12. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. März 1918

In Solingen tagte der Kriegshilfeausschuss. Vor allem die Lebensmittelversorgung stand im Mittelpunkt der Tagesordnung.

          Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   In der gestrigen Sitzung führte in Abwesenheit des Oberbürger-
meisters Herr Kommerzienrat Wolters den Vorsitz. Zunächst
wurden die Summen bekanntgegeben, die im Monat Februar für
Kriegshilfe ausgegeben worden sind. Für Familienunterstützung
waren 289 904,31 Mark. Die Mietsbeihilfe erforderte den Be-
trag von 60 754,15 Mark. Unterstützungsberechtigt waren 3054
Frauen, 711 Eltern und 5682 Kinder. Für Kleider und Schuhe
wurden insgesamt seit September 1915 ausgegeben 1 195 795,94 Mark.
   Der Vorsitzende gab dann bekannt, daß auch für Solingen
eine Fürsorgevermittlungsstelle für die in der Industrie
beschäftigten Frauen und Mädchen eingerichtet worden ist. Es handelt
sich hauptsächlich um die Einrichtung von Krippen, Säuglingspflege
usw.

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23. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Oktober 1917

Einladung zu einer Gewerkschaftsversammlung über die neue Solinger Lebensmittelversorgung

Arbeiterausschüsse und Lebensmittel-
      kommissionen von Solingen.
Donnerstag, den 25. Oktober 1917, abends
   8 Uhr, im Gewerkschaftshaus in Solingen:
   Versammlung
             Tages-Ordnung:
Die neue Lebensmittel-Versorgung
       im Stadtkreise Solingen.
            Referenten: Herren Oberbürgermeister Dicke
                                und Polizeiinspektor Kircher
      Zu dieser Versammlung laden wir die Arbeiterausschüsse
und Lebensmittelkommissionen des Stadtkreises Solingen
hiermit dringend ein.
      Deutscher Metallarbeiter-Verband.
      Industriearbeiter-Verband.
      Christlicher Metallarbeiter-Verband.

4. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. September 1917

Bericht über die Sitzung des Solinger Kriegshilfsausschuss: Zentrales Thema war die Lebensmittelversorgung, insbesondere die zu erwartende Versorgung mit Kartoffeln

             Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   Unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters tagte gestern nach-
mittag eine Sitzung der Kriegshilfsausschusses. Der Vor-
sitzende gab bekannt, daß im verflossenen Monat an Kriegsunter-
stützung 315 048 Mark von der Stadt bezahlt worden sind. Für
Schuhe und Kleider wurde im letzten Monat die Summe von 37 186
Mark ausgegeben. Mit der Lieferung der Lebensmittel an die Händ-
ler soll, einem früher gemachten Vorschlag entsprechend, gewechselt
werden, so daß alle Händler der Reihe nach auch dann Waren er-
halten, wenn von einer Sorte nicht genügend vorhanden ist.

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21. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. März 1916

Im Kreishaus Opladen tagte der Preisprüfungs-Ausschuss des Landkreises Solingen. Neben den neuen Regelungen für Schweinefleisch standen die Versorgung und die Preise von Kartoffeln im Mittelpunkt der Diskussion. Ergebnis: Kartoffeln unter 6,50 Mark werden sich für die Konsumenten kaum beschaffen lassen. Versorgungslücken sind zu erwarten

           Eine Sitzung des Preisprüfungs-
                   Ausschusses
tagte gestern nachmittag unter dem Vorsitz des Landrats im
Kreishause zu Opladen. Die Sitzung hatte sich in erster Linie
mit dem neu festgesetzten Kleinhandelspreisen für Fleisch und
Kartoffeln zu beschäftigen. Der Vorsitzende besprach zunächst
die zuletzt herausgekommene Verordnung der Höchstpreise für
inländisches Schweinefleisch. Nach dieser sind die Preise für die
einzelnen Stücke festgesetzt, die Zahl der verschiedenen Wurst-
sorten wird beschränkt, inländisches Schweinefleisch darf keiner
Räucherung mehr unterworfen werden, ebenso darf nicht mehr
als ein Drittel des ausgeschlachteten Gewichtes verarbeitet
werden. Es entsteht nun die Frage, ob in kleineren Gemeinden,
in denen die Unkosten nicht so groß sind, nicht die Preise anders
abgestuft werden können und zwar niedriger. In einer kurzen
Aussprache, in der zur Kenntnis gebracht wurde, daß die fest-
gesetzten Preise auf Probeschlachtungen beruhen, verständigte
man sich dahin, die Preise, wie sie in der angeführten Ver-
ordnung angegeben sind, als angemessen für alle Gemeinden
beizubehalten. Die Kosten für Durchführung der Verordnung
übernimmt der Kreis.

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