30. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. September 1918

Kritik an den behördlichen Hamsterjagden

                    Eine Folge der Hamsterjagden.
   Statt einer scharfen Erfassung der Nahrungsmittel bei den
Erzeugern, wie dies von uns immer wieder verlangt wurde,
ist man behördlicherseits zu den Hamsterjagden übergegangen.
Daß sie verfehlt sind und in der Hauptsache nur die kleineren
Hamster erlegt werden, während die großen der Nachstellung
sich zu entziehen wissen, ist eine bekannte Tatsache. Wozu aber
des ferneren die Jagden führen können, wurde auf einem
Kleinbahnhof im sogenannten Münsterlande der Provinz West-
falen entdeckt. Bei der Entleerung des Abortes wurde eine
große Menge von Lebensmitteln, wie Eier, Schinken, Speck,
Würste, Butterwellen usw. zutage gefördert, die in der Angst
vor dem auftauchenden Gendarm schnell dem Orkus des Bahn-
hofsklosetts überliefert worden sind. Eine andere Erklärung
ist für diese sündhafte Vernichtung von wertvollen Lebens-
mitteln nicht denkbar. Will man angesichts solcher Vorkomm-
nisse nicht endlich von den Jagden ablassen und statt dessen
nachhaltigst der Forderung der scharfen Erfassung Raum
geben? Es wird höchste Zeit dazu!

28. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. September 1918

Reaktion des Solinger Händlers Pütz auf die Anschuldigung, er würde bei seinem Milchverkauf betrügen.

   Solingen. Wo bleibt die Polizei? Auf unsern Artikel
in Nr. 225 vom 25. September werden wir um Aufnahme folgen-
der Berichtigung gebeten:
      „Der Milchpreis, welcher bis zum 12. September 36 Pf[enni]g und
   vom 13. September ab 38 Pf[enni]g ab Molkerei betrug, ist amtlich
   als Höchstpreis bekanntgegeben. Mein Einkaufspreis beträgt nicht
   26 Pf[enni]g, sondern 29 Pf[enni]g. Hinzu kommen vorab größere Verluste
   beim Transport auf der Bahn, Abfuhrgeld, Kannenverschleiß usw.,
   so daß ich nur einen bescheidenen Verdienst an der Milch habe.
   Allein für Milchtransportkannen bezahlte ich in diesem Jahre und
   infolge, daß nur minderwertiges Kriegsmaterial zu kaufen ist,
   52 116,95 Mark und sind 40-50 Prozent als Verschleiß der
   Kannen nicht zu hoch gerechnet. Die Milchgefäße enthalten 42
   Liter Milch und sind mir mit 42 Liter berechnet worden. Es ist
   unrichtig, daß die Kannen auf 40 Liter geeicht sind. Die Abgabe
   der Milch in großen Kannen erfolgt auf besonderen Wunsch vieler
   Kunden, weil diese lieber armen Frauen für das Zubringen der
   Milch etwas geben, als daß sie Milch selber holen. Die Poli-
   zei wird da wohl keine Veranlassung haben, einzuschreiten.
                                          Hochachtend
                                                                              L. Pütz.“
      Nun haben wir alle Seiten gehört, es könnte höchstens noch der
Produzent in Frage kommen. Schuld hat wie immer niemand und
alles bleibt, wie es ist.

27. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. September 1918

Um gegen den Schleichhandel vorzugehen wird die Polizei in Solingen nur vereinzelt Pakete bei der Post kontrollieren.

  Solingen. Die Polizei im Postschalterraum.
Von maßgebender amtlicher Stelle ist Anweisung ergangen,
daß die Polizeibeamten sich auf die Prüfung von Einzelfällen,
in denen Verdacht gewerbsmäßigen Schleichhandels vorliegt,
beschränken sollen. Die allgemeine Untersuchung jedes Paketes
ist unzulässig.

 

25. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918

Lukrativer Schleichhandel mit Magermilch in Solingen

   Solingen. Wo bleibt die Polizei? Zu unserer
vorgestrigen Notiz über Vorgänge beim Milchverkauf wird
uns von einem Beteiligten unter anderem folgendes
geschrieben: „Von einem heimlichen Magermilch-Handel kann
keine Rede sein. Es kommen mindestens 12 Personen in Be-
tracht, welche schon seit einem Jahr bei Pütz jeden Abend
kannenweise Magermilch zum Wiederverkauf holen. Was
das lohnende Geschäft anbetrifft, ist folgendes richtig zu stellen:
Der Händler Pütz zahlt für die Magermilch 26 Pf[enni]g pro
Liter. An die Wiederverkäufer gibt er sie für 38 Pf[enni]g ab, also
ein Aufschlag von 12 Pf[enni]g pro Liter. Für diese
12 Pf[enni]g fährt Pütz die Milch vom Nordbahnhof zur Nordstraße.
Hier nehmen die Wiederverkäufer, nachdem sie 2 bis 3 Stunden
gewartet haben, die Milch in Empfang und fahren damit durch
die Straßen, wo die Milch mit einem Aufschlag von 4 Pf[enni]g pro
Liter verkauft wird. Sodann muß noch festgestellt werden,
daß Pütz sich die Magermilch mit 42 Liter pro Kanne von den
Wiederverkäufern bezahlen läßt, während die Kannen nur auf
40 Liter geeicht sind. Also möge die Behörde bei dem ganzen
Magermilchschwindel an der Quelle anfangen zu revidieren.
Sie wird dann auch die Wahrnehmung machen, daß manche
Kannen schon von weitem buchstäblich stinken, während in
andern nur blaues Wasser ist.“ – Nach diesem Schreiben ist der
Ruf nach der Polizei erst recht am Platze. Wir unterstreichen
es voll und ganz, daß in diesem Falle bei Herrn Pütz die Unter-
suchung beginnt. 12 Pf[enni]g Verdienst pro Liter bei nahezu keiner
Arbeit ist ein Wucherpreis, den Herr Pütz gar nicht fordern
darf. Die Behörde muß hier einschreiten.

25. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918

Die Verdunkelung muss zum Schutz vor Fliegerangriffen überall eingehalten werden. Die Polizei wird dies streng kontrollieren.

  Verdunkelungsmaßnahmen gegen Angriffe aus der Luft.
      Auf Grund einer Verfügung des stellv[ertretenden] Generalkommandos
in Münster müssen alle Oeffnungen (Fenster, Türen, Ober-
lichter usw.) von künstlich erhellten Innenräumen (Wohn-
räumen, also auch Treppenflure, Werkstätten, Fabriken, Gast-
häuser, Kaufläden usw.) und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie
nach der Straße oder nach den Hofräumen, Gärten usw. be-
legen sind, nach dem Eintritt der Dunkelheit mit dicht-
schließenden Verkleidungen versehen werden. Sofern letztere
nicht lichtundurchlässig sind (Fensterläden, Rolläden usw.)
müssen sie aus dunkelfarbigen Stoffen bestehen, oder die
Fenster pp. mit dunklem Anstrich versehen werden. Verboten
ist auch jede Außenbeleuchtung von Geschäften, Warenhäusern,
Theatern, Lichtspielhäusern, Gastwirtschaften, Kaffeehäusern,
Privathäusern und dergleichen. Die Durchführung dieser Ver-
dunkelungsmaßnahmen gegen feindliche Fliegerangriffe wird
aber von einem großen Teil der Bürgerschaft und Werke
mangelhaft bezw. überhaupt nicht erfüllt. Nachdem mehrfach
öffentlich bekanntgegebene Warnungen bei einzelnen Be-
wohnern erfolglos geblieben sind, wird nochmals dringend
darauf aufmerksam gemacht, daß in Zukunft gegen diejenigen
Personen, welche den diesbezüglichen behördlichen Anord-
nungen nunmehr keine Folge leisten, mit strengen Strafen
vorgegangen wird. Die Polizeiorgane sind streng angewiesen,
jede Zuwiderhandlung zur Anzeige zu bringen.

24. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. September 1918

Wegen eines Angriffs auf einen Polizisten wurde ein Arbeiter aus Wiesdorf zu einer Haftstrafe verurteilt.

  Wiesdorf. Kriegsgericht. Ein Verwaltungsassistent
hatte in Begleitung eines Polizisten in Uniform in der hiesigen
Gemeinde die Plomben des Rindviehs nachzukontrollieren. Als
sie unterwegs einer Anzahl des schleppfüßigen Hornviehs be-
gegneten, das mit strotzenden Eutern in der Richtung auf die
Mühle zu getrieben wurde, und sich bei dem Treiber nach dem
Namen des Besitzers der Kühe erkundigten, wurden die Be-
amten von dem in der Nähe stehenden 29 jährigen Arbeiter
Johann G., den die Sache gar nichts anging, beschimpft und
mit Schlägen bedroht. Daraufhin sollten die Personalien des
Arbeiters festgestellt werden; der aber schlug den Polizisten der-
maßen, daß dieser blutend und bewußtlos zusammenbrach und
erst nach Verlauf einer Stunde wieder zu sich kam. Der Arzt
stellte eine Gehirnerschütterung bei ihm fest. Das Außerordent-
liche Kriegsgericht Köln verurteilte den Arbeiter wegen tät-
lichen Angriffs auf einem Beamten der Staatsgewalt zu neun
Monaten Gefängnis.

23. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1918

Über das Reservelazarett in Ohligs kursieren einige Gerüchte. Eine Klarstellung der Behörden, die gegen die Verbreiter der Gerüchte vorgehen will, bleibt aber aus.

   Ohligs. Gerüchte. In den letzten Tagen kursierten hier
ganz unglaubliche Gerüchte über Vorgänge im Reservelazarett
im Zusammenhang mit der Lebensmittelversorgung usw. Eine
Anzahl Namen wurden dabei genannt, von Verhaftungen
wurde gesprochen, usw. usw. Wie uns die Polizeiverwaltung
am Samstag mitteilte, wird gegen die Verbreiter der Gerüchte
gerichtlich vorgegangen. Besser wäre es schon, die Behörde
würde in dieser Sache eine aufklärende Notiz veröffentlichen.
Die Gerüchte werden dann sicher verstummen.

23. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1918

In Ohligs und Weyer wurden zwei illegale Schlachtungen aufgedeckt.

   Ohligs-Weyer. Geheimschlachtungen? Am Sonn-
tagvormittag erhielt das nach Ansicht der Bewohner des Be-
zirks sonst recht stiefmütterlich behandelte Weyer „hohen“ Be-
such. Gegen 8 Uhr vormittags erschienen hier der Ohligser
Gendarm Hanig nebst Wagen und Pferd und ein Ohligser
Metzger und hielten vor dem Hause des Metzgers Karl Mutz.

Weiterlesen

23. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1918

Ein Bürger fordert in Solingen mehr nächtliche Polizeikontrollen, da die Verdunkelung für illegale Milchverkäufe genutzt wird.

   Solingen. Wo bleibt die Polizei? Diese Frage richtet
ein Bürger der Nordstadt an unsere Redaktion. Er schreibt dazu:
Dunkle Geschäfte werden des Abends in der Nordstadt an manchen
Straßenecken abgewickelt. Dort blüht zurzeit der „heimliche“ Ver-
kauf von Magermilch, wobei den Verkäufern die Abblendung wegen
Fliegergefahr besonders zustatten kommt. Im Dunkeln ist gut
munkeln, und 5 anstatt 6 Liter sind keine Seltenheit. Das ist am
letzten Freitag wieder von den Käufern festgestellt worden. Zu
diesem Extra-Ueberverdienst kommt noch eine ständige Ueberschrei-
tung der Höchstpreise, so daß der Verkauf von Magermilch in der
abgedunkelten Nordstadt ein wirklich lohnendes Geschäft ist. Ist der
Polizei diese Ueberschreitung bekannt, und haben die Verkäufer auch
einen Gewerbeschein? Wenn nein, dann kümmere sie sich um diese
Dinge. Im Interesse der Käufer ist eine schnelle Abhilfe notwendig.

23. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1918

Die Polizei wird in Solingen die Einhaltung der Wohnungsmeldepflicht streng kontrollieren.

               Stadt Solingen.
   An- und Abmeldepflicht von freien Wohnungen. Nachdem durch
die Polizeiverordnung vom 10. September d[iese]s J[ahre]s die An- und Ab-
meldepflicht von freien Wohnungen bei dem städtischen Wohnungs-
nachweise eingeführt worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, daß
sich die Geschäftsräume des Wohnungsnachweises im Stadtbauamt,
Zimmer Nr. 2 befinden. Daselbst können die in der Polizeiverord-
nung vorgeschriebenen Meldekarten unentgeltlich in Empfang ge-
nommen und ausgefüllt werden. Die gegenwärtige Wohnungsknapp-
heit macht zur restlosen Erfassung aller leerstehenden oder infolge
Kündigung nicht vermietbaren Wohnungen die nachdrücklichste Durch-
führung der Meldepflicht notwendig. Ich weise ausdrücklich darauf
hin, daß für jede Nichtbefolgung der Meldepflicht unnachsichtlich Be-
strafung eintreten wird. Die Polizeibeamten sind angewiesen, jede
unterlassene Meldung zur Anzeige zu bringen. Das Ergebnis der An-
und Abmeldung der Wohnungen wird wöchentlich im Stadtbauamte
und im Stadthause durch Aushang bekanntgegeben.

18. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. September 1918

Polizeimeldungen vom Wochenende aus Ohligs.

   Ohligs. Von der Polizei. Festgenommen wurde
am Sonntagnachmittag in dem an der Maubeshauserstraße
gelegenen Hause seiner Schwiegereltern ein Deserteur, der als
gemeingefährlicher Verbrecher schon mehrere Gefängnisstrafen
verbüßt hat. Vor einigen Tagen war derselbe bereits schon
einmal an der hiesigen Bahn abgefaßt worden; es gelang ihm
jedoch damals, bei der Abführung zum Rathause zu entweichen.
Die auf ihn abgegebenen Schüsse trafen nicht. – Ermittelte
Obstdiebe. Einem an der Ellerstraße wohnenden Anwohner
sind in den letzten Tagen sämtliche Aepfel von seinen beiden
Bäumen gestohlen worden. Als Täter wurde jetzt ein 17 jäh-
riger Bursche aus der Nachbarschaft ermittelt, der zur Anzeige
gebracht wurde. – Dem Apotheker Ebermaier an der Düssel-
dorferstraße sind ebenfalls wiederholt Birnen aus seinem
Garten gestohlen worden. Außerdem wurde ihm ein
großer Teil seines Gartens von den Tätern in erheblichem
Maße beschädigt. Auch hier gelang es, die Täter, eine ganze
Anzahl Schüler und mehrere junge Burschen aus der Nach-
barschaft, zu ermitteln und ebenfalls zur Anzeige zu bringen.
Hoffentlich bleibt die wohlverdiente Bestrafung nicht aus.

17. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. September 1918

In Solingen müssen freiwerdende Wohnungen vom Vermieter den Behörden gemeldet werden.

   Solingen. Oeffentlicher Wohnungsnachweis. Im
Bezirk unseres Stadtkreises ist eine neue Polizeiverordnung in Kraft
getreten, die dem Wohnungsvermieter freiwerdender Wohnungen
bis zu 6 Wohnräumen die An- und Abmeldung zur Pflicht macht.
Vor allem sind auch leere Einzelzimmer und möblierte Wohnungen
anzumelden. Ein empfindlicher Mangel herrscht schon von je bei uns
in möblierten Zimmern, daß auch diese der Anzeigepflicht unter-
liegen, ist deshalb sehr wesentlich.

16. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. September 1918

Die Stadt Solingen stellt weitere Hilfspolizeisergeanten ein.

   Solingen. Mehrere Hilfspolizeisergeanten will
unsere Stadtverwaltung noch einstellen. Die dunklen Winternächte
werden die herrschende Unsicherheit noch erhöhen, es soll deshalb ins-
besondere die Zahl der Nachtbeamten vermehrt werden.
Gestohlen wird ja heute überall recht viel; im allgemeinen steht So-
lingen aber mit seiner Diebstahlsstatistik verhältnismäßig günstig da,
was wir wohl darauf mit zurückführen können, daß es in den meisten
Fällen gelang, die Einbrecher zu ermitteln. Immerhin ist es aber
doch ganz gut, wenn nachts mehr Beamten auf den Beinen sind.
Personen, die als Hilfspolizeisergeanten eintreten wollen, mögen
schriftliche Bewerbungen mit Anführung ihres Lebenslaufs der Stadt-
verwaltung, Stadthaus, Zimmer 54 einreichen.

14. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. September 1918

Einbrüche, Diebstähle und Verhaftungen in Ohligs.

   Ohligs. Von der Polizei. Eingebrochen
wurde in der Nacht zum Freitag bei dem Fabrikant Hugo
Altenpohl an der Grünewalderstraße. Dem Täter fielen hier
17½ Dutzend Hartgummi-Beschalungen und 24 Karton
Taschenmesser im Gesamtwerte von rund 2000 Mark in die
Hände. Der Geschädigte fand die Tür zur Fabrik gestern
morgen geöffnet vor; letztere muß mithin mittels Nachschlüssels
geöffnet worden sein. Die polizeilichen Ermittelungen sind, da
Anzeige erstattet ist, eingeleitet. – Am Donnerstagabend wurde
in der Wohnung der Familie J. an der Kölnerstraße ebenfalls
ein Einbruch verübt. Außer einer Anzahl Kleidungsstücke
fielen dem Täter hier noch 300 Mark in barem Gelde in die
Hände. Die Kleidungsstücke, Anzüge und Ueberzieher hatten
einen Wert von 1000 Mark. Von den Angehörigen der Familie
war leider niemand im Hause anwesend. Als des Diebstahls
verdächtigt wird ein entwichener Militärgefangener, der frühere
Fürsorgezögling Paul H. aus Solingen, dem außerdem noch
weitere derartige Diebstähle zur Last gelegt werden. H. ist zur-
zeit flüchtig. – Am Donnerstagabend gegen 10 Uhr wurde in
einem Fabrikraume der Firma Peter Altenbach u[nd] Söhne an
der Schwanenstraße ein Mann in dem Augenblick er-
tappt, als er eine Anzahl Messer in einem Sack verschwinden
lassen wollte. Er wurde festgehalten. In dem Sack hatte er,
wie an Ort und Stelle festgestellt wurde, bereits eine größere
Anzahl Messerklingen im Werte von 250 Mark untergebracht.

Weiterlesen

11. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. September 1918

Für Geldsammlungen ist eine behördliche Genehmigung notwendig.

  Solingen. Geldsammlung ohne behördliche
Genehmigung verboten. In den letzten Tagen sind
bei hiesigen Werken und bei Privatem Leute vorstellig geworden,
die sich Gelder erbaten zur Unterstützung einer Kriegsbeschädig-
ten-Organisation. Die Polizeiverwaltung ersucht uns, die Be-
völkerung darauf aufmerksam zu machen, daß zur besagten
Sammlung keine Genehmigung erteilt wurde. Wer also weiter
Sammlungen für diesen oder einen andern Zweck vornehmen
will, besorge sich zunächst die behördliche Genehmigung.