12. Oktober 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Oktober 1917

Der Begriff und die Verwendung „Feldpostbrief“ unterliegen strengen Regeln.

   –  Mißbräuchliche Benutzung der Aufschrift
„Feldpostbrief“. Die Gebührenvergünstigungen
im Feldpostverkehre werden nur den Heeres-
angehörigen selbst und auch diesen nur in
Privatangelegenheiten, nicht auch in gewerb-
lichen Angelegenheiten gewährt. Es ist daher
unzulässig, daß 1., Personen, die dem Heere
nicht angehören, sich des Vermerks „Feldpost“
auf Sendungen an Nicht-Heeresangehörige be-
dienen, 2. Militärpersonen von ihren Angehö-
rigen usw. ausgehende Sendungen mit diesem
Vermerke versehen, selbst dann, wenn sie
selbst kurze Zusätze beifügen, 3. Personen, die
auf Portovergünstigungen keinen Anspruch ha-
ben, auf Sendungen an Nicht-Heeresangehö-
rige, die von Heeresangehörigen abgesandt
werden, Grüße, gute Wünsche oder sonstige
persönliche Mitteilungen hinzufügen. Verstöße
gegen diese Bestimmungen werden wegen Por-
tohinterziehung unnachsichtlich strafrechtlich
verfolgt.

1. März 1916

19160301_Portofreiheit_241

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. März 1916 

Die Portofreiheit für Feldpostsendungen bleibt bestehen.

   –   Dauernde Portofreiheit für Feldpost-
sendungen. Im Zusammenhang mit den
Kriegssteuergesetzentwürfen ist in der Presse
die Vermutung aufgetaucht, daß der ge-
plante Kriegszuschlag zu den Postgebühren
auch auf die Feldpostsendungen Anwendung
finden solle. Diese Vermutung ist, wie wir
an zuständiger Stelle erfahren, unzu-
treffend. Die Portofreiheit und die er-
mäßigten Gebühren für Feldpostsendungen
werden durch den geplanten Kriegszuschlag
nicht berührt.

21. November 1915

19151121_Porto_144

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. November 1915

Es sind keine Erhöhungen des Portos beabsichtigt.

       –   Keine Erhöhung des Reichsportotarifs.
Seit einiger Zeit sind Gerüchte verbreitet wor-
den, das Reichsschatzamt bereite als eine Art
Kriegssondersteuer eine Erhöhung der Porto-
gebühren vor. Diese Gerüchte sind völlig un-
begründet. Offenbar handelt es sich um Kom-
binationen im Zusammenhang mit der von Eng-
land vorgenommenen Portoerhöhung. An sich
wäre es natürlich denkbar, daß das Reichsschatz-
amt wie die übrigen Einnahmequellen des Rei-
ches so auch die Postgebühren in dieser Rich-
tung nachprüft; tatsächlich besteht aber die Ab-
sicht einer Erhöhung zur Zeit nicht.