22. Oktober 1914

BR 0001 Nr. 1587 Bl. 12av

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Aachen, BR 0001 Nr. 1587, Bl. 12av.

Ein Happy End im Großen Krieg: Der am 14. August zum Kriegsdienst eingezogene Wallach des Oestricher Landwirts Josef Rütten hat sich als dienstuntauglich erwiesen und wird zurückgegeben.

Das vorseitig aufgeführte Pferd war für den Heeres-
dienst unbrauchbar und hat Rütten sich dasselbe in
Gereonsweiler zurückholen müssen.
Erkelenz, den 22. Oktober 1914.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister
I.V.
[…]

14. August 1914

BR 0001 Nr. 1587 Bl. 12ar

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Aachen, BR 0001, Nr. 1587, Bl. 12a.

Die Einziehung der Pferde in den Heeresdienst beraubte vielerorts die Landwirte einer wichtigen Arbeitskraft. Doch auch hier wogen die Pflichten zur Verteidigung des Vaterlandes höher als individuelle arbeitsorganisatorische Schwierigkeiten. Sachverständigenkommissionen musterten die Pferde und legten Entschädigungssummen für die Besitzer fest. Als problematisch erwies sich bisweilen die Auszahlung der vereinbarten Summen, um die manche Entschädigte lange kämpfen mussten.

Auf Ersuchen des Herrn Oberlieuntnants [sic] von Stumpfeld-Lilien-
anker Fuhrparkkolonne 4 wurde heute durch die mittels Handschlag
an Eidesstatt verpflichteten Sachverständigen:
1.Theodor Gerards Oestrich,
2. Franz Schrammen Erkelenz,
3. Heinrich Aretz Erkelenz
das Pferd des Landwirts Josef Rütten zu Oestrich, Wallach
Fuchs mit Blässe, 15 Jahre alt
für den Kriegsdienst in Anspruch genommen.
Geschätz[t] 750 Mark 750 Mark 750 Mark also zum Preise von 750
Mark angekauft, worüber dieses Anerkenntnis.

Erkelenz, den 14. August 1914
Die Polizeiverwaltung:
Der Bürgermeister:
I.A.
Dolmen
Polizeikommissar.
v. Stumpfeld-Lilienanker
Oberleutnant d. R. a. D.
Vertreter der Fuhrparkkkol[onne]  4 II. A[rmee] K[orps]

[Das
Pferd
ist zurück-
geliefert]

5. August 1914

BR 0001 Nr. 1585 Bl. 2rBR 0001 Nr. 1585 Bl. 2v

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Aachen, BR 0001 Nr. 1585 Bl. 2.

Unmittelbar mit der Mobilmachung verbunden war auch die Einziehung von Pferden zum Kriegsdienst. Überall fanden entsprechende Requirierungen statt, den Besitzern wurden Entschädigungsgelder gezahlt. Auf diesem Wege waren allein im Landratsamt Schleiden in der Eifel in den ersten Kriegstagen bereits 507 Pferde zusammengekommen. Ihr Schicksal war kaum weniger blutig als das ihrer menschlichen Mitkämpfer. Allein auf deutscher Seite sollen im gesamten Ersten Weltkrieg rund eine Million Pferde gestorben sein.

3. August 1914

P12908883Aug

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Uedemer Volkszeitung vom 3. August 1914, Bekanntmachung des Landrates Eich vom 1. August

Nach dem Befehl Se. Majestät gilt der 2. August als erster Mobilmachungstag. Die Pferdeaushebung und Wagengestellung findet in Kalkar auf dem Marktplatz statt. Alle nach der letzten Vormusterung erfassten Pferde und Zugänge sowie Wagen sind zu stellen

Bekanntmachung.

Nachdem von Se. Majestät, dem Kaiser und König, die Mobilmachung der Armee befohlen, gilt der 2. August als erster Mobilmachungstag. Die Pferde-Aushebung und Wagengestellung findet zu Calcar auf dem Marktplatz am 2. bis einschl. 5. Mobilmachungstage, also vom 3. August bis 6. August, statt, sie beginnt vormittags 8 Uhr und sind dort alle in der letzten Vormusterung als kriegsbrauchbar und vorübergehend kriegsunbrauchbar bezeichneten Pferde, sowie alle seit der letzten Vormusterung in Zugang gekommenen Pferde und die bezeichneten Wagen zu gestellen; Pferdehändler aber haben die Verpflichtung, ihre sämtlichen Pferde zur Aushebung vorzuführen. Jede Ausführung von Pferden in andere Kreise oder Ortschaften ist vom Tage des Mobilmachungsbefehls bis nach gänzlich beendeter Pferdeaushebung verboten.

Auch die Ausführung von Kriegs- und Verpflegungs-Material, sowie von Arznei- und Verbandsmitteln, bzw. chirurgischen Instrumenten ist bei Strafe untersagt.

Cleve, den 1. August 1914. Der Landrat: Eich

1. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. August 1914

Erlassung von einigen Anordnungen zum Beginn der Mobilmachung

Bekanntmachung.
Seine Majestät der Kaiser haben die Mobilmachung des VIII: Armeekorps be-
fohlen. Erster Mobilmachungstag ist der 2. August.
Königliches Bezirkskomanndo Montjoie.
Nachdem der Ausspruch der Mobilmachung erfolgt ist, ist bis nach Beendigung der Pferdeaushebung jede Ausführung von Pferden
in andere Kreise oder Ortschaften verboten. Zuwiderhandlungen werden für jeden einzelnen Fall
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