30. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1918

Wegen der Verdunklungsmaßnahmen müssen Fuhrwerke und Fahrräder beleuchtet werden

                     Laternen an Fuhrwerke.
   Die Fuhrwerkbesitzer und Radfahrer werden im Hinblick
auf die Verdunklungsmaßnahmen besonders darauf hinge-
wiesen, daß sie innerhalb größerer Ortschaften stets ihr Fuhr-
werk zu beleuchten haben. Zur Vermeidung von Zwischenfällen
wird es sich für Fahrleiter und Fußgänger empfehlen, nur auf
der rechten Seite der Straße zu gehen.

13. Juli 1916

BAST_13_07_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1916

Der Gummimangel veranlasst das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps, die Beschlagnahme von Fahrraddecken sowie Fahrradschläuchen zu verkünden und gleichzeitig das private Radfahren zu untersagen. Fahrräder dürfen nur noch in einigen genehmigten Ausnahmen, unter anderem für die Fahrt zur Arbeit oder Schule, genutzt werden.

         Radfahrer absteigen!
      Radfahren ist nur mit Erlaubniskarte statthaft.
   Nach einer Verordnung des stellvertretenden Generalkommandos
des 7. Armeekorps werden mit der Wirkung vom 12. August ab
sämtliche Fahrraddecken und Fahrradschläuche, die sich
im Gebrauch befinden oder für den Gebrauch bestimmt sind, be-
schlagnahmt, mit Ausnahme derer, die zur gewerbsmäßigen
Weiterveräußerung vorhanden sind. Es wird durch diese Bekannt-
machung jede Vornahme von Veränderungen an den Fahrraddecken
und Fahrradschläuchen, insbesondere jede Weiterbenutzung
der beschlagnahmten Sachen, verboten.

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