und die sozialistische Republik zu kämpfen.

   An die Partei!
      Parteigenossen und Parteigenossinnen!
   Die Nationalversammlung ist vorbehaltlich der Zu-
stimmung der Reichsversammlung der Arbeiter- und Soldaten-
räte, die am 16. Dezember d[iesen] J[ahres] zusammentritt, auf den
16. Februar einberufen worden. Die endgültige Entscheidung
ist also in die Hände der Arbeiter- und Soldatenräte gelegt
worden. Dieses geschah auf Betreiben unserer Genossen im Rat
der Volksbeauftragten.
   Wir müssen uns jedoch schon jetzt politisch so einrichten,
als ob der Termin bereits feststünde.
   Stolz geht die Partei in den Wahlkampf.
   Unbefleckt hat sie das rote Banner erhalten.
   Als alle anderen Parteien vor dem Imperialismus
kapitulierten, als sie zu Mitschuldigen des größten Verbrechens
der Geschichte wurden oder sich feige duckten vor den ent-
fesselten Geistern des Nationalismus und der Beutegier, da
stand sie fest und unerschütterlich zu den Prinzipien des So-
zialismus und der internationalen Solidarität. Als die
Politik der alten Sozialdemokratie immer weiter abwich von
den Pflichten, deren Erfüllung das Klasseninteresse des Pro-
letariats gebieterisch forderte, als uns durch Gewalt und List
das Wirken für den Sozialismus unmöglich gemacht wurde,
da haben wir die alte Partei, an deren Größe wir unablässig
mitgearbeitet hatten, verlassen.
Höher als die Partei stand uns der Sozialismus, die
Sache des deutschen und des internation[alen] Proletariats.
   Seither haben wir einen mühevollen, unablässigen und
furchtlosen Kampf geführt, damit die Macht des deutschen
Proletariats nicht in den Dienst der Verlängerung des un-
seligen Krieges gestellt werde, haben alles darangesetzt, daß die
Arbeiterklasse aus einem Instrument des Krieges zu dem
Bringer des Friedens werde.
   Unsere Arbeit hatte Erfolg. Der Kampf gegen den Krieg
war Arbeit für die Revolution. Bekämpft von allen Parteien,
nicht zuletzt von den Rechtssozialisten, war die Unabhängige
Sozialdemokratie die Trägerin des revolutionären Gedankens,
den die Arbeiter- und Soldatenräte dann in kühner Tat ver-
wirklicht haben.
   Der 9. November hat unser Werk gekrönt. Deutschland
ist eine sozialistische Republik. Sie gilt es zu sichern. Ihrem
Ausbau gilt nun unsere Arbeit.
   Noch sind die Mächte des Alten nicht völlig gebrochen. Die
Konterrevolution erhebt ihr Haupt und versucht die ersten
Schritte. Ihr gilt der erste Kampf. Die Träger des gestürzten
Systems müssen sofort beseitigt werden, alle Mittel ergriffen
werden, um die Errungenschaften der Revolution zu sichern
und zur Vollendung der sozialistischen Republik zu steigern.
   In unerschütterlichem Festhalten an unseren sozialistischen
Prinzipien, deren Richtigkeit der Verlauf der historischen Ent-
wicklung immer von neuem bestätigt, fordern wir den Neuauf-
bau der Gesellschaft.
   Wir fordern den
      unverzüglichen Beginn der Sozialisierung,
damit die kapitalistischen Herrschaftsverhältnisse gebrochen, die
Produktion auf das höchste Maß gesteigert, die Verteilung zu-
gunsten der Gesamtheit der Volksgenossen umgestaltet werde.
   Wir treten ein für die möglichst schnelle Umwandlung des
kapitalistischen Klassenstaates in die sozialistische Gesellschaft,
auf daß das Reich der Freiheit an Stelle des Reiches der
Knechtschaft und der Ausbeutung errichtet werde.
Wir dürfen mit den Vorbereitungen keinen Tag zögern.
   Ein großes Stück Aufklärungsarbeit ist zu verrichten. Die
Frauen nehmen zum erstenmal an einer politischen Wahl von
größter Bedeutung teil, und sie bilden die Mehrzahl der
Wähler.
   Die Soldaten sind zu Millionen dem politischen Leben
jahrelang entrückt gewesen.
   Die Militärdiktatur hat über vier Jahre auch im Inlande
jede freie Meinungsäußerung unterdrückt, hat namentlich die
Unabhängige Sozialdemokratische Partei an der Ausbreitung
ihrer Anschauungen verhindert.
   In der kurzen Spanne Zeit bis zum Wahltermin gilt es
mit aller Kraft die Wähler über die wichtigsten politischen
Tatsachen, über die Grundsätze des Sozialismus zu unter-
richten. Kein Tag darf ungenützt verstreichen.
   Ihr müßt aber auch schon jetzt mit der Organisationsarbeit
beginnen. Das Wahlgesetz hat die Wahlbezirke scharf um-
grenzt und die Zahl der Kandidaten für jeden Wahlbezirk nach
einem gleichen Maßstab festgesetzt.
   Die Auswahl der Kandidaten hat im Einvernehmen aller
unserer Parteiorganisationen der Wahlbezirke zu erfolgen. In
jedem Wahlbezirk sind besondere und vollständige Listen der
U.S.P.D. aufzustellen. Besonderes Augenmerk ist darauf zu
richten, daß Arbeiter, die das Vertrauen ihrer Mitarbeiter in
den Betrieben genießen, als Kandidaten aufgestellt werden.
   Es handelt sich nicht um die Wahl zu einem Jahre hin-
durch tagenden Parlament. Unsere Parteigenossen, die in
Fabriken, Kontoren, Geschäften, Werkstätten, und die auf dem
Lande tätigen Arbeiter und Angestellte sind deshalb durch
nichts gehindert, als Vertreter in die Nationalversammlung
einzutreten.
   Die Frauen, die bis jetzt Schulter an Schulter mit dem
Manne für den Befreiungskampf der Arbeiterklasse gewirkt
haben, sind in gleicher Weise wie die Männer zur Vertretung
des sozialistischen Proletariats in die Nationalversammlung zu
entsenden. Der Tüchtigste ist zu wählen ohne Rücksicht, ob
Mann oder Frau.
   Der Streit, wann die Konstituante zusammentreten soll,
ist jetzt ein müßiger. Jetzt gilt es, die politische Situation aus-
zunutzen, im Interesse der Arbeiterklasse zum Siege der
      Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei.
   Auf, Genossen und Genossinnen, ans Werk! Es geht um
die Sicherung und den Ausbau der sozialistischen Republik! Es
geht um’s Ganze!
Die Parteileitung der Unabh[ängigen] Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

9. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1918

Neue Bestimmungen des Arbeiter- und Soldatenrates Solingen zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Sonntagsarbeit und weitere, das Arbeitsrecht betreffende, Regelungen in Zuge der wirtschaftlichen Demobilisierung.

                Bekanntmachungen
des Arbeiter- u[nd] Soldatenrats des Kreises Solingen
                           Telefon 2410.
      Geschäftszimmer im Sparkassengebäude, 2. Etage.
   Geschäftsstunden: morgens 9 – 12 Uhr, nachmittags 2 – 6 Uhr.

Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter.
   Auf Grund des Erlasses des Rates der Volksbeauftragten über
die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung
(Demobilmachungsamt) vom 12. November 1918 (Reichs-Gesetzblatt,
S[eite] 1304) ergeht hiermit die folgende Anordnung über die Regelung der
Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter:
   1. Die Regelung umfaßt de gewerblichen Arbeiter in allen ge-
werblichen Betrieben einschließlich des Bergbaues, in den Betrieben
des Reichs, des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände, auch
wenn sie nicht zur Gewinnerzielung betrieben werden, sowie in land-
wirtschaftlichen Nebenbetrieben gewerblicher Art.
   2. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
darf die Dauer von 8 Stunden nicht überschreiten. Wenn in Ab-
weichung hiervon von Vereinbarung eine Verkürzung der Arbeits-
zeit an Vorabenden der Sonn- und Festtage herbeigeführt wird, kann
der Ausfall der Arbeitsstunden an diesen Tagen auf die übrigen
Werktage verteilt werden.
   3. Für die in Verkehrsgewerben, einschließlich der Eisenbahn-
Post- und Telegraphenverwaltung erforderlichen, durch die Zeitver-
hältnisse bedingten, allgemeinen Ausnahmen von vorstehenden Vor-
schriften sind alsbald Vereinbarungen zwischen Betriebsleitungen und
den Arbeitnehmerverbänden zu treffen. Sollten die Vereinbarungen
nicht innerhalb zweier Wochen zustandekommen, bleiben weitere An-
ordnungen vorbehalten.
   4. In Betrieben, deren Natur eine Unterbrechung nicht gestattet
oder bei denen eine ununterbrochene Sonntagsarbeit zurzeit im
öffentlichen Interesse nötig ist, dürfen zur Herbeiführung eines regel-
mäßigen wöchentlichen Schichtwechsels männliche Arbeiter über
16 Jahre innerhalb eines Zeitraumes von 3 Wochen einmal zu einer
Arbeit von höchstens 16 stündiger Dauer einschließlich der Pausen
herangezogen werden, sofern ihnen in diesen 3 Wochen zweimal eine
ununterbrochene Ruhezeit von je 24 Stunden gewährt wird.
   5. Abweichend von den allgemein gültigen Vorschriften der Ge-
werbeordnung, dürfen Arbeiterinnen über 16 Jahre in zwei- oder
mehrschichtigen Betrieben bis 10 Uhr abends beschäftigt werden, wenn
ihnen nach Beendigung der Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhe-
pause von mindestens 16 Stunden gewährt wird. In diesen Fällen
kann an der Stelle der einstündigen Mittagspause eine halbstündige Pause
treten, die auf die Dauer der Arbeitszeit anzurechnen ist.
   6. Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf
vorübergehende Arbeiten, welche in Notfällen unverzüglich vorge-
nommen werden müssen.
   7. In den Betrieben, deren Natur eine Unterbrechung nicht gestattet,
oder deren unbeschränkte Aufrechterhaltung im öffentlichen Interesse
nötig ist, kann eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende
Regelung durch den zuständigen Gewerbeaufsichtsbeamten, bei berg-
baulichen Betrieben durch den Bergrevierbeamten widerruflich ge-
nehmigt werden, wenn die erforderliche Zahl geeigneter Arbeitskräfte
nicht zur Verfügung steht. Hierzu sind ein Antrag des Arbeitgebers
und, soweit nicht Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeit-
nehmerverbänden getroffen sind, die Zustimmungserklärung des Ar-
beiterausschusses oder, wenn ein solcher nicht besteht, der Arbeiter-
schaft des Betriebes notwendig. Werden für die bezeichneten Be-
triebe weitergehende Vereinbarungen über Ausnahmen von den Be-
schäftigungsbeschränkungen gewerblicher Arbeiter durch Verträge von
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden getroffen, so sind die Ge-
werbeaufsichts- bezw. Bergrevierbeamten befugt, entsprechend den Ver-
trägen weitere Ausnahmen von den Arbeiterschutzbestimmungen wider-
ruflich genehmigen. Die genannten Beamten haben nach Erteilung
der Genehmigung die für den Betrieb zuständigen Arbeitsvermitt-
lungsstellen sofort auf den Mangel an Arbeitskräften in dem be-
treffenden Betriebe hinzuweisen. Die erteilten Genehmigungen sind
dem zuständigen Demobilmachungskommissar mitzuteilen.
   Dieser ist befugt, die genannten Beamten zum Widerruf ihrer
Genehmigungen zu veranlassen.
   8. Beginn und Ende der Arbeitszeiten und Pausen sind, sofern
keine tarifliche Regelung erfolgt, vom Arbeitgeber im Einverständnisse
mit dem Arbeiterausschuß oder, wenn ein solcher nicht besteht, mit der
Arbeiterschaft des Betriebes entsprechend den vorstehenden Bestim-
mungen festzulegen und durch Aushang in den Betrieben zu ver-
öffentlichen.
   9. Die Aufsicht über die Ausführung der vorstehenden Bestim-
mungen wird den Gewerbeaufsichts- bezw. Bergrevierbeamten über-
tragen. Zu diesem Zwecke sind sie befugt, mit den Arbeiterausschüssen
im Beisein des Arbeitgebers oder mit beiden Teilen allein zu verban-
deln, und zu diesem Zwecke die Arbeiterausschüsse einzuberufen.
   10. Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark, im Unvermögens-
falle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten wird bestraft, wer den vor-
stehenden Bestimmungen oder den auf Grund derselben erlassenen
Anordnungen zuwiderhandelt.
   War der Täter zur Zeit der Begehung der Straftat bereits wegen
Zuwiderhandlung nach Absatz 1 bestraft, so tritt, falls die Straftat
vorsätzlich begangen wurde, Geldstrafe von einhundert bis dreitausend
Mark oder Gefängnis bis zu sechs Monaten ein.
   11. Im übrigen finden die in Reichs- und Landesgesetzen und die
auf Grund dieser Gesetze erlassenen Vorschriften im bisherigen Um-
fang soweit Anwendung, als sie nicht den vorstehenden Bestimmungen
zuwiderlaufen.
   12. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in
Kraft.
   Berlin, den 29. November 1918.
   Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung: Koeth.
               Der Wirtschafts-Ausschuß: Rapp. Schütz.

23. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. November 1918

Die Bergische Arbeiterstimme appelliert an die „heimkehrenden Krieger“, die soziale Revolution zu unterstützen

   Ein Willkommen an die heimkehrenden Krieger
richtet der Rat der Volksbeauftragten im Namen der deutschen
sozialistischen Republik. Wir können uns diesem Willkomm unserer
in den Arbeiter- und Soldatenräten verkörperten Regierung, die den
heimkehrenden Kriegern neben 8-Stundentag, Ausbau der Sozialver-
sicherung und anderen Selbstverständlichkeiten auch die Sozialisierung
der dazu reifen Betriebe als Morgengabe bietet, nur anschließen.
Dazu erwarten wir von unseren heimkehrenden Freunden, daß sie sich
an unsere Seite stellen und tätig mithelfen, die soziale Revolution
vorwärts zu treiben und jene alten Mächte zu vertreiben, die heute
immer noch in Amt und Würden sind.
   Also herzlich willkommen zu Hause!

15. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1918

Die Erklärung des Vorstandes der USPD zur gemeinsamen Regierungsbildung mit der MSPD

              An die Partei!
                   Parteigenossen!
   Mit Freude und Stolz sprechen wir zu euch!
   Das scheinbar gegen alle Stürme fest verankerte Gebäude
des preußisch-deutschen Militarismus ist zusammengebrochen.
   Die Krone der deutschen Fürstenhäuser, die Krone des
deutschen Kaisertums sind wie Glas zerschellt.
   Verheißungsvoll tritt an die Stelle der
Monarchie die sozialistische Republik.
   Das revolutionäre Volk hat kurzen Prozeß gemacht mit
den Trägern der alten Reigerungsgewalt, den Generälen und
Bureaukraten. Es hat die Macht der Offiziere in der Armee,
die Herrschaft der Junkerkaste in der Verwaltung, die Herrschaft
des kapitalistischen Klüngels im öffentlichen Leben gebrochen
und die Regierungsgewalt an sich gerissen.
   Die Träger dieser Gewalt sind heute
die Arbeiter- und Soldatenräte.
   In derselben Stunde, in der die Mauern der alten Ver-
waltung zertrümmert sind, ist der Grund gelegt für den ge-
waltigen Bau der neuen sozialistischen Ordnung. Jetzt gilt es
mit dem Aufgebot aller schöpferischen Kräfte den Frieden zu
sichern, die revolutionären Errungenschaften zu befestigen, um
mit der politischen auch die ökonomische
Befreiung der Arbeiterklasse zu vollenden.

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11. November 1918

Aufruf des Rates der Volksbeauftragten zur Aufrechterhaltung der militärischen Disziplin, 11. November 1918

Aufruf des Rates der Volksbeauftragten zur Aufrechterhaltung der militärischen Disziplin, 11. November 1918

Stadtarchiv Bergisch Gladbach, O 7/126/6: Felix Poensgen: Meine Kriegserlebnisse 1914 bis 1918. 6. Band, Teil 10, S. 62-66.

Nachdem Felix Poensgen unter dem 10. November sehr persönlich mit der neuen Friedenssituation auseinandersetzt, treten in der Erinnerung an den 11. November – dem Tag des Waffenstillstandes – eher praktische Probleme der militärischen Disziplin und der Bedürfnisse der Soldaten in den Vordergrund. Dabei kam ihm ganz unmittelbar die für die Entwicklung der Novemberrevolution wegweisende Abmachung zwischen Friedrich Ebert und der Obersten Heeresleitung (sog. Ebert-Groener-Pakt) zustatten.

Seiten 62 bis 66 der Kriegserinnerungen von Felix Poensgen als PDF

11. November.

Ein trüber, regnerischer Tag brach an, der schwerste und bedeutendste in diesem Kriege.

Gegen 9 Uhr morgens kam von der Division der Befehl:

Um 11 Uhr 55 Minuten vormittags sind die Feindseligkeiten einzustellen.

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11. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1918

Die Bedingungen der USPD für die Bildung einer gemeinsame Reichsregierung mit der MSPD

  Ein gemeinsames Ministerium.
   WTB. Berlin, 10. Nov[ember]. Die Regierung ist per-
fekt. Die Verhandlungen zwischen der sozialdemokratischen
Partei und der Unabhängigen Sozialdemokratie zwecks Bildung
einer gemeinsamen Regierung sind soeben zum Abschluß
gelangt.
   Der Vorstand der Unabhängigen Sozialdemokratischen
Partei hat an den Vorstand der Sozialdemokratischen Partei
ein Schreiben gerichtet, das die Bedingungen für den Eintritt
der Unabhängigen Sozialdemokratie in das Kabinett enthält.
Dieses Schreiben lautet:
      An den Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-
   lands! Auf Ihr Schreiben von 9. November 1918 erwidern wir
   folgendes: Die Unabhängige sozialdemokratische Partei ist bereit,
   nun die revolutionären, sozialistischen Errungenschaften zu be-
   festigen, in das Kabinett unter folgenden Bedingungen einzu-
   treten:
      Das Kabinett darf nur aus Sozialdemokraten zusammen-
   gesetzt sein, die als Volkskommissare gleichberechtigt nebeneinander
   stehen.
      Für die Fachminister gilt diese Beschränkung nicht. Sie sind
   nur technische Gehilfen des entscheidenden Kabinetts.
      Jedem von ihnen werden zwei Mitglieder der beiden sozial-
   demokratischen Parteien mit gleichen Rechten zur Seite gestellt,
   aus jeder Partei eines.
      Eine Fristbestimmung wird an den Eintritt der Unabhängigen
   Sozialdemokratie in das Kabinett, in das jede Partei drei Mit-
   glieder entsendet, nicht geknüpft.
      Die politische Gewalt liegt in den Händen der Arbeiter- und
   Soldatenräte, die zu einer Volksversammlung aus dem Reiche
   alsbald zusammenberufen sind.
      Die Frage der konstituierenden Versammlung wird erst bei
   einer Konsolidierung der durch die Revolution geschaffenen Zu-
   stände aktuell und soll deshalb späterer Eröterung vorbehalten
   bleiben.
      Für den Fall der Annahme dieser Bedingungen, die von dem
   Wunsche eines geschlossenen Auftretens des Proletariats diktiert
   sind, haben wir unsere Mitglieder Haase, Dittmann und Barth
   in das Kabinett delegiert.
      Der Vorstand der Unabhängigen, sozialdemokratischen Partei.
   Die sozialdemokratische Partei hat die in diesem Schreiben
vorgelegten Bedingungen angenommen, worauf die Un-
abhängige Sozialdemokratische Partei ihre Zustimmung zum
Eintritt in das Kabinett erklärte. Die sozialdemokratische Par-
tei hat die Abgeordneten Ebert, Landsberg und
Scheidemann als Minister in Aussicht genommen. Das
Kabinett wird also aus Barth, Dittmann, Ebert,
Haase, Landsberg und Scheidemann bestehen.