2. Oktober 1915

2. Oktober 1915

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorf General-Anzeiger vom 2.10.1915

Beschlagnahmung von Schlaf-, Haar- und Pferdecken

Beschlagnahme von Decken.
Im Reichs- und Staatsanzeiger veröffent-
lichen die vier Kriegsministerien die sofort in
Kraft tretende Bekanntmachung betreffend die
Beschlagnahme von Schlafdecken,
Haardecken und Pferdedecken (Woy-
lachs). Aus dem Inhalt sei folgendes hervor-
gehoben:
Beschlagnahmt werden alle Schlafdecken,
Haardecken und Pferdedecken in demselben Um-
fange, wie sie auf Grund der Bekanntmachung
vom 31. August 1915 meldepflichtig waren, ferner
Deckenstoffe und nicht abgepaßte
Deckenstücke. Beschlagnahmt sind ferner die
in Arbeit befindlichen oder künftig herzustel-
lenden Decken ohne Rücksicht auf die Menge, die
Größe und das Gewicht in dem Augenblick, wo
sie den Webstuhl verlassen. Neue Herstellungs-
verträge für Woylachs und Schlafdecken werden
zukünftig nur noch von der Königlichen Feld-
zeugmeisterei Berlin und dem Königlichen Be-
kleidungs-Beschaffungsamt Berlin abgeschlossen.
Eine Veränderung in dem Eigentum oder Ge-
wahrsamverhältnis der Decken seit deren An-
meldung soll möglichst dem Webstoff-Meldeamt
mitgeteilt werden. Dieses ist ermächtigt, das
Eigentum an den beschlagnahmten Gegenständen
auf die von ihm zu bezeichnenden Personen
oder Behörden zu übertragen. Ebenso sind alle
Anfragen und Anträge über die vorliegende
Bekanntmachung an das Webstoff-Meldeamt zu
richten.
Von den amtlichen Vertretungen des Han-
dels (Handelskammern u[nd] s[o] w[eiter]) sind Abdrücke der
Bekanntmachung unentgeltlich gegen Einsen-
dung des Portos erhältlich.

1. September 1915

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend Amtliches Kreisblatt) vom 01. September 1915

Anordnung einer Bestandserhebung der Schlaf- und Pferdedecken

Vermischtes
Schleiden, 30. Aug. Durch eine mit ihrer Ver-
kündigung am 31. August 1915 in Kraft tretende Be-
kanntmachung des Generalkommandos des 8. Armee-
korps wird eine Bestandserhebung von Schlafdecken
und Pferdedecken (Woilachs) angeordnet. Hiernach
sind alles im Gebrauch befindlichen Vorräte an:
1. Schlafdecken aus Wolle, 2. Schlafdecken aus Wolle,
gemischt mit Baumwolle oder anderen pflanzlichen
Spinnstoffen, 3. Schlafdecken mit Baumwolle, 4. Haar-
decken, 5. Pferdedecken (Woilachs) nach dem Stand
am Beginn des 1. September 1915 zu melden. Nicht
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