Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorf General-Anzeiger vom 2.10.1915
Beschlagnahmung von Schlaf-, Haar- und Pferdecken
Beschlagnahme von Decken.
Im Reichs- und Staatsanzeiger veröffent-
lichen die vier Kriegsministerien die sofort in
Kraft tretende Bekanntmachung betreffend die
Beschlagnahme von Schlafdecken,
Haardecken und Pferdedecken (Woy-
lachs). Aus dem Inhalt sei folgendes hervor-
gehoben:
Beschlagnahmt werden alle Schlafdecken,
Haardecken und Pferdedecken in demselben Um-
fange, wie sie auf Grund der Bekanntmachung
vom 31. August 1915 meldepflichtig waren, ferner
Deckenstoffe und nicht abgepaßte
Deckenstücke. Beschlagnahmt sind ferner die
in Arbeit befindlichen oder künftig herzustel-
lenden Decken ohne Rücksicht auf die Menge, die
Größe und das Gewicht in dem Augenblick, wo
sie den Webstuhl verlassen. Neue Herstellungs-
verträge für Woylachs und Schlafdecken werden
zukünftig nur noch von der Königlichen Feld-
zeugmeisterei Berlin und dem Königlichen Be-
kleidungs-Beschaffungsamt Berlin abgeschlossen.
Eine Veränderung in dem Eigentum oder Ge-
wahrsamverhältnis der Decken seit deren An-
meldung soll möglichst dem Webstoff-Meldeamt
mitgeteilt werden. Dieses ist ermächtigt, das
Eigentum an den beschlagnahmten Gegenständen
auf die von ihm zu bezeichnenden Personen
oder Behörden zu übertragen. Ebenso sind alle
Anfragen und Anträge über die vorliegende
Bekanntmachung an das Webstoff-Meldeamt zu
richten.
Von den amtlichen Vertretungen des Han-
dels (Handelskammern u[nd] s[o] w[eiter]) sind Abdrücke der
Bekanntmachung unentgeltlich gegen Einsen-
dung des Portos erhältlich.