Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. August 1918
Die Einrichtung eines Wohnungsamtes für Solingen nach dem preußischen Wohnungsgesetz als sozialdemokratische Forderung
Brauchen wir ein Wohnungsamt?
Durch das preußische Wohnungsgesetz vom 28.3.1918 haben die
gesamten mit dem Wohnungswesen zusammenhängenden Dinge eine
einheitliche Regelung erfahren. Die Verschiedenartigkeit auf diesem
Gebiet und der Streit der Behörden über die Zuständigkeit ist besei-
tigt. Die Bahn zu wirklich ersprießlicher und fruchtbarer Arbeit
ist frei.