16. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. August 1918

Die Weinernte soll laut diversen Berichten in den Rhein- und Seitentäler gut ausfallen, wenn das Wetter so beständig bleibt.

  – Übereinstimmende Meldungen aus den
Rhein- und Seitentälern versichern, daß die  
Reben unter der Einwirkung des regnerischen
Wetters gut voran gekommen sind und daß
zweifellos, wenn keine Störungen dazwischen
kommen, mit einem ertragreichen Herbst gerech-
net werden kann. Die wenigen noch zustande                          
kommenden Verkäufe erfolgen zu den höchsten
Wucherpreisen.

1. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Stromversorgung“ 1910-1928, B 150, Bl. 18-19

Das Elektrizitätswerk Berggeist teilt dem Bürgermeisteramt Sieglar mit, dass der Strompreis für die Lehrerwohnungen ausnahmsweise nach den ermäßigten Preisen für öffentliche Gebäude berechnet wird.

24. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. Juli 1918

Hinweise zur Erlangung einer ermäßigten Fahrkarte

– (Fahrpreisermäßigung zum Besuche kranker
oder verwundeter Kriegsteilnehmer und zur Beerdigung
verstorbener Kriegsteilnehmer.) Die Angehörigen von
kranken oder verstorbenen Kriegsteilnehmern, die zum
Besuch oder zur Teilnahme an der Beerdigung nach
Lazaretten fahren, lassen häufig außer acht, daß bei
Lösung der Fahrkarten neben dem von der Ortspolizei-
behörde auszufertigenden Ausweis zur Erlangung der
Fahrpreisermäßigung noch eine mit Siegel oder mit
Stempel versehene Bestätigung oder ein Telegramm
der Lazarettverwaltung oder des behandelnden Arztes
über die Erkrankung, Verwundung, oder das Ableben
des Kriegsteilnehmers vorzulegen ist, woraus auch
hervorgehen muß, daß dem Besuche nichts entgegensteht.
Auf Grund des von der Ortspolizeibehörde ausgefertigten
Ausweises allein wird die Fahrpreisermäßigung nicht
gewährt. Es empfiehlt sich daher, die Lazarettbescheinigung
rechtzeitig zu beschaffen. In Zweifelsfällen geben alle
Bahnstationen bereitwilligst Auskunft.

12. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Juli 1918

Die Termine für die fleischlosen Wochen stehen fest. Es wird befürchtet, dass die Nachfrage nach Fleisch den Schleichhandel belebt und die Preise steigen lässt.

Hilden, 12. Juli. Fleischlose Wochen. Nach
einer Berliner Meldung sind folgende fleischlose Wochen
in den nächsten Monaten festgesetzt worden: 19. bis 25.
August, 9. bis 15. September, 29. September bis 6.
Oktober und 20. bis 27. Oktober. Die augenblickliche Ra-
tion von 250 Gramm Fleisch soll nur bis zur zweiten
Hälfte des August geliefert werden. Dann tritt die ange-
kündigte Herabsetzung auf 200 Gramm und zwar für
Städte mit über 100 000 Einwohnern in Kraft. Kleinere
Städte sollen noch weniger Fleisch erhalten. Die Einrich-
tung hat eine Schattenseite: Die Nachfrage nach Fleisch
im Schleichhandel wird sich beleben und die Preise werden
steigen.

8. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. Juni 1918

Festsetzung des Lichtstrompreises durch den Kreisausschuss

Bekanntmachung.
Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 17. Mai
d[iese)s. J[ah]r[e]s. ist der Lichtstrompreis in den Orten Call,
Hergarten, Vlatten und Steinfeld mit Wirkung vom
1. Juli d[iese)s. J[ah]r[e]s. ab auf 43 Pf[enni]g. für K[ilo]. W[att]. -St[un]d[e].
festgesetzt worden
Schleiden, der 27. Mai 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee

30. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Bergheim“ 1900-1924, B 998, S. 59-60

Hohe Summen müssen bezahlt werden.

[April] 30. 
Dieser Tage beklagte sich in einem hiesigen Geschäfte eine fremde Frau, daß
sie soeben in unserm Orte für 1 Pfd Butter u. 1 Pfd. Speck insgesamt 40 M gezahlt habe.
Es ist tief bedauerlich, daß trotz der großen Zahl von Arbeitern so manche Le-
bensmittel mit Rücksicht auf den Preis, sowie als Tauschware ausgeführt wer-
den, das Gebot der christlichen Nächstenliebe existiert nicht mehr, im siebten Gebot
Gottes hat man das Wörtchen „nicht“ gestrichen. „Man darf alles“, heißt es jetzt,
„nur sich nicht kriegen lassen“, die Preise für Nahrung u. Kleidung sind fabelhaft, fabel-
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11. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. April 1918

Ermäßigung der Milchpreise

                                  Milchpreisermäßigung.
   Der Milchpreis hat mit dem 1. d[ieses] M[ona]ts durch Verordnung des
Oberpräsidenten der Rheinprovinz eine Senkung erfahren, die bei
Vollmilch 4 Pf[enni]g, bei Mager- und Buttermilch 2 Pf[enni]g für ein Liter
beträgt. Infolgedessen stellt sich der Preis für Vollmilch jetzt bei
Lieferung ins Haus auf 50 Pf[enni]g, beim Abholen vom Erzeuger oder
Händler auf 48 Pf[enni]g, für Butter- und Magermilch bei Lieferung ins
Haus auf 40 Pf[enni]g, beim Abholen vom Erzeuger oder Händler auf
38 Pf[enni]g für ein Liter.

3. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. April 1918

Die Ergebnisse der letzten Gemeinderatssitzung in Troisdorf werden im Wesentlichen festgehalten. Für die Troisdorfer ist vor allem die Erhöhung der Gaspreise von Bedeutung. Auch der Milchmangel wird behandelt.

    Troisdorf.  In der letzten Sitzung des Ge-
meinderates erstattete der Bürgermeister zunächst
einen kurzen Bericht über den Stand und die Ver-
waltung der Gemeindeangelegenheiten. Hierauf ge-
langte der Gemeindehaushaltsplan für 1918 in
Einnahme und Ausgabe zum Betrage von 3,645,200
Mark zur Feststellung. In dem Betrage sind die
Endsummen der Sonderhaushaltspläne für das
Gas- und Wasserwerk, ferner auch die Einnahmen
und Ausgaben aus Anlaß des Krieges einschließlich
der Lebensmittelversorgung, diese mit 1,718,000
Mark enthalten. Sodann setzte der Gemeinderat

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31. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. März 1918

Feste Preise auch für Essigprodukte

   –  Richtpreise für Essig. Für die Abgabe
von Essig an den Großhandel und Kleinhandel
sind jetzt vom Kriegsernährungsamt Richt-
preise festgesetzt worden. Die Preise richten
sich je nach der Prozentstärke und schwanken
im Kleinhandel zwischen 45 und 75 Pfennig
für den Liter.

22. März 1918

Alle Scans zum Protokollbuch

Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 439-443

In der Gemeinderatsitzung am 22. März 1918 in Troisdorf wurde unter anderem die Erhöhung der Strom- und Gaspreise beschlossen, sowie der Erwerb von Gelände für den Bau von Wohngebäuden. Außerdem wurde die Versorgung der Gemeinde mit Milch geklärt.

Verhandelt,
Troisdorf, den 22. März 1918. 

Anwesend:
Klev
Bürgermeister
Dr. Balke
Beckers
Birkhäuser
Fischer
Gerhardt
Hagen
Langscheidt
Dr. van der Laan
Lichterfeld
von Loe Frhr.
Lohmar Wilh.
Nußbaum Wilh.
Schüthuth
Dr. Trier

Auf vorherige ordnungsmäßige Ein-
ladung hatte sich heute der Ge-
meinderat in der Anzahl von
14 Mitgliedern, wie solche neben-
stehend genannt sind, also in beschluß-
fähiger Anzahl versammelt, um über
die in der Einladung näher bezeich-
neten Gegenstände zu beraten und
Beschluß zu fassen:
1.) Erstattung des Berichts über den
Stand und die Verwaltung der Ge-
meinde Angelegenheiten.
2.) Festsetzung des Gemeindehaus-
haltsplanes nebst den dazu ge-
hörigen Sonderhaushaltsplänen
für 1918.
3) Festsetzung der Gemeindesteuer-
umlage für 1918.
4) Erhöhung des Gaspreises.
5) Antrag des Elektrizitätswerks
Berggeist auf Erhöhung des Strom-
preises.
6) Antrag des Beamten Wohnungs-
vereins Siegburg auf Ueberlassung
billigen Baugeländes für die Er-
richtung neuer Wohngebäude.
7) Die Milchversorgung der Ge-
meinde betreffend.
Nachdem der den Vorsitz führen-
de Bürgermeister Klev die Sitzung
eröffnet und den Gegenstand der
Beratung nochmals vorgetragen
und erläutert hatte wurde be-
raten und beschlossen wie folgt:
1.
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9. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. März 1918

Gemüsebauern versuchen nach Ansicht der „Bergischen Arbeiterstimme“ mit einer neuen Strategie noch höhere Verkaufspreise für ihre Produkte zu erzielen

   Auch die Gemüsebauern wollen mehr
                        verdienen.
   Zwar ist das Gemüse so sündhaft teuer geworden, daß sich die
ärmere Bevölkerung, die natürlich auch kein Fett und sonstige Sachen
hamstern kann, im wesentlichen mit Kohlrüben begnügen muß. Die
Gemüsebauern sind jedoch mit den bisherigen Einnahmen nicht zu-
frieden; sie wollen mehr verdienen. Die große Landwirtschaftswoche
war für diese Erzeuger das Aufmarschgelände für den neuen Beute-
zug. Sie fordern keine direkten Preiserhöhungen, auf einem Um-
wege soll das Ziel erreicht werden. Zunächst wollen sie nicht mehr
von Verordnungen belästigt werden; soweit Verordnungen erlassen
werden, soll das nur mit ihrem Einverständnis geschehen. Anbau-
verträge über Frühgemüse wollen sie nicht mehr abschließen, damit
sie in den Preisforderungen größeren Spielraum haben. Das beste

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2. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1918

Die Straßenbahnen in Solingen haben eine Anordnung des Generalkommandos zur Preiserhöhung am Wochenende ausgenutzt und durch neue Teilstrecken die Fahrpreise über die Anordnung hinaus erhöht.

     Fahrpreise auf der Straßenbahn.
   Der Anordnung des kommandierenden Generals, den Mindest-
fahrpreis von 10 auf 15 Pf[enni]g zu erhöhen, sind die Verwaltungen
natürlich gerne nachgekommen, denn gegen eine Mehreinnahme von
50 Prozent läßt sich von ihrem Standpunkt aus nichts sagen. Damit
haben sich aber die meisten Direktionen nicht begnügt, sondern haben
durch Abkürzung der Teilstrecken versucht, noch einen Extra-
gewinn herauszuschlagen. Dieser Gewinn ist nun in vielen Fällen
viel erheblicher, als der durch die Verordnung des kommandierenden
Generals erzielte. Auf der Solinger Stadtbahn bestand bisher der
Zehnpfennig-Tarif, man konnte für einen Groschen von einem Ende
der Stadt bis zum andern fahren und auch die Endstation in Höh-
scheid erreichen. Einfache Rechenkünstler haben nun angenommen,
daß sie in Zukunft für 15 Pf[enni]g denselben Weg zurücklegen könnten –

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15. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Februar 1918

Auswirkungen des ersten Friedens werden erläutert.

   –  Geschäft und Preise und der erste Frie-
densschluß. Ebensowenig, wie die erste
Schwalbe noch keinen Sommer macht, ändert
der erste Friedensschluß noch nicht das Ge-
schäftsleben und die Preise. Wir wissen, daß
von jetzt ab eine Änderung sich vorbereitet,
und das ist die Hauptsache. Das Wann und
Wie braucht uns nicht zum Kopfzerbrechen zu
veranlassen, wenn wir überzeugt sein dürfen,
daß es eines Tages anders sein wird; das kommt
wie die ersten grünen Blättchen an Baum und
Strauch. Bedeutsam ist, daß dieser Friedens-
schluß ein Faktor ist, mit dem das Kriegswirt-
schaftsleben rechnen muß, und erst recht das
Spekulantentum. Die rücksichtslosen Kriegs-
gewinnler müssen sich sagen, daß der Anfang
vom Ende da ist, daß bei einem neuen Ge-
schäftsbeutezug ihnen das Netz aus der Hand
gleiten kann. Und das Publikum wird nicht
jeden Preis bewilligen, wenn es die feste Aus-
sicht hat, in absehbarer Zeit mit anderen Sä-
tzen rechnen zu können.

13. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Februar 1918

Hohe Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Höchstpreise für Gemüse ausgesprochen

                                           Gemüsewucher.
    Trotz aller Verordnungen treibt der Wucher mit Gemüse auf
unseren Wochenmärkten die häßlichsten Blüten. Gegen diese Aus-
wüchse will das Gericht jetzt mit aller Energie vorgehen. Die Händ-
lerin St. von hier hatte den Höchstpreis für Rotkohl ganz erheblich
überschritten. Der Amtsanwalt beantragte wegen Höchstpreisüber-
schreitung eine Geldstrafe von 100 Mark und wegen der Nichtbeschaf-
fung des vorgeschriebenen Schlußscheines eine solche von 50 Mark.
Das Urteil lautete auf eine Geldstrafe von 100 und 20 Mark. – Die
Händlerin Ehefrau Schw. von hier hatte von der Landwirtin R. in
Höhscheid Spinat, das Pfund zu 30 Pf[enni]g gekauft und ihn auf dem
Solinger und Remscheider Wochenmarkte das Pfund für 50 Pf[enni]g
verkauft. Der Höchstpreis betrug um die fragliche Zeit aber nur 19
Pfennig. Der Amtsanwalt beantragte gegen die angeklagte Schw.
100 Mark und gegen die Angeklagte R. 50 Mark Geldstrafe. Das
Urteil gegen die Schw. lautete auf 70 und gegen die R. auf 25 Mark.

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11. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Februar 1918

Die erhöhten Sonntagsfahrpreise der Solinger Straßenbahn haben keinerlei Wirkung auf den Ausflugsverkehr

                               Von den Straßenbahnen.
    Die Erwartung, daß durch die Erhöhung des Fahrpreistarifs
an Sonntagen der Andrang von Fahrgästen auf den Straßenbahnen
geringsten nachgelassen und die Fahrpreiserhöhung ist in ihrer Wir-
kung weiter nichts als eine Bereicherung der Straßenbahnaktionäre.
Gestern waren die Straßenbahnen und besonders die Bahn
Solingen – Cronenberg – Elberfeld derart überfüllt, daß tat-
sächlich einiger Mut dazu gehörte, eine Reise mit dieser
Bahn zu unternehmen. Die meisten Wagen, besonders in den
Nachmittagsstunden, fuhren schon vom Mühlenplätzchen aus besetzt
ab und unterwegs mußten zahlreiche Fahrgäste auf die Mitfahrt ver-
zichten, weil die Wagen überfüllt waren. Auf einzelnen Wagen
standen die Schaffnerin und auch Fahrgäste auf den Trittbrettern. Sie
begnügten sich mit diesem luftigen aber auch gefährlichen Platz, weil
sonst für sie keine Möglichkeit bestand, ihr Reiseziel zu erreichen.

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