Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. September 1918
Werbeanzeige für den Beginn der Auszeichnung auf die 9. Kriegsanleihe
Die 9. Kriegsanleihe.
Während unser unvergleichliches Heer in zähem
Ringen dem wilden Ansturm der Gegner tapfer stand-
hält und alle Durchbruchsversuche unter den schwersten
feindlichen Verlusten zunichte macht, wird demnächst
von neuem der Ruf der Reichsleitung zur Kriegsan-
leihe Zeichnung ergehen, um weiter die Mittel aufzu-
bringen, die das deutsche Volksheer in dem Verteidigungs-
kampfe um Heimat und Herd in seiner bisherigen
Schlagfertigkeit erhalten sollen. Kein Deutscher darf
zögern, zur Erreichung dieses Zieles beizutragen. In
der Kraft unseres Wirtschaftslebens, in der außer-
ordentlichen Flüssigkeit des deutschen Geldmarktes sind
die Vorbedingungen für einen guten Erfolg der
Kriegsanleihe gegeben. Wenn jeder gegenüber dem
Vaterlande seine Pflicht tut, wenn jeder sich vor
Augen hält, daß die Kriegsanleihe-Zeichnung einen
wesentlichen Bestandteil des Willens zum Durchhalten
darstellt, der das deutsche Volk beseelt, dann wird
auch die 9. Kriegsanleihe zu einer neuen, gewaltigen
Großtat werden. Sie wird den Feinden gegenüber
Zeugnis ablegen von dem ungebrochenen Glauben an
den Erfolg unserer guten Sache und damit zu einem
weiteren Baustein des künftigen Friedenswerkes werden.
An den bewährten Zeichnungsbedingungen ist auch
diesmal nichts geändert worden. Es werden fünf-
prozentige Schuldschreibungen und viereinhalb-
prozentige auslosbare Schatzanweisungen zum Preise
von 98 Mark für 100 Mark Nennwert ausgegeben.
Bei Eintragung der Kriegsanleihe in das Schuldbuch
– mit Sperre bis 15. Oktober 1919 – tritt eine
Ermäßigung des Zeichnungspreises auf 97,80 Mark
ein. Die Auslosung der Schatzanweisungen geschieht
nach dem gleichen Plane und gleichzeitig mit den
Schatzanweisungen der letzten 3 Kriegsanleihen; auch
die Verlosungsbedingungen sind die gleichen. Die
Zeichnungsfrist läuft vom 23. September bis 23.
Oktober. Die Zeichner können die gezeichneten Be-
träge vom 30. September an voll bezahlen. Die
Kriegsanleihe braucht indes zu diesem Termin nicht
etwa voll bezahlt zu werden. Es steht den Zeichnern
vielmehr frei, die Einzahlungen in 4 Raten zu leisten
(30 Prozent am 6. November d[es] J[ahres], 20 Prozent
am 3. Dezember d[es] J[ahres], 25 Prozent am 9. Januar
d[es] J[ahres], 25 Prozent am 6 Februar n[ächsten] J[ahres]). Der
erste Zinsschrein ist bei den Schuldnerverschreibungen am
1. Oktober 1919, bei den Schatzanweisungen am 1.
Juli 1919 fällig. Auch diesmal können wieder die
älteren fünfprozentigen Schuldverschreibungen und die
Schatzanweisungen der ersten, zweiten, vierten und
fünften Kriegsanleihe in Schatzanweisungen der 9.
Kriegsanleihe unter den bekannten Bedingungen um-
getauscht werden.