Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. Dezember 1918
Fund von Geld im Kreis Schleiden
Geld gefunden !
Abzuholen bei
Postverwaltung Schleiden.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918
Anordnungen des für Solingen verantwortlichen Generals der zweiten britischen Armee, Herbert Plumer, mit denen viele, das alltägliche Leben einschränkende Verbote erlassen werden.
Anordnungen.
Der Feldmarschall und Oberbefehlshaber der britischen Armeen
hat durch seine Bekanntmachung vom 1. Dezember 1918 befohlen,
daß allen Anordnungen irgendwelcher in seinem Auftrage handelnden
Personen Folge geleistet werden muß.
Ich, der Oberbefehlshaber der zweiten britischen Armee, im Auf-
trage des Oberbefehlshabers der britischen Armeen handelnd, befehle
hierdruch wie folgt:
1. Wohnhäuser.
Auf die Innenseite der Haustür von jedem Wohnhause ist eine
Liste anzuschlagen, aus der Namen, Staatsangehörigkeit, Geschlecht,
Alter und Beschäftigung jeder im Hause wohnhaften Person ersicht-
lich sind.
Das Familienhaupt ist dafür verantwortlich, daß eine solche Liste
in genauer Form angeschlagen wird und daß alle durch Ankunft
bezw. Abgang einzelner Familienmitglieder notwendig gemachten
Aenderungen binnen 3 Stunden nach der Ankunft bezw. Abgang der
betreffenden Person in die Liste eingetragen werden.
Falls ein Wohnhaus aus mehreren, von verschiedenen Familien
bewohnten Stockwerken besteht, ist eine Sonderliste für jedes Stock-
werk zu führen. Diese Liste ist auf die Innenseite der Tür der Woh-
nung und auch auf die Innenseite der Haustür des Gebäudes anzu-
schlagen. Das Haupt jeder Familie ist für das Anschlagen der Liste
verantwortlich.
Niemand darf ohne die Erlaubnis der britischen Militärbehörde
seine Wohnung wechseln.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. November 1918
Normale und Feldpost in Richtung Westen eingestellt
Paketsendungen nach dem Westen eingestellt.
Die Postdirektion teilt uns mit:
Wegen Stockungen im Westen ist die Annahme gewöhnlicher
Wert- und dringender Pakete von Privatpersonen aus den Be-
zirken Aachen, Trier, Koblenz, Köln, Düsseldorf, Dortmund,
Münster und Minden und innerhalb dieser Bezirke vom 12. bis 14.
November gesperrt.
Wegen der augenblicklichen Bahnverhältnisse ist die Annahme
sämtlicher Feldpostsendungen nach der Westfront sofort vorläufig
eingestellt.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. November 1918
Hinweise zu den Postbriefkästen ohne Schilder werden gegeben.
– Postbriefkasten ohne Leerungstafeln. Die
messingenen Schilder der Postbriefkasten werden
zurzeit vielerorts durch gußeiserne ersetzt. Dabei
ist es leider unvermeidbar, daß sich die Kasten
eine Zeitlang in einem Zustand ohne Schild be-
finden. Die schilderlosen Kasten werden jedoch in
der üblichen Weise geleert, so daß für das Publi-
kum keine Veranlassung vorliegt, die Kasten von
der Benutzung auszuschließen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Oktober 1918
Abgabefristen für die Weihnachtspakete für Frontsoldaten
Weihnachtspaketverkehr nach dem Felde.
Um die über die Militärpaketämter zu leitenden Weihnachts-
pakete für die Truppen im Felde möglichst bis zum Feste ihren
Empfängern zuzuführen zu können, müssen sie bis zum 2. De-
zember d[ieses] J[ahre]s ausgeliefert sein. Wegen der schwierigen Beförde-
rungsverhältnisse nach den entfernter gelegenen Gebieten wird die
Auslieferung von Paketen dorthin bis zu den nachstehend angegebenen
Tagen empfohlen: Nach der Türkei und dem Kaukasus bis 31. Ok-
tober d[ieses] J[ahre]s, nach Rumänien und Italien bis zum 10 November d[ieses] J[ahre]s,
nach Finnland bis 20. November d[ieses] J[ahre]s. Für Frachtstücke werden
dieselben Aufgabetermine empfohlen. Der Päckchenverkehr
wird durch vorstehende Anordnungen nicht berührt.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Oktober 1918
Um feindliche Spionage zu erschweren, wurden neue Postbestimmungen erlassen.
Beschränkungen des Postverkehrs mit dem Ausland.
Die Erfahrungen haben gelehrt, daß die feindlichen
Agenten, die sich noch zahlreich in Deutschland aufhalten,
besonders Ansichtskarten und Photographien
sowie Druckschriften verwandt haben, um ihre geheimen
Nachrichten in das Ausland gelangen zu lassen. Es hat sich
deshalb als notwendig erwiesen, den Versand von Ansichts-
karten und aufgezogenen Photographien nach dem Auslande
und den besetzten Gebieten zu unterbinden und von der Ver-
sendung dorthin auch Druckschriften auszuschließen, soweit sie
nicht von Firmen ausgeliefert werden, die an der Beförderung
solcher Druckschriften ein gewerbliches Interesse haben und zur
Auslieferung besonders zugelassen sind. Auf den Gegenstand,
den die Ansichtskarten und Photographien darstellen, und auf
den Inhalt der Druckschriften kommt es dabei nicht an. Zeit-
schriften jedweden Inhalts sind von den feindlichen Agenten
zur geheimen Nachrichtenübermittlung benutzt worden, und
gerade auf und in Ansichtskarten mit ganz harmlosen Dar-
stellungen haben sich geheime Meldungen befunden. Wem
eine Ansichtskarte, eine Photographie oder eine Druckschrift, die
er in das Ausland abgesandt hat, zurückgegeben oder nicht be-
fördert wird, der sehe darin nicht ein gegen ihn gerichtetes
Mißtrauen, sondern mache sich klar, daß es sich um eine in
dieser ernsten Zeit im Interesse der Reichsverteidigung not-
wendige allgemeine Anordnung handelt, von der zu seinen
Gunsten keine Ausnahme gemacht werden kann. Andere krieg-
führende Staaten sind in der Beschränkung des Postverkehrs
viel weiter gegangen als Deutschland. Die Schwierigkeiten,
die die Ueberwachung des Postverkehrs bereitet und die infolge
des immer kunstreicher arbeitenden feindlichen Nachrichten-
dienstes immer größer geworden sind, haben ferner zu folgen-
den Bestimmungen geführt:
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Oktober 1918
Die Post in Solingen verkürzt wegen krankheitsbedingter personeller Engpässe die Schalterzeiten.
Solingen. Infolge zahlreicher Erkrankungen
des Personals wird der Schalterdienst bei der
Postzweigstelle Solingen 2 (Kaiserstraße) bis auf weiteres auf
die Zeit von 9 – 12 Uhr vorm[ittags] und 3 – 6 Uhr nachm[ittags] ein-
geschränkt; die Annahme von Postanweisungen und
Zahlkarten wird aufgehoben.
Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Oktober 1918
Versendung von Weihnachtspaketen für Kriegsgefangene in England
Vermischtes.
Schleiden, 10. Okt[ober]. (Weihnachtspakete für
Kriegsgefangene in England.) Wer für Angehörige
in englischer Gefangenschaft ein Weihnachtspaket für
20 M[ar]k im Ueberweisungsverkehr bestellen will, muß
dies bis zum 15. d[e]s M[ona]ts unter Angabe der genauen
Adresse (mit letztem Truppenteil) bei der Kriegsge-
fangenenfürsorge vom Roten Kreuz in Euskirchen,
Annaturmplatz Nr. 7, anmelden.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Oktober 1918
Weihnachtspakete für Walder in britischer Kriegsgefangenschaft können bestellt werden
Wald. Weihnachtspakete für unsere Kriegs-
gefangenen in England. Es ist gelungen, ein gemischtes
Paket zu einem billigen Preise in Dänemark zu beschaffen. Der
Preis des Paketes beträgt 20,30 Mark, und kann der Inhalt des-
selben auf Zimmer 3 des hiesigen Rathauses erfragt werden, wo auch
Bestellungen von den Angehörigen bis spätestens 21. Oktober auf-
zugeben sind. Reklamationen wegen Nichtankunft der Pakete können
nicht gemacht und Ersatzansprüche nicht gestellt werden.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Oktober 1918
Ein Posthelfer aus Bonn wird wegen eines Diebstahls inhaftiert.
Troisdorf. Ein Posthelfer von hier
wurde von der Bonner Strafkammer zu drei
Wochen Gefängnis verurteilt, weil er in Ge-
meinschaft mit einem Dritten mehrere Postpäck-
chen ihres Inhalts beraubt hatte. Es handelte
sich hauptsächlich um Zigarren und Zigaretten.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. September 1918
Um gegen den Schleichhandel vorzugehen wird die Polizei in Solingen nur vereinzelt Pakete bei der Post kontrollieren.
Solingen. Die Polizei im Postschalterraum.
Von maßgebender amtlicher Stelle ist Anweisung ergangen,
daß die Polizeibeamten sich auf die Prüfung von Einzelfällen,
in denen Verdacht gewerbsmäßigen Schleichhandels vorliegt,
beschränken sollen. Die allgemeine Untersuchung jedes Paketes
ist unzulässig.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918
Eine Postaushelferin wurde wegen Verletzung des Postgeheimnisses zu einer Haftstrafe verurteilt.
Solingen. Das Postgeheimnis verletzt hatte die Post-
aushelferin Erna Str. dadurch, daß sie Feldpostbriefe öffnete, wie sie
behauptete aus Neugier. Vor allem suchte sie Liebesbriefe zu ihrem
Objekt aus und rief dadurch manchen Konflikt zwischen Feldgrauen
und ihrer Liebsten hervor. Das Solinger Schöffengericht verurteilte
sie zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten, wo-
durch ihre Neugierde wohl geheilt sein dürfte.
Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. August 1918
Sendungen an deutsche Kriegsgefangene, die sich in amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Frankreich befinden, müssen besonders beschriftet werden.
Hilden, 28. Aug. Sendungen an deutsche
Gefangene. Postsendungen an die in der Gewalt des
amerikanischen Heeres in Frankreich befindlichen deutschen
Kriegsgefangenen müssen in der Aufschrift neben den sonst
erforderlichen Angaben (Vor- und Zuname, Dienstgrad,
Kompagnie und Regiment, denen der Gefangene angehört
hat) den Zusatz tragen: Care of Central Records Office,
U. S. A., P. O. 717, France. – Postanweisungen für
deutsche Gefangene, die sich in England und in englischen
Lagern auf französischem Boden befinden, dürfen, wie auch
das in allen Postschalterräumen aushängende Merkblatt
über den Gefangenen-Postverkehr vorschreibt, nur an das
Postamt im Haag gerichtet werden.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918
Auf einem Solinger Postamt gab es eine Auseinandersetzung zwischen Personal und Kunden wegen des Kleingeldmangels.
Solingen. Ungefälligkeit bei der Post. Sehr wenig
gefällig war ein Beamter beim Postamt II. Als ein Mann am
Samstagnachmittag eine 15-Pf[enni]g-Marke verlangte und diese mit
einem 50-Pf[enni]g-Stück bezahlte, verlangte der Beamte die Abnahme
weiterer Marken oder Bezahlung mit Kleingeld. Da der Mann kein
Kleingeld hatte, gab es eine Auseinandersetzung, bei der sich der Be-
amte sehr wenig liebenswürdig benahm. Bei dem gegenwärtigen
Mangel an Kleingeld sollte besonders bei öffentlichen Kassen, falls die
Zahlenden nicht über Kleingeld verfügen, eine Zurückweisung nicht
stattfinden. Der in Frage kommende Mann ging nach dem Rat-
hause, wo man gefälliger war und ihm die Marke verkaufte, trotzdem
er auch dort nur ein 50-Pf[enni]g-Stück zum Wechseln hatte. Aehnliche
Klagen gehen uns öfters zu. Also etwas mehr Entgegenkommen!
Es hat nicht immer jeder Käufer Kleingeld.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juli 1918
Neue Regelung des Postverkehrs zwischen Deutschland und den Kriegsgefangenen in Russland
Wald. Postverkehr mit deutschen Kriegsgefangenen
und Zivilverschickten in Rußland durch Vermittlung eines
zwischen der deutschen Hauptkommission und den Unterkom-
missionen bestehenden Kurierdienstes. Um eine Nachrichten-
übermittlung zwischen Kriegsgefangenen und Zivilverschickten
einerseits und der Heimat andererseits zu fördern, hat das deut-
sche Fürsorgekomitee in Moskau eine Zentralpoststelle für die
deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen und ihre Angehörigen
eingerichtet. Jedem Kriegs- und Zivilgefangenen ist es ge-
stattet, zweimal monatlich eine Postkarte nach der Heimat zu
senden. Die Postkarte wird durch Kuriergelegenheit seitens der
in den einzelnen Bezirken tätigen Fürsorgekommissionen der
deutschen Hauptkommission in Moskau zugesandt. Diese ihrer-
seits sendet die Post an die Postüberwachungsstelle Berlin O.
17, von wo aus die unmittelbar Zustellung durch die Post an
die Angehörigen erfolgen wird. – In gleicher Weise soll durch
die Vermittlung der Rote Kreuz-Vereine und Hilfen für
kriegsgefangene Deutsche eine Nachrichtenübermittlung von der
Heimat an die Gefangenen in die Wege geleitet werden. Jedem
Gefangenen darf zweimal monatlich eine Postkarte von seinen
Angehörigen geschrieben werden. Diese Postkarte ist bei dem
zuständigen Hilfsverein einzuliefern und die Rote Kreuz- und
Hilfs-Vereine haben ihrerseits die Kontrolle darüber zu führen,
daß die zuständige Zahl von zwei Postkarten im Monat nicht
überschritten wird. Die Postkarte muß außer der genauen
Adresse des Gefangenen deutlich die Bezeichnung des Gouver-
nements tragen, damit die Verteilung auf die deutschen Für-
sorgekommissionen ohne Schwierigkeiten vor sich gehen kann.
Briefe jeglicher Art, sowie Pakete sind von dieser Beförderung
ausgeschlossen. Ist der Adressat der Postkarte nicht aufzu-
finden, so wird die Postkarte seitens der betreffenden Fürsorge-
kommission vernichtet werden, weil eine unmögliche Belastung
der Kuriere vermieden werden muß. Es sollte deshalb von
dieser Einrichtung nur Gebrauch gemacht werden, nachdem zu-
verlässige Mitteilungen über den Aufenthalt des betr[effenden] Kriegs-
gefangenen oder Zivilverschickten vorliegen. – Diese Nach-
richtenvermittlung ist lediglich als Ergänzung zu der allge-
meinen Gefangenschaft gedacht, welche nach Eröffnung des all-
gemeinen Postverkehrs zwischen Deutschland und Rußland
wieder aufgenommen ist. Sie bezweckt, von den unzuverlässigen
russischen Verkehrsverhältnissen unabhängig zu sein. Geeignete
Vordrucke sind auf Bureau 3 des hiesigen Rathauses erhältlich,
wo im übrigen auch die ausgeschriebenen Postkarten abzu-
liefern sind.