Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. April 1915
Verteilung von Beute- oder dienstuntauglichen Pferden durch die Landwirtschaftskammer
Schleiden, 31. März. Beim Kriegsministerium
laufen zahlreiche Gesuche um Ueberlassung von Beute-
pferden und von dienstunbrauchbaren Pferden ein.
Die Verteilung dieser Pferde ist aber in Preußen
und in den Bundesstaaten, die im Bezirk preußischer
Armeekorps liegen, Sache der Landwirtschaftskammern.
Anträge auf Pferdeüberweisung swolle man daher,
stets an die zuständigen Landwirtschaftskammern richten.