Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Mai 1915
Verbot der Werbung für Wahrsager
Bekanntmachung.
Die öffentliche Anpreisung von Wahrsagern,
Phrenologen und ähnlichen Personen wird untersagt.
Dazu gehört auch das Einrücken von Anzeigen in die
Zeitungen und das Aushängen von Schildern.
Zuwiderhandlungen werden nach § 9 des Gesetzes
über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851
(Gefängnis bis zu einem Jahre) bestraft.
Coblenz, den 28. April 1915.
Stellvertretendes Generalkommando 8. Armeekorps.
Der Kommandierende General.
von Ploetz, General der Infanterie.