Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1918
Wegen der Verdunklungsmaßnahmen müssen Fuhrwerke und Fahrräder beleuchtet werden
Laternen an Fuhrwerke.
Die Fuhrwerkbesitzer und Radfahrer werden im Hinblick
auf die Verdunklungsmaßnahmen besonders darauf hinge-
wiesen, daß sie innerhalb größerer Ortschaften stets ihr Fuhr-
werk zu beleuchten haben. Zur Vermeidung von Zwischenfällen
wird es sich für Fahrleiter und Fußgänger empfehlen, nur auf
der rechten Seite der Straße zu gehen.